Beiträge von Wik

    Selbstverständlich ist es das! Den Rest von Deinem sinnfreien Post lasse ich unbeantwortet! Du erkennst wahrscheinlich jetzt auch, was für ein Fläzes Du da geschrieben hast!

    Das ist keine Organisationsfrage und auch keine Frage der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung.

    Wenn es danach ginge, würde man alle Grundsicherungsempfänger in Baracken unterbringen, mit Gemeinschaftsduschen und Kollektivverpflegung.

    Selbstverständlich ist es das! Den Rest von Deinem sinnfreien Post lasse ich unbeantwortet! Du erkennst wahrscheinlich jetzt auch, was für ein Fläzes Du da geschrieben hast!

    Nabends!

    Folgende Situation:

    ALG II ab März 2018, Aufforderung zur Senkung KDU (momentan 920 € kalt/100 NK und 270 Stadtwerke) BG 2 Personen

    beide Krank seit März 2018

    Aufforderung Senkung --> durchgängige Krankmeldungen

    Verlängerung bis 01.01.2019

    danach werden wir wohl eine weitere Verlängerung bekommen.

    Wir wollen umziehen, aber im Zielgebiet -neues JC- gibt es keine entsprechenden Wohnungen (60 qm - 425€)

    Das neue JC beharrt auf die KDU gem. Regelung 60/425!

    Einerseits sollen wir die Kosten senken -rd. 9000€/Jahr- weil zuviel,

    andererseits weigert sich JC II die KDU in diesem Sonderfall anzuheben!

    Im aktuellen Fall wären wir um 80 € und 5,4 qm über den Satz gewesen!

    Gelten bei den JC keine wirtschaftlichen Regeln?

    Was kann man tun?

    Vielen Dank und VG

    Hallo,

    blöd nur, daß Du kein Wohngeld beziehst...

    Gruß!

    Ja, da hast Du Recht! ;(


    Nach Rücksprache mit dem JC bekomme ich die Bescheinigung gem. 850 ZPO und den Bescheid 08/2018.

    Nach deren Auskunft muss die Grundmiete freigestellt werden und unterliegen somit nicht der Pfändungsfreigrenze!

    --> macht für mich auch Sinn!

    Wollen wir mal hoffen; parallel werde ich beim Vollstreckungsgericht eine Erhöhung beantragen, weil dieses Leistungen ebenfalls zweckbezogen sind und nicht mir zugeordnet werden dürfen!

    Es ist viel Handlungsbedarf bei dieser "momentanen" Regelung!

    Bescheinigung gem. § 850 ZPO ist jetzt beantragt. Zudem eine Auflistung, wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt. Dann ist ersichtlich, das die Grundmiete 920 €€ und die NK 100 € ausmachen-- >das ist der Betrag der unpfändbar ist! Nach meinen Recherchen ist gem § 54 SGB I Wohngeld unpfändbar -wir haben da keine Altlasten-. Ich hoffe, das die Bank das dann anerkennt!!

    Dann wären wir sofort unter der Freigrenze von 1560 € + 1 x Kindergeld!

    Ich frag nochmal:

    Ob ihr krank seid, ist vollkommen nebensächlich.

    Wenn ihr gesund wärt--- könntet ihr denn dann umziehen? Habt ihr denn überhaupt eine Wohnung gefunden? Oder eine gesucht?

    Warum gibts überhaupt Kontenpfändung? Und wieso später?

    Die Leistung vom JC wird für euch beide erbracht, denn ihr seid eine BG aus 2 Personen.

    Wir wären umgezogen, da wir ja auch dazu aufgefordert wurden! Wir wollen auch, nur geht es momentan nicht!

    Die Frist lief am 31.07. ab, wir haben Widerspruch eingelegt und das Amt teilt unsere Auffassung!

    Also bekommen wir weiterhin Leistung in gleicher Höhe.

    Nur durch die Pfändung und der Freigrenze kann ich den erhöhten Satz nicht verwenden!

    Welche Stelle kann da helfen?

    Wir wären ja im Normalfall ALGII in den Freigrenze!

    OK, wir sind eine BG ;)

    Ja, wir sind aufgefordert worden die Kosten zu senken. Da meine Frau und ich erkrankt sind ( ab März bis dato) können wir den Auszug momentan nicht durchführen. Die Kontenpfändung zu Lasten meiner Frau kam später! Die Leistung wird unter meinem Namen erbracht und auf das Konto meiner Frau überwiesen. Ich kann max. 1500 € Pfändungsfreigrenze + 194 € Kindergeld erhalten. Da wir eine "Anspruch" auf 1915 € haben - nicht falsch verstehen- wird der über den normalen Satz hinausgehende Teil gepfändet! und wir müssen Miete, NK, Strom usw. zahlen! Wer kann da helfen? Vollstreckungsgericht?

    Meine Frau und ich! KG bekommt einer der Söhne, der noch studiert -ausserhalb-! Es geht um den "Mehrbedarf für die Unterkunft und NK! VG

    Ok, ich bin im Stress!

    Meine Frau und ich bekommen den regulären Satz an ALG II! Kinder aus dem Haus! und genau dieses Haus ist jetzt das Problem: da eine Kaltmiete (wir wohnen da seit 11 Jahren) von 920 € + 100 € NK dem Anspruch sprengt! Deshalb hatten wir eine Aufforderung zum Auszug bekommen. Bis dahin wird also 1915 € bezahlt!

    Dieses Geld steht dem Vermieter zu, den Stadtwerken,.... das erhöht also keinen persönlichen Etat!

    Ich muss Miete zahlen und die Bank weigert sich über den Pf-freibetrag Verfügungen zuzulassen. Was kann ich tun?

    Moin!

    Erhöhtes ALG II, da wir aus unserem RH ausziehen müssen. Wir bekommen ( 2x Regelsatz / und wegen unserem gemieteten RH 115 qm) 1915 €! P-Konto meiner Frau ist mit 1.133,80 geschützt! Durch mich kommen wir auf 1560,51 € plus 1 x Kindergeld 194 €! Ich komme nicht an die 1.915 €! Was soll ich machen? Vielen Dank für Eure Hilfe!