Hast du dich mal informiert, was VE bedeutet?
Viel Glück!
Klar weiß ich das.
Ging es darum in meinem 1. posting?
Zitat entfernt! Bitte nicht nur mit einem Zitat
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Grace
Hast du dich mal informiert, was VE bedeutet?
Viel Glück!
Klar weiß ich das.
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Grace
Klar weiß ich das.
Ging es darum in meinem 1. posting?
Nichts. Nur, dass du hier der AN bist, der schon jahrelang seinen Bekannten in einer anderen Mietwohnung mietfrei wohnen ließ.
JC wissen sowas ----über kurz oder lang---überall.
Dürfen sie ja auch. Ich habe ja auch immer alles korrekt angegeben. Habe damit kein Problem ehrlich zu sein!
Und was man irgendwann mal an Mietsache findet wird sich zeigen.
Nun bin ich ja AN ... könnte rein theoretisch untervermieten an wen ich möchte.
Auch war ich immer der Meinung dass ich bei mir mietfrei wohnen lassen kann wen ich will, ob mit oder ohne ALG2 (solange mein Vermieter kein Problem damit hat). Dementsprechend hat ja das SG damals auch entschieden.
Warum sollte das nun anders sein? Klingt komisch.
Richtig ist: Dein Bekannter hat Anspruch auf KDU, wenn er ein Mietangebot für eine Unterkunft vorlegen kann. Mit einem Mietangebot, was DIR ein Vermieter macht, kriegt dein Bekannter nix an KDU. Er hat damit auch keinen Mietvertrag.
Was ist daran nicht verständlich?
Das weiß ich doch.
Bin ICH (Hauptmieter) nicht dann sein Vermieter wenn ich ihm einen Untermietvertrag/Mietbescheinigung ausstelle?
Verhält es sich nicht so bei WG's?
Falsch ist: Wer wohnt, hat auch automatisch Anspruch auf KDU vom JC.
Ok, das war mir neu
Richtig ist: Wenn ihr aus der ollen Hütte mit superbilliger Miete auszieht, wird sich die Miethöhe ändern. Nie wird jemand etwas anderes behaupten. Niemand hat sowas hier geschrieben.
Aber ich wurde gefragt was sich dann ändert. Darauf habe ich das mit der Miethöhe bezogen. Nicht, dass es jemand behauptet hat.
Aufgrund deines Mietangebotes für eine *große* Wohnung bekommt dein Bekannter keine KDU
Ist mir ebenfalls klar. Das habe ich ja auch so nicht geschrieben.
Fakt ist doch: Man hat freie Wohnungswahl!
(Dabei ist doch völlig irrelevant ob sich ein Vermieter nun auf WG's einlässt oder ob man etwas angemessenes findet).
WOHIN dann ein ALG-2-Empfänger zieht (ob in eine schon vorhandene WG, eine neu aufgestellte, eine bereits bestehende WG oder sogar alleine in eine Wohnung ist m.M.n. völlig unerheblich!
Warum sollte er dann plötzlich keine Leistungen mehr bekommen wie in Punkt 3 beschrieben?
Denn bisher als Leistungsbezieherin und auch als Erwerbstätige ohne Aufstockung hast du es ca. 6 Jahre lang auch gemacht. Das JC wird den Bekannten zur Mitwirkung auffordern, will alle möglichen Nachweise sehen. Die kann er nicht bringen, weil du sie ihm nicht geben brauchst und nicht geben wirst. Mit deiner Miete hast du es ja auch so gemacht.
Richtig, das habe ich als ALG2-Empfänger auch so gemacht. Das JC hatte ja meinen Mietvetrag von 2002 und kennt doch die Höhe der Kaltmiete + NK!
Und damit weiß auch das Jobcenter wie die Höhe der KdU für 1 Person in 2013 waren! Und ich lag mit der Miete doch noch drunter.
Warum sollte mann dann das noch aufteilen?
Ich kann dazu nur ein Beispiel geben damit man versteht was ich meine:
In Ort XYZ betragen die "angemessenen KdU" sagen wir mal 370,00€ und bis zu 50 qm für 1 alleinstehende Person.
Ich zahle aber nur 320€ incl. NK. Schön und gut!
