Beiträge von mysterygirl91

    Achso ok, ne das geld haben wir logischerweise noch da. Uns ja klar war das es zurück gegeben werden muss. Hatten uns nur gewundert das nichts kam.


    Das heißt es ändert sich nichts. Es wird nur in den nächsten wochen ein schreiben kommen, dass es zurück gezahlt werden muss. Da da ja steht, es muss geprüft werden ob der verwaltungsakt für die zukumft aufgehoben werden muss. Aber bei der miete hat sich ja nichts geändert.

    Haben auch sofort gestern dem Jobcenter mittgeteilt, dass sie das geld von der nächsten regelleistung einbehalten können und das haben wir per email mittgeteilt, damit es sofort da ist.

    Lesbarkeit verbessert und zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

    Hallo Zusammen.

    Ich habe da mal eine Frage zu einem Schreiben vom Jobcenter.

    Wir haben ein Guthaben bei der Nebenkosten Abrechnung erhalten. Diese wurde im November 2020 erstellt und im Dezember mit unserer Miete verrechnet. Das Schreiben haben wir per Post ans Jobcenter geschickt. Wir haben dann nichts mehr gehört bis jetzt nach unserem genehmigten WBA Antrag. Wir sollten die Nebenkosten Abrechnung einreichen hieß es, somit schien diese per Post nicht angekommen zu sein. Nun sollen wir das Guthaben zurück zahlen, womit wir kein Problem haben, allerdings haben wir Probleme die Paragraphen zu verstehen.

    Dazu muss ich noch sagen, dass wir ALG 2 aufstocken sind.

    Kann mir vielleicht jemand so etwas erklären was das hier so bedeutet, wie z.B. das mit den Vermögensdepositionen.

    Dies ist die zweite Seite, denn auf der ersten Seite ist nur die Berechnung mit dem Guthaben von 141€.

    So nun das Schreiben als pdf

    Zwei Beiträge hintereinander nach Korrektur zusammengefügt

    das mit dem 1/8 hatten wir kurz erwähnt gehbat aber da meinte man von Schulden möchte man nichts wissen.

    Wie läuft es den ab wenn ich aus dem alg 2 bezug rauskomme und das geld ist aufgebraucht dann kann ich ja einen neuantrag stellen zählt da dann ein gewisser betrag als schonvermögen?

    Muss ich nachweisen was ich mit dem Geld gemacht habe oder wird esgrob berechnet.

    Die Kaution wurde als Sicherheit gewährt also gar nicht bezahlt die müssten wir dann sofort zahlen an den Vermieter.

    Dieser Betrag würde dann ja sofort das Vermögen Reduzieren.

    Aktuell erhalten wir lediglich 360€ ALG 2 zzg Leistungen von Bildung und Teilhabe für unsere beiden Kinder

    Guten Tag zusammen,

    ich habe da paar Fragen an euch und hoffe es gibt jemand, der mir diese beantworten kann.

    Meine Situation:

    Im Jahr 2007 verstarb meine Mutter. Durch ihren Tod erbte ich 1/8 eines noch nicht abgezahlten Hauses (ca.90000€ Schulden) und zu diesem Zeitpunkt war ich noch 17 Jahre alt.

    Nun bin ich Alg 2 Aufstocker und wohne mit meiner Frau und 2 Kindern in einer Mietswohnung.

    Mein Vater wohnt mit seiner neuen Ehefrau seit jahren in dem Haus und nun haben diese beschlossen es zu verkaufen und in eine Mietswohnung zu ziehen.

    Laut den aktuellen Informationen würde nach dem Verkauf und abzüglich aller Verbindlichkeiten noch eine Summe x übrig bleiben. Von dieser Summer muss er dann 1/8 an mich auszahlen.

    Wir wissen nicht wie viel dies nun ist, da auch ständig von irgendwelchen Zahlen gesprochen wurde.

    Nun meine Fragen:

    Wird diese nun als Vermögen oder als Einkommen angerechnet, da die Erbschaft selbst weit vor dem Bezug lag und nun die Auszhalung kommt?

    Wenn es als Einkommen angerechnet wird, wie müssten wir dies zurück zahlen?

    Würden wir komplett aus dem Bezug fallen, sodass das Jobcenter gar nicht mehr zahlt oder wird der Bezug nur eingefroren über die dauer?

    Was wäre wenn ich in diesem Zeitraum meinen Job verliere mit Krankenversicherung etc.?

    Das Jobcenter hat auch die Kaution übernommen, was würde damit passieren?

    Wird das nicht als Einkommen angesehen?

    Ich hatte da sowas gelesen, aber bin mir da nun mal nicht sicher und ich habe nun leider das erste mal die sachen, dass wir nur einen geringen Anspruch von Alg 2 haben, da mein Mann arbeitet sonst hatten wir immer das Problem, dass mein Mann genau zu der Zeit keine Arbeit hatte und da wurde es immer komplett direkt von dem ganzen Alg 2 abgezogen.

    Hallo liebe Community,

    ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung erhalten und musste feststellen, dass ich wieder mal eine Rückerstattung erhalte.

    Ich habe nun das Problem, dass ich nicht weiß, ob mir das Geld nur für einen Monat oder mehrer angerechnet wird.

    Mein Mann ist gering Verdiener und wir erhalten noch 300€ vom Jobcenter und die Rückerstattung beträgt 900€.

    In der Nebenkostenabrechnung steht, dass das Guthaben mit der Miete im Monat September verrechnet wird.

    Ich denke ja, dass es angerechnet wird und wir im Monat September kein Geld vom Jobcenter erhalten werden und somit würden uns ja die 600€ gehören, da ja das Zuflussprinzip gilt oder irre ich mich da?

    Guten Tag zusammen,

    ich habe eine Frage hoffe hier kann mir schon jemand helfen.

    Mein Chef teilte mir per SMS mit, dass er mir den Lohn für zwei Monate(oder Länger bis der Schaden bezahlt ist) nicht überweisen wird, da ich für den Schaden an einem Hänger verantwortlich sein soll.Der Schaden ist bisher noch nicht belegt worden von einer Werkstatt oder so.

    Es ist nämlich so das ich mit angezogene Handbremse des Hängers gefahren bin ohne Probleme, erst beim einweisen eines Kollgens ist dies aufgefallen, somit müsste die Bremse doch schon im Vorfeld beschädigt gewesen sein.

    Versuche nun am nächsten Werktag beim Jobcenter anzufragen ob die mir übergangsweise diesen Lohnausfall überbrücken, da es doch nicht rechtens sein kann, dass mir der Chef den ganze Lohn streicht oder sehe ich das falsch?

    Werde auch bei meinem Sachbearbeiter nach fragen, ob es mir möglich ist zu kündigen(ohne Kürzung, da ich noch in der Probezeit bin,und ich mir schnellst möglich was neues suchen kann weil das kann ja keine Zukumft haben

    Immoment bekommen wir auch ALG2 zur aufstockung da der Lohn für meine Familie nicht reicht

    Meine Fragen sind jetzt wie stehen die chancen das das Jobcenter uns hilft und ALG 2 komplett zahlt da ja kein Lohn zufliest und ich Kündigen darf ohne gefahr einer Kürzung

    Corinna Der Bausparvertrag war ein wohn riestervertrag bei der bausparkasse schwäbisch hall

    ALG2 Antrag habe ich 2013 zum ersten mal gestellt und da habe ich diese angegeben.

    Mein Mann hatte zwischendurch gearbeitet und dann haben wir nur minimal aufgestockt.

    Die Beiträge haben immer variiert so wie wir halt zahlen konnten und dann haben wir den aufgelösst und das zimmer der kinder komplett renoviert mit einrichtung und so.

    Und warum muss ich den angeben wenn es doch von der normalen regelleistung gespart worden ist

    und können die jetzt tatsächlich das geld zurückverlangen das kann ja irgendwie nicht sein oder

    GutenTag,

    bin neu hier und habe heute ein Schreiben meines Jobcenters bekommen.

    Es geht darum das die bei einem Datenabgleich festgestellt das meine altersvorsorgevermögen ausgezahlt wurde.

    Es handelte sich hier um den Bausparvertrag von mir und meinen Mann.

    Diese beiden Bausparverträge haben wir 06/2017 ausgezahlt bekommen.

    Die Beträge waren einmal 800€ und einmal 750€.

    Heute habe ich ein Schreiben von denen bekommen was ich hier hochladen werde

    Meine Frage jetzt muss ich es zurück zahlen,da es ja von meinen Regelleistungen erspart worden ist und der Rest wurde vor meinem ALG 2 bezug gespart

    Vielen Dank im Voraus für eure hilfe

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    Grace