Beiträge von mitzker
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Ich hab leider oben vergessen die Aufforderung anzuhängen. Sorry.
Gelöscht! Bitte als PDF über Dateianhänge
des Forum
Grace
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Hallo,
ich beziehe seit September 2018 ALG2. Für die Beantragung habe ich damals meine Heiz- und Betriebskostenabrechnung aus dem Jahre 2016 dem JC zugesendet. Vor ein paar Wochen wurde ich aufgefordert die Heiz- und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 zu übersenden. Gesagt getan. Nun habe ich eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten, in der steht, dass ich die Heiz- und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015 sowie die Heiz- und Betriebskostenabschläge 2017 (habe ich zwar schon per Post UND per Mail getan, aber was soll man machen...) nachreichen soll.
Für mich ergibt das überhaupt keinen Sinn. Habt ihr vielleicht eine Erklärung und wisst ihr vielleicht, ob das JC dazu berechtigt ist die Heiz- und Betriebskostenabrechnung 2015 zu verlangen?
Vielen Dank.
Edit: Ich habe noch einmal in meine Unterlagen geschaut und bemerkt, dass ich bei der Beantragung auch die Heiz- und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015 übersendet habe. Jetzt bin ich überfragt. Ich werde dort mal morgen anrufen. Aber prinzipiell mal eine Frage. Darf das JC die Abrechnung aus dem Jahr 2015 verlangen? Schließlich habe ich ALG2 im Jahre 2018 beantragt.
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Tut mir leid. Erneuter Versuch.
Erneut gelöscht und immer noch personenbezogene Daten
Dritter nicht anonymisiert
Grace
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Das ist meine unterschriebene EGV und die Maßnahmenerklärung.
Edit: Wie sieht es eigentlich mit den Angaben zum Inhalt der Maßnahme, des Integrationsziels und warum gerade diese Maßnahme für mich gewählt wurde? Sind die Angaben in meiner EGV bzw. in der Zuweisung ausreichend angegeben?
Vielen Dank
Unzureichend anonymisiert, Name des Trägers entfernen.
Gelöscht
Grace
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Ist es hier erlaubt geschwärzte EGVs zu posten? Ansonsten würde ich meine gerne posten.
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Hallo,
ich habe meinem SB immer (im letzten bzw. ersten Termin und Heute) eine Liste ausgedruckt, auf der steht, wo ich mich bereits beworben habe. Diese Liste ging über ca. 5 Seiten. Im Monat habe ich mich bei ca. 15 Unternehmen beworben und mein SB war auch sehr zufrieden damit. Er hat selbst noch vor einem Monat (also beim letzten bzw. ersten Termin) gesagt, dass eine Maßnahme bei mir noch keinen Sinn macht und wir erst nächstes Jahr danach schauen, da er gesehen habe, dass Bewerbungen schreiben bei mir keine Problem darstellen. Er hat sogar gesagt, dass ich dann selbst nach einer Bildungsstätte suchen darf und dort die Maßnahme durchführen darf. Aber wie gesagt, erst ab dem nächsten Jahr.
Bei dem heutigen Termin hat er plötzlich gesagt, dass es obligatorisch ist, dass ich bei der Einrichtung, die er mir vorgestellt hat, die Maßnahme durchführen müsse. Diese Einrichtung verfügt jedoch nicht über extra Maßnahmen für Akademiker (Anders als die Einrichtung, die ich im nachhinein vorgeschlagen habe). Ich verstehe nicht, warum er darauf besteht, dass ich dort meine Maßnahme absolviere, statt bei der Einrichtung, die ich ihm im nachhinein am Telefon vorgeschlagen habe, welche besser auf mich zugeschnitten ist.
Ich kann vollkommen verstehen, dass die Maßnahme obligatorisch ist, jedoch nicht, dass es bei seiner erwähnten Einrichtung sein muss.
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Hallo zusammen,
ich hatte heute ein Termin bei meinem SB. Dort hat mir mein SB eine Maßnahme bei xxxxx für drei Monate Vollzeit zugewiesen. Da ich nicht wusste, worauf ich mich dort einlasse, habe ich die EGV bei meinem SB unterschrieben. Nun habe ich jedoch im Internet gelesen und von Freunden (ebenfalls Akademiker) gehört, dass der "Service" dort sehr schlecht sein soll. Im Prinzip sitzt man dort nur am PC (von 08:00 - 17:00) und schreibt Bewerbungen (Das kann ich auch alles zuhause). Die Mitarbeiter dort sollen auch keine Hilfe sein und sich nicht um die Kunden kümmern. Nachdem ich das erfahren habe, habe ich bei meinem SB angerufen bzw. um Rückruf gebeten. Er hat mich zurückgerufen und ich habe ihm meine bedenken erklärt, die er auch vollkommen verstehen konnte. Ich habe dann eine andere Einrichtung (xxxxxxx) vorgeschlagen, welche Maßnahmen extra für Akademiker (START – Für Akademiker) bereitstellt und deren Mitarbeiter sehr kompetent sein sollen (aussage eines Freundes, der durch diese Maßnahme einen guten Job gefunden hat). Mein SB behauptete jedoch, dass die Maßnahme bei xxxxx obligatorisch sei und ich nicht zu xxxx wechseln könne/dürfe. Auch nachdem ich ihm berichtet habe, dass xxxxx keine Maßnahmen für Akademiker bereitstellt (jedenfalls nicht bei meinem Standort). Ich habe mein Termin bei xxxxx nächste Woche. Jetzt bin ich total verunsichert, dass ich dort drei Monate sinnlos rumsitze, statt was vernünftiges (xxxx) zu machen. Die Maßnahme xxxxxx entspricht in keinster weise meinem Profil.
Ich habe nun im Internet gelesen, dass die Datenschutzerklärung bei xxxxx zu viele Daten von einem abverlangt. Es wurde auch immer empfohlen, dass man die Datenschutzerklärung immer zu Prüfung mitnehmen soll, was xxxxx jedoch verweigert und mit dem Rausschmiss droht (das soll zu Sanktionen führen). Ich werde nun nächste Woche beim Termin von xxxxxx erscheinen und mir das erst einmal alles anschauen.
Hat jemand vielleicht Tipps, was ich beachten sollte? Die EGV ist leider im eifer des Gefechts von mir unterschrieben worden, was ich jedoch bereits bereue. Wie sollte ich jetzt vorgehen, um keine weiteren Fehler zu machen?
Vielen Dank
Name der Maßnahmeträger unerheblich für die Hilfestellung
Gelöscht
Grace
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Hallo,
zu aller erst vielen Dank an alle. Ich habe mich in der Tat wohl nicht klar ausgedrückt. Tatsächlich hat der SB keine weiteren Unterlagen o.ä. von meinem Bruder verlangt. Auch vielen Dank für die Tipps zum Ausfüllen der Unterlagen. Damit habt ihr mir sehr weiter geholfen. Ich werde mich dann nach dem nächsten Termin nochmal bei euch melden und Rückmeldung geben.
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Hallo Corinna,
vielen Dank für deine Antwort.
Gegen das Vorlegen habe ich absolut nichts. Ich verstehe nur nicht, wozu ich eine Kopie meines Personalausweises.
Zum Thema Arbeitsvertrag:
Auf meinen Verdienstnachweisen steht von wann bis wann das Arbeitsverhältnis besteht. Ist das nicht ausreichend? (ernst gemeinte Frage!)
Zum Thema HG:
Ich beziehe mich auf den Beitrag von Ameise
3. Du bist Ü25. Du bist eine Person in einer 1-Personen-BG. Also deine Kontoauszüge der letzten 3 Monate will man sehen.
Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass wir keine HG darstellen und ich "nur" eine Person in einer 1-Personen-BG bin.
Liebe Grüße
mitzker
Zitat erstellt und Benutzer zugeordnet
Grace
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Hallo nochmal,
erst einmal vielen Dank für die Antworten. Nun war ich beim JC und bin mit dem SB alle Unterlagen durchgegangen. Obwohl ich dem SB erklärt habe, dass ich zwar mit meinem Bruder zusammen wohne, jeder für sich wirtschaftet und keine Zugriff auf das Konto des anderen hat (Eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift von meinem Bruder habe ich angefügt) wurde trotzdem gesagt, dass ich in einer Haushaltsgemeinschaft wohne. Wortlaut des SB: "Zwar wirtschaften Sie nicht gemeinsam, jedoch haushalten Sie gemeinsam". Jetzt wurde ich gebeten die Anlage HG dennoch komplett auszufüllen. Gibt es Gerichtsurteile die ich dem SB vorlegen kann, damit ich argumentativ dagegen vorgehen kann? Was würde passieren, wenn ich die Anlage HG ausfüllen und zusätzlich die schriftliche Erklärung meines Bruder abgebe?
Auch möchte der SB Kopien von Unterlagen bei denen ich mir sicher bin, dass er sie nicht verlangen darf.
Kopien von:
- Arbeitsvertrag (ich absolviere zurzeit ein studentisches Praktikum, welches zeitgleich zum Studiumsende (Ende August. Leistung ist jedoch erst für September beantragt) beendet wird.)
- Personalausweis
- Mietvertrag
- Exmatrikulationsbescheinigung
- KFZ-Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Verdienstbescheinigung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Einiges davon verstehe ich, aber wozu bitte ist mein Arbeitsvertrag von Nöten? Ich verstehe auch nicht, warum eine Kopie meines Personalausweises sowie mein Mietvertrag gebraucht wird.
Ich möchte es mir mit dem SB nicht verscherzen, aber wie kann man argumentativ vorgehen, ohne das man Konsequenzen zu befürchten hat?
Nochmals vielen Dank.
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Hallo Grace,
vielen Dank. Ich werde mich gedulden.
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Hallo,
ich habe diverse Fragen, die ich leider durch die Suchfunktion nicht habe beantworten können. Erst einmal zu meiner Situation.
Ich werde Ende August mein Studium mit einem Bachelor beenden, bin über 25 Jahre alt, besitze ein Auto und Wohne zusammen mit meinem Bruder in einer WG, der ebenfalls über 25 Jahre alt ist und derzeit seinen Master absolviert. Zwar bewerbe ich mich, jedoch denke ich nicht, dass ich für den nächsten Monat einen Job finden werde. Deshalb bin ich gezwungen Hartz 4 zu beantragen.
Nun war ich zum Erstgespräch beim Jobcenter. Dort habe ich meine Situation erklärt und mir wurde am Ende des Gesprächs eine Checkliste überreicht. Ich bin mir nur nicht sicher, ob auch wirklich alle angekreuzten Nachweise auf der Liste für meinen Antrag von Nöten sind. Ich zähle erst einmal alle auf:
- "Personalausweis" (verständlich)
- "Mietvertrag komplett" (verständlich, was auch immer komplett bedeutet)
- "Mietbescheinigung (Antrag Umzug)" (das ist der Zettel, der vom Vermieter ausgefüllt werden soll. Die Notwendigkeit erkenne ich leider nicht, da ich doch den Mietvertrag abgebe. Vielleicht kennt jemand die Antwort.)
- "letzte Betriebskostenabrechnung" (verständlich)
- "letzte Heizkostenabrechnung" (verständlich)
- "Abrechnung Stadtwerke (Gas, Strom, Wasser)" (verständlich)
- "komplette Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller BG-Mitglieder" (Ich wohne zwar mit meinem Bruder in einer WG, jedoch wirtschaftet jeder für sich. Wir sind also keine Haushaltsgemeinschaft. Ich habe gelesen, dass das Jobcenter hier in der Beweispflicht steht. Stimmt das? Außerdem frage ich mich, ob ich meine Kontoauszüge der letzten 3 oder 6 Monate mitnehmen soll. Auf der Checklist steht nichts von 6 Monate.)
- "Lohnabrechnung der letzten 6 Monate" (verständlich)
- "Krankenkassenkarten/Mitgliedsbesch." (bedingt verständlich. Wozu ist das nötig?)
- "Sozialversicherungsausweis" (nicht verständlich. Wozu ist das nötig?)
- "Versicherungspolicen (bei gesetzl. vorgeschr. Versicherungen)" (hier ist die Police von meinem Auto gemeint. Nicht verständlich, da ich nicht verstehe, wozu dies bei der Berechnung notwendig ist.)
- "Kfz-Schein" (verständlich)
- "Kontokarte" (nicht verständlich. Wozu?)
- "Antragsbegründung" (verständlich)
Außerdem habe ich gelesen, dass ich am HA Antrag eine Erklärung zur wirtschaftlichen Aufteilung von meinem Bruder anhängen soll. Kann mir jemand sagen, wie die aussehen soll? Ich möchte nichts falsches abgeben.
Sollten hier einige Unterlagen tatsächlich nicht notwendig sein und ich sie nicht vorzeigen möchte. Wie könnte ich argumentieren, falls die Sachbearbeiterin sie trotzdem haben möchte?
Das war es erst einmal zu meiner Situation. Falls noch Fragen bestehen oder ich etwas missverständlich erklärt habe, einfach fragen.
Vielen Dank und liebe Grüße
mitzker
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