Warum sollten dann plötzlich pro Person nur noch 160,00€ an KdU gezahlt werden?
Als 2er -WG hat man dann Anspruch auf 740,00€ Miete incl. NK (insofern man etwas "passendes" findet als ALG2-Empfänger)
Um nur bei dem Beispiel zu bleiben:
Nun findet man eine Wohnung die um die 800.00€ inkl. NK kostet und die 110 m2 groß ist, mit 2 getrennten Schlafräumen, einer davon ist 10 m2 kleiner.
Was spricht dann dagegen dass der Arbeitnehmer das kleinere Zimmer untervermietet an einen ALG-2-Empfänger?
Das hat doch nichts mit einer "Umleitung" zu tun?!?!
Einen Antrag zu stellen bedeutet nicht automatisch, die Zusicherung auch zu bekommen
Das ist mir schon klar.
Und was würde dein Bekannter dann in den Antrag auf Zusicherung schreiben? Was/wieviel will er vom JC als KDU haben?
Willst du eure Situation eigentlich nicht verstehen? Oder wo ist dein Problem?Es ändert sich rein gar nichts, außer dass eine bestehende WG zusammen umziehen will.
Also ich glaube dass ich unsere Situation am besten verstehe.
Und auch denke ich dass sich dann bei Umzug die Höhe der Miete ändern wird!
Da frage ich mich gerade wer hier was nicht versteht.
Zu 1: Auch das ist mir klar!
Zu 2: Das glaube ich eher weniger, denn er hat ja Anspruch auf KdU (So wie jeder der wohnt)!
Warum sich das ändern sollte? Ich zahle MEINE KdU doch selber (für MEINE Person die mir doch auch zusteht wenn ich immer noch ALG2-Empfänger wäre.
Ergo: Ich darf wohnen, er genauso.
Ich kann keinen Grund erkennen, warum das JC das dann ändern müsste.
Das JC MUSS gar nichts, ich weiß.
Dennoch haben wir freie Wohnungswahl!
Und auch hat mein Bekannter immer noch Anspruch auf KdU!!! WO er irgendwann wohnt ist doch egal. Dann wird es eher um "angemessene KdU" gehen.
Das liegt ja wohl daran in welchem Ort er wohnt und wie groß die Räumlichkeiten dann sind, oder etwa nicht?
Ja, das meinte ich.
Wollte halt nur sicher sein ob ich damit richtig liege, dass es dem Jobcenter nichts angeht wer MEIN Vermieter ist und wie hoch MEINE anteilige Miete ist.
Ich denke es ist auch das vernünftigste vorher die Zusicherung der Übernahme der KdU zu bekommen.
Vielen Dank für die Antwort
Er ist nicht mein Freund, er ist ein Bekannter ... Wir sind kein Paar!
Und ja, das habe ich mich 2013 auch schon gefragt wieso sie so krampfhaft versuchen jemandem Miete zu überweisen der nicht mal einen Mietvertrag hat.
Fragen über Fragen ...!
Also soweit ich informiert bin, muss der Vermieter gegenüber dem JC GARNICHTS ausstellen (Datenschutz) und ich muß dem Jobcenter ebenfalls nicht meine anteilige Miete als Hauptmieter dokumentieren (ebenfalls Datenschutz).
Es geht mir nur um die Frage ob NUR der Untermietvertrag ausreicht oder erst "Mietbescheinigung" ausfüllen und nachfragen ob die KdU übernommen werden.
Danke für's verschieben
Also meine eigentliche Fragestellung lautete:
Falls wir "gemeinsamen" Wohnraum finden sollten und der potentielle Vermieter mit unserer Konstellation einverstanden ist MUSS ich dann erst eine sog. Mietbescheinigung ausstellen damit mein Bekannter damit zum JC gehen kann um erst "zu fragen" ob die KdU übernommen werden (natürlich in angemessener Höhe), oder kann ich ihm DIREKT einen Untermietvertrag ausstellen mit dem er dann zum JC geht?
Und was die Kürzungen von seinem Regelsatz angeht, bin ich soweit informiert dass das JC ihm davon gar nichts abziehen "darf", da wir ja nur eine WG sind und er damit wie eine alleinstehende Person behandelt wird.
Zuerst: Vermögen habe ich keins!
Die BK-Nachzahlungen musste ich selber zahlen soweit ich mich erinnere. Sobald ich Guthaben hatte hat das JC es einbehalten. Einmal blieb sogar der Vermieter darauf sitzen weil ich die Abrechnung erst nach dem 31/12 im Postkasten hatte. Da hat mich sogar das JC drauf Aufmerksam gemacht dass er dann keinen Anspruch hat.
Stillschweigend habe ich gar nichts gemacht, da das JC ja jedes Jahr die NK-Abrechnung sehen wollte. Kein Problem!
Ja, das ist ja das Dilemma mit den Heizkosten hier. Natürlich will das JC auch jedes Jahr die Stadtwerke-Abrechnungen haben. Die haben nur bis zum Höchstsatz gezahlt, den Rest musste ich selber zahlen.
Und ja, auch alles richtig: Ich zahle ALLES selber, auch den Strom. Er hat, wie gesagt nur seine 416€.
Und natürlich darf das JC von mir aus ALLES "vermuten" was sie wollen.
Selbstverständlich ist mir auch klar dass das JC dann wieder die Räumlichkeiten sehen will die mein Bekannter nutzt, auch das dürfen sie gerne!
Natürlich weiß das JC dass ich nicht mehr von denen abhängig bin. Schliesslich habe ich mich ja selbst (Seit ich die 30 Std. arbeite) vom JC abgemeldet.
Nichts desto trotz SIND wir eine WG!!!!
Kann man das Thema evtl. in "Bedarfs-, Haushalts- und Wohngemeinschaften" verschieben?
Ich denke hier ist es falsch
Das ist klar, wenn 2 Wohnungen dann keine WG.
Und natürlich kommt es auf den Vermieter an ob er eine WG "duldet", das ist mir doch klar!
Warum sollte er dann plötzlich keinen Regelbedarf (416€) mehr erhalten? Er hat doch weiterhin Anspruch darauf, oder nicht?
Es ändert sich ja nichts an unserer Situation. Außer evtl. die Wohnung!
Entweder finden wir was wo 2 separate Wohnungen in einem Haus sind (was insgesamt teurer wäre) oder wir mieten etwas zusammen, wobei er ja dann mein Untermieter ist.
Sry, ich habe geglaubt all das steht in meinem 1. Posting.
Und damit nichts durcheinander kommt:
1.) Richtig
2.) Nicht ganz richtig, es soll ja klappen (entweder getrennt in 2 Wohnungen wie ich erwähnt habe, oder eben etwas gemeinsam ... je nachdem was günstiger ist, da wir doch eh eine WG sind wäre das doch egal).
3.) Das JC WOLLTE uns als BG sehen, was ja auch durch den Außendienstmitarbeiter geprüft wurde usw., so haben wir keine 90% Regelbedarf gehabt (da ja WG)! Von 90% habe ich auch nichts geschrieben. Es ging darum dass mir plötzlich nur 50% der Miete überwiesen wurden, deswegen SG.
4.) Richtig
5.) Richtig
6.) Nur die 50/50-Regel, nichts anderes
Und auch richtig ist dass wir eine 2-er WG sind.
Mir ist nur bekannt dass man bei einer WG die Möglichkeit hat 2 Hauptmietverträge oder eben einen HAUPT- mit einem UNTERmietvetrag zu machen.
Wieso dann bei letzter Option KEINE Untervermietung?
Sry, aber das leuchtet mir jetzt nicht ein.
Und ja, ich denke es ist besser dass man VORHER den potentiellen Vermieter nach einer dieser 2 Optionen fragt ob es überhaupt "erwünscht" ist.
Bin jetzt selber etwas verwirrt, weil ich annahm dass ich alles, so gut es ging, ausführlich geschildert habe! Wenn nicht, dann tut es mir leid
Das ist heute aber Schnee von gestern. Das hättet ihr 2013 mit dem JC klären müssen. Dann hätte das JC beiden WG-Mitbewohnern je 50% KDU gezahlt. Weil nur 1 Mietvertrag existierte.
Das wurde ja auch 2013 geklärt, durch das Sozialgericht.
Weil es vom JC (einfach so) veranlasst worden ist mir plötzlich nur 50% der Miete zu zahlen und ihm 50%- