Beiträge von Supertramp

    Hallo zusammen,

    leider ist mein kleiner Kampf gegen die Windmühlen des Jobcenters noch nicht entschieden. Es tut mir echt leid, dass ich weiterhin um Hilfe bitten muss.

    Ich habe am 11.02. ein Schreiben zur "Anhörung zu Überzahlung" erhalten. Dieses bezog sich, wie ich erhofft habe, nur auf das Gehalt in Höhe von 400 € Brutto, das mir im Januar überwiesen wurde und nicht auf das Darlehen in Höhe von 1000 € von meinem AG, welches am gleichen Tag überwiesen wurde.

    Da die Aufrechhnung der Aufhebungssumme mit der von Bass386 deckte (vielen Dank nochmal an dieser Stelle) und mir das auch einleuchtete, hatte ich keine Einwände und kreuzte auf der "Erklärung zum Anhörungsschreiben" an, dass der Aufgeführte Sachverhalt zu träfe.

    Damit war ich eigentlich der Meinung, dass sich dies zum Glück erledigt hätte. Leider ist dies nicht der Fall.

    Nun habe ich ein weiteres Schreiben zur "Anhörung zu Überzahlung" erhalten, in dem beide Beträge aufgeführt werden (Gehalt und Darlehen).


    Meine Frage:

    Sollt ich erst mit der "Erklärung zum Anhörungsschreiben" reagieren oder bedarf es jetzt schon eines Widerspruchs?

    Bin da etwas überfragt, da es offensichtlich einen bestimmten Zeitraum gibt, in der man Widerspruch einreichen kann und diesen Zeitpunkt möchte ich nur ungern verpassen.


    Tut mir leid, wenn diese Fragen schon irgendwo gestellt wurden. Wenn, dann habe ich wohl nicht gründlich genug gesucht.


    Ich würde mich sehr auf Eure erneute Hilfe freuen,

    Lieben Gruß, Supertramp

    Danke @bass386. Offensichtlich hat das Jobcenter das inzwischen auch so gesehen. Zumindest wurde bisher nur das Gehalt für die 5 Arbeitstage im Januar berücksichtigt.

    Aber irgendwie verstehe ich deren Rechnung nicht.

    Angenommen ich habe im Januar 400 € Brutto verdient. Wovon 286,99 € Netto übrigblieben.

    Verstehe ich das richtig? Von den 286,99 € habe ich 100 € Freibetrag. Und von den restlichen 186,99 € darf ich 20% behalten. Zusammengerechnet kann ich von den 286,99 € 137,40 € behalten und 149,59 € werden angerechnet.

    Oder verstehe ich da was falsch?

    Ich bedanke mich schon mal im Voraus.

    Lieben Gruß

    Schönen Tag zusammen,

    Da ich auf Grund eines Arbeitsverhältnisses nicht mehr auf ALG 2 angewiesen bin und auch keine Leistungen mehr bekomme, da ich dies meiner Sachbearbeiterin mitgeteilt habe, befinde ich mich nun in einer misslichen Lage.

    Der Punkt ist, dass ich ende Januar am 25.01. ein Arbeitverhältnis bei meinem Jetzigen Arbeitgeber begonnen habe. Für den Januar habe ich noch Leistungen empfangen. Und für den kurzen Zeitraum im Januar hat mir mein AG ende Januar ein Gehalt ausgezahlt, welches natürlich auf meine Leistungen im Januar angerechnet wird.

    Bis dahin ist alles OK.

    Um den Zeitraum, bis mein erstes volles Gehalt ende Februar ausgezahlt wird zu überbrücken, habe ich beim AG ein Darlehen aufgenommen, das vertraglich festgelegt wurde, dass ich dieses im Laufe des Jahres zurückgezahlt wird.

    Das Problem ist, dass die Dame von der Personalbuchhaltung so schnell war und mir dieses Darlehen schon ende Januar auf mein Konto überwiesen hat.


    Nach telefonischer Rücksprache mit dem Jobcenter wurde mir mitgeteil, dass dieses Darlehen ebenfalls auf die Leistungen nach dem Zuflussprinzip im Januar angerechnet wird.

    Nach einiger Recherche bin ich dann auf ein Urteil des Bundessolzielgerichts vom 17.06.2010, B 14 AS 46/09 R gestoßen, wonach

    entschieden wurde, dass "Zuwendungen von dritter Seite nicht als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II angerechnet werden dürfen, wenn diese als Darlehen gewährt werden. Entscheidend ist insoweit nicht der Zweck der Zuwendung, sondern die Rückzahlungsverpflichtung." ...welche in meinem Fall vertraglich festgehalten wurde.

    Ist dieses Urteil bereits veraltet?


    Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen.

    Hallo Zusammen,

    ich habe am 25.01. endlich eine Vollzeitbeschäftigung begonnen. Natürlich habe ich meinen Sachbearbeiter zeitnah informiert um die Bezüge von ALG 2 zu beenden.

    Dazu einige Details:

    Ich bezog ALG 2 und begann in dieser Zeit eine Umschulung, wobei die Argentur der Träger dieser Ausbildung war. Während meiner Umschulung habe ich bei dem Ausbildungsbetrieb einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der mit bestehen der Prüfung in Kraft tritt.

    Dies erfolgte am 25.01.2019. Am 14.01. wurde mein Sachbearbeiter, bei einem Termin darüber Informiert. Diesem habe ich auch eine Kopie des Arbeitsvertrages übergeben, woraus der Beginn der Tätigkeit, die höhe des Einkommens und die Dauer der Beschäftigung hervorgeht. Kurz, ich bin nicht mehr auf ALG 2 angewiesen.

    Jedoch benötigte ich für den Monat Februar einen gewissen Geldbetrag, um meine Kosten zu decken, da mein erstes Gehalt natürlich erst am Ende des Monats von meinem Arbeitgeber ausgezahlt wird und der Bezug von ALG 2 mit sofortiger Wirkung beendet wurde. Daraufhin hat mir mein Arbeitgeber einen Kredit in Höhe eines Monatslohns gewährt, den ich im Laufe des Jahres zurückzahlen werde.

    Das Gehalt für die 5 Arbeitstage im Januar und der Kedit wurden heute auf mein Konto Überwiesen.

    Nun möchte das Jobcenter einen Einblick in meine Kontoauszüge und ein ausgefülltes EK-Formular.

    Nun stellt sich mir die Frage, ob das Jobcenter diese beträge auf meinen Bezug vom Januar anrechnen wird/kann.

    Ich bedanke mich schonmal im Voraus bei denjenigen, die mich in dieser Sache etwas erleuchten.^^

    Mit freundlichen Grüßen, Supertramp

    Ausgezeichnet, genauer geht's ja nicht mehr. Merci nochmal.

    Und wenn es gut läuft, bin ich nächsten Januar mit meiner Umschulung fertig und werde vielleicht übernommen. Dann hab ich den ganzen Käse erstmal hinter mir.

    Bin mal gespannt auf welche Ideen die bis dahin noch so kommen.

    Ja, habe die Formulare gefunden. Wobei der VÄM wohl dann in Verbindung mit dem EK-Formular abgegeben werden muss, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Danke :)

    Ihr seid echt genial. Ein Riesen Dankeschön an dich Ameise und natürlich auch an den Rest des Forums.

    Du hast Recht. Natürlich werden die Zinsen auf den BSV angerechnet. Da wird nix aufs Girokonto überwiesen.

    Da hätte ich nur noch eine letzte Frage:

    Wo vermerke ich dieses Kapitaleinkommen in Form der Sparzinzen auf dem Weiterbewilligungsantrag, den ich halbjährlich einreichen muss?

    Hallo Ameise,

    danke für deine schnelle Antwort.

    Die Zinsgutschrift wohl wohl jeweils zum 31.12. des Jahres erstellt. Da diese 2016/17 weit unter 100€ liegen, dürften die beiden Beträge verschont bleiben. Bleiben dann wohl nur noch die Jahre davor, die "erstattet" werden müssen.

    Dann muss ich es nur noch schaffen, diesen VM erfolgreich auszufüllen. Bin da im Thema Finanz/Fachausdrücken leider nicht sehr talentiert.

    Das fängt ja schon bei dem Punkt "Freistellungsaufträge" an. -> Auf dem letzten Kontoauszug des BSVs ist zum Beispiel vermerkt: Freistellungsauftrag zum 31.12.2017 : 282,00€.

    Diesen Betrag muss ich dann wohl dort angeben, oder?

    Hallo zusammen,

    ich hoffe ich kann Euch mein Leid hier im Thread vortragen und muss kein neues Thema eröffnen, da mein Anliegen doch recht ähnlich dem der TE ist.

    Ich (38) beziehe seit 2013 ALG2.

    Gestern bekam ich ein Schreiben, welches ich nicht wirklich einschätzen kann.

    Und zwar wurde, auf Grund eines Datenabgleichs, festgestellt, dass ich im Jahr 2016 Zinsen in Höhe von 28 Euro "erwirtschaftet" habe.

    An Hand der Dokumenten habe ich auch schon eine Ahnung woher diese 28 Euro kommen.

    Vorzeigen muss ich:

    - Anlage VM

    - Nachweise zu meinem Bausparvertrag (Vertrag, Kontoauszüge, Rückkaufwert, usw.)

    -Nachweise zu allen weiteren Vermögensanlagen (welche aber nicht vorhanden sind)

    Meine Vermutung ist, dass eben diese 28 € die jährlichen Sparzinsen aus meinem Bausparvertrag sind. (Die ich bisher, aus Unwissenheit; bei der Weiterbewilligung natürlich nicht angegeben habe.)

    Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren vielleicht maximal 600€ drauf. (Hatte den erst kurz davor auszahlen lassen und wieder neu gestartet.)

    Aktueller Wert: 3000€.

    Monatl. Beitrag: 40 €


    Soweit ich informiert bin, liege ich damit noch unter dem Freibetrag.

    Eigentlich habe ich auch nichts wissentlich verheimlicht. Bei Antragstellung musste ich ja auch über alles und jeden Angaben machen und jeden Furz offen legen. Unter anderem auch Kontoauszüge und dergleichen.

    1. Frage: Was steht mir nun bevor?

    Ich gehe mal davon aus, dass ich die Jährlichen Sparzinsen "zurück"zahlen muss, die bisher angefallen sind, obwohl diese nicht auf mein Konto ausgezahlt werden. Ich schätze den Betrag mal auf etwa 150€ (Aus den letzen 5 Jahren)

    Ich hoffe dass ich diese Summe monatlich abstottern kann.

    2. Frage: Was passiert, wenn ich diesen Bausparvertrag auszahlen lasse?

    Wahrscheinlich wird dann von den 3000€ nicht all zu viel übrig bleiben.

    Würde mich über jeden Tipp , Hinweis und ein wenig Licht in meinem Kopf freuen und bedanke mich schon mal im Voraus.

    Lieben Gruß, Supertramp