Beiträge von MamiStefanie
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Hallo!
Es wird doch sowieso der Mietvertrag geändert werden müssen.
Bitte deinen Vermieter um einen Vertrag, mache einen Termin
aus und reiche diesen Vertrag dem JC ein. So erfährst du, ob das
JC der Wohnungsvergrößerung zustimmt.
Gruß
Muss ich keinen schriftlichen Antrag stellen, warum wieso weshalb , die Wohnung vergrößert werden soll? Der Vermieter kommt morgen und wollte alles mit uns besprechen.
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Wenn die Kosten feststehen, müsste auch der Mietvertrag geändert werden.
Den müsstet ihr ja unterschreiben und bevor ihr den unterschreibt, würde ich
dazu raten mit dem JC zu sprechen. Mit dem geänderten Mietvertrag vor
Unterschrift zum JC und dir die Kostenzusage holen.
Könntest du auch jetzt schon, dich unverbindlich bei JC erkundigen. Nimmmit denen Kontakt auf.
Gruß
Soll ich mir einfach einen Termin in der Leistungsabteilung geben lassen?
Und was erzähle ich denen? Muss ich vielleicht schriftlich einen Antrag
stellen? Sorry für die vielen Fragen.
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Grace
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Dazu gibt es ein Formular VÄM / Veränderungsmitteilung. Dort kannst du eintragen, dass sich die KDU/Wohnkosten erhöht haben.
Ich denke, das JC wird die höhere Miete nicht bezahlen.
Du kannst vorher auch einen Antrag stellen. Meinst du für den Durchbruch und 1 Zimmer mehr?Ich denke, das JC wird die höhere Miete nicht bezahlen.
Warum sollte Das JC die dann höhere Miete nicht mit anrechnen (zahlen)? Uns würden ja eigentlich 90 qm zustehen. Mit der ggf. vergrößerten Wohnung kämen wir auf ca. 75 qm.
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Grace
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Hallo, wir wohnen derzeit zu viert auf 58,74 qm in einer 2,5 Raum Wohnung. Wir hätten jetzt die Möglichkeit den Wohnraum durch einen Durchbruch zu vergrößern. So das jedes Kind (Junge 5 Jahre und Mädchen 10 Jahre) ein Zimmer hat. Wir gehen beide Arbeiten bekommen allerdings noch etwas Aufstockung vom Amt. Wie teile ich dem Amt jetzt mit, dass sich die Miete ändern wird? Oder muss ich vorher einen Antrag stellen?