Beiträge von Wik
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Selbstverständlich ist es das! Den Rest von Deinem sinnfreien Post lasse ich unbeantwortet! Du erkennst wahrscheinlich jetzt auch, was für ein Fläzes Du da geschrieben hast!
Das ist keine Organisationsfrage und auch keine Frage der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung.
Wenn es danach ginge, würde man alle Grundsicherungsempfänger in Baracken unterbringen, mit Gemeinschaftsduschen und Kollektivverpflegung.
Selbstverständlich ist es das! Den Rest von Deinem sinnfreien Post lasse ich unbeantwortet! Du erkennst wahrscheinlich jetzt auch, was für ein Fläzes Du da geschrieben hast!
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Gibt es keine übergeordnete Stelle, die Zusammenhänge erkennen und handeln kann?
Gibt es nicht mehr Organisation?
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Da es ja keine entsprechenden Wohnungen gibt, bedeutet das im Umkehrschluss weiter "wohnen bleiben"! Oder gibt es einen anderen Ansatz?
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Nabends!
Folgende Situation:
ALG II ab März 2018, Aufforderung zur Senkung KDU (momentan 920 € kalt/100 NK und 270 Stadtwerke) BG 2 Personen
beide Krank seit März 2018
Aufforderung Senkung --> durchgängige Krankmeldungen
Verlängerung bis 01.01.2019
danach werden wir wohl eine weitere Verlängerung bekommen.
Wir wollen umziehen, aber im Zielgebiet -neues JC- gibt es keine entsprechenden Wohnungen (60 qm - 425€)
Das neue JC beharrt auf die KDU gem. Regelung 60/425!
Einerseits sollen wir die Kosten senken -rd. 9000€/Jahr- weil zuviel,
andererseits weigert sich JC II die KDU in diesem Sonderfall anzuheben!
Im aktuellen Fall wären wir um 80 € und 5,4 qm über den Satz gewesen!
Gelten bei den JC keine wirtschaftlichen Regeln?
Was kann man tun?
Vielen Dank und VG
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Ich habe es mit Untermietverträgen in den falschen Hals bekommen! Es ist aber schon komisch, das dort 3 Personen einen Anspruch auf 2 Räume mit 60 qm haben! Egal weitersuchen......
Danke an Euch...
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Wenn wir Anspruch auf 60 qm haben, ist das "gleich" die vermietbare Gesamtfläche?
Habe irgendwo gelesen, das die Küche, Bad, Balkon und Abstellräume abgezogen werden!?
Danke für Antworten! VG
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In einem Bausparvertrag können Riesensummen sitzen, und im Interesse aller wird da nachgeschaut!
Hin und gut! VG
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Wenn es nicht angegeben wurde, entsteht ein Problem.
--> Hin, Unterlagen mitnehmen und vorlegen!
Wenn die Summe -bei Meldung im Antrag- unter das Schonvermögen fällt, habt Ihr nur den Fehler gemacht,
diesen "Minder" Betrag ordnungsgemäß zu melden!
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Es bleiben bei allen Vorschlägen / Lösungsansätzen viele Fragezeichen.
Ich würde weiterstudieren und wenn ich krank werde,
werde ich krank!
Mit Attesten kann ich es nachweisen und ggf. das Semester über die Regelstudienzeit ranhängen.
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Vielen Dank für Eure Hilfe; manchmal sieht man vor lauter Wald, die Bäume nicht!
Ist Betriebsblindheit eine anerkannte Krankheit? ;-))
Vielen, Vielen Dank
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Hallo,
blöd nur, daß Du kein Wohngeld beziehst...
Gruß!
Ja, da hast Du Recht!
Nach Rücksprache mit dem JC bekomme ich die Bescheinigung gem. 850 ZPO und den Bescheid 08/2018.
Nach deren Auskunft muss die Grundmiete freigestellt werden und unterliegen somit nicht der Pfändungsfreigrenze!
--> macht für mich auch Sinn!
Wollen wir mal hoffen; parallel werde ich beim Vollstreckungsgericht eine Erhöhung beantragen, weil dieses Leistungen ebenfalls zweckbezogen sind und nicht mir zugeordnet werden dürfen!
Es ist viel Handlungsbedarf bei dieser "momentanen" Regelung!
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Bescheinigung gem. § 850 ZPO ist jetzt beantragt. Zudem eine Auflistung, wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt. Dann ist ersichtlich, das die Grundmiete 920 €€ und die NK 100 € ausmachen-- >das ist der Betrag der unpfändbar ist! Nach meinen Recherchen ist gem § 54 SGB I Wohngeld unpfändbar -wir haben da keine Altlasten-. Ich hoffe, das die Bank das dann anerkennt!!
Dann wären wir sofort unter der Freigrenze von 1560 € + 1 x Kindergeld!
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Ich frag nochmal:
Ob ihr krank seid, ist vollkommen nebensächlich.
Wenn ihr gesund wärt--- könntet ihr denn dann umziehen? Habt ihr denn überhaupt eine Wohnung gefunden? Oder eine gesucht?
Warum gibts überhaupt Kontenpfändung? Und wieso später?
Die Leistung vom JC wird für euch beide erbracht, denn ihr seid eine BG aus 2 Personen.
Wir wären umgezogen, da wir ja auch dazu aufgefordert wurden! Wir wollen auch, nur geht es momentan nicht!
Die Frist lief am 31.07. ab, wir haben Widerspruch eingelegt und das Amt teilt unsere Auffassung!
Also bekommen wir weiterhin Leistung in gleicher Höhe.
Nur durch die Pfändung und der Freigrenze kann ich den erhöhten Satz nicht verwenden!
Welche Stelle kann da helfen?
Wir wären ja im Normalfall ALGII in den Freigrenze!
OK, wir sind eine BG
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Also, ich an Deiner Stelle würde weiter studieren, auch wenn ich zwischendurch krank werde, Vielleicht ist es ja nicht so!! Dann lasse ich mir ein Attest geben und reiche es statt "Leistungspunkte" ein!
Da sieht BAFöG alles vor!
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Hallo,
gib Deinen Traum nicht auf; nicht mal ansatzweise.
Studiere weiter, sofern es irgendwie geht!
Mit entsprechenden Attesten ist das unschädlicher als aussetzen.
Ich habe einen 25 jährigen in ähnlicher Situation; das fügt sich alles!
und die Regelstudienzeit halten die wenigsten ein!
--> da gibt es dann Möglichkeiten!
VG
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In aller Regel wird man zur Kostensenkung und nicht zum Auszug aufgefordert. So steht es immer in den Schreiben vom JC.
Bis wann sollt ihr denn eure Kosten fürs Wohnen senken? bzw. wann kam diese Aufforderung?
Da gibt es auch eine Regel: in der Regel längstens 6 Monate werden die tatsächlichen KDU weiter bezahlt.
Aber wie immer--- keine Regel ohne Ausnahme--- ihr müsst ja erstmal ne Wohnung für 2 Personen finden, die angemessen *billig* ist.
Einfach so ausziehen is nich.
Habt ihr denn versucht, eine andere Wohnung anzumieten? Habt ihr dem JC mitgeteilt,dass ihr nix findet?
Und ob ihr dort 30 oder 11 Jahre wohnt, ist völlig nebensächlich.
Mehrbedarf ist ganz was anderes.
Du meinst die Wohnkosten, also Miete, Betriebskosten, Heizkosten. Im Hartz 4 heißt das KDU/Kosten der Unterkunft und Heizung.
So.
Wieso bekommt der außerhalb-Sohn das Kindergeld? Von wem denn?
Für deine Frau ist es *Einkommen* und deshalb bekommt sie 194,- weniger Alg2.
Und der Sohn? Was kriegt der? Kein Kindergeld?
Welche Verfügungen willst du denn machen?
Wie habt ihr denn bisher eure Miete gezahlt?
Ja, wir sind aufgefordert worden die Kosten zu senken. Da meine Frau und ich erkrankt sind ( ab März bis dato) können wir den Auszug momentan nicht durchführen. Die Kontenpfändung zu Lasten meiner Frau kam später! Die Leistung wird unter meinem Namen erbracht und auf das Konto meiner Frau überwiesen. Ich kann max. 1500 € Pfändungsfreigrenze + 194 € Kindergeld erhalten. Da wir eine "Anspruch" auf 1915 € haben - nicht falsch verstehen- wird der über den normalen Satz hinausgehende Teil gepfändet! und wir müssen Miete, NK, Strom usw. zahlen! Wer kann da helfen? Vollstreckungsgericht?
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Hallo,
Was bedeutet das? Warum müsst ihr ausziehen? Wieso bekommt man da *erhöhtes Alg 2*?
Lebt ihr denn nicht zusammen als eine BG? Eltern und 1 Kind?
Wieso 2x Regelsatz? Wer kriegt denn das Kindergeld?
2 x Regelsatz ist hier 748,-.
Wer könnte denn bei euch was pfänden? Gibt es überhaupt Gläubiger, die pfänden wollen?
Was ist das für ein Einkommen?
Meine Frau und ich! KG bekommt einer der Söhne, der noch studiert -ausserhalb-! Es geht um den "Mehrbedarf für die Unterkunft und NK! VG
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Ok, ich bin im Stress!
Meine Frau und ich bekommen den regulären Satz an ALG II! Kinder aus dem Haus! und genau dieses Haus ist jetzt das Problem: da eine Kaltmiete (wir wohnen da seit 11 Jahren) von 920 € + 100 € NK dem Anspruch sprengt! Deshalb hatten wir eine Aufforderung zum Auszug bekommen. Bis dahin wird also 1915 € bezahlt!
Dieses Geld steht dem Vermieter zu, den Stadtwerken,.... das erhöht also keinen persönlichen Etat!
Ich muss Miete zahlen und die Bank weigert sich über den Pf-freibetrag Verfügungen zuzulassen. Was kann ich tun?
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Moin!
Erhöhtes ALG II, da wir aus unserem RH ausziehen müssen. Wir bekommen ( 2x Regelsatz / und wegen unserem gemieteten RH 115 qm) 1915 €! P-Konto meiner Frau ist mit 1.133,80 geschützt! Durch mich kommen wir auf 1560,51 € plus 1 x Kindergeld 194 €! Ich komme nicht an die 1.915 €! Was soll ich machen? Vielen Dank für Eure Hilfe!