Alles anzeigenAchso.
Ich mach dir mal ein Beispiel, damit du verstehst, was das JC *denkt*:
Du bist U25 und ziehst bei deiner Mutter ein, also bildet ihr beide eine BG/Bedarfsgemeinschaft.
Steht so im Gesetz. § 7 SGB II, Absatz 3, Nr. 2. ( eben alle U25).
Um festzustellen, ob das JC überhaupt etwas zahlen muss, wird der Antragsteller/die Mutter gebeten, Einkommen und ihr Vermögen offen zu legen.
Es könnte sein, dass die Mutter noch unterhaltspflichtig ist (bis zum Ende der ersten Ausbildung).
Es könnte sein, dass die Mutter soviel Einkommen und/oder Vermögen hat, dass sie den Sohn unterhalten kann.
Bevor die Mutter das nicht offen legt, wird das JC weder den Regelbedarf noch die Miete zahlen.
Ich hatte nur wegen Miete gefragt--- da sie jetzt allein in ihrer Wohnung wohnt und diese auch selbst finanziert, wäre es doch möglich, dass sie dich mietfrei wohnen lässt.
(ich hatte nicht gelesen, dass du erst 18 bist)--- aber für U 25 sieht es eben das Gesetz etwas anders.
Es ist zugegeben kompliziert. Ich bin bis zum 31.08.2018 in einem Kinderheim und des auch schon seit dem Jahre 2004. Ich sollte ausziehen und eine Wohnung finden, was leider nicht geklappt hat. Meine Mutter hat von meiner Großmutter Geld geerbt, wovon sie sich diese Eigentumswohnung gekauft hat. Meine Mutter hat gewisse Bewährungsauflagen u.a. das sie einer Therapie nach gehen muss, diese muss sie selbst bezahlen deshalb, kann sie mich nicht "durchfüttern". Nochmal zur Information meine Mutter ist Frührentnerin und macht einen 450€ Job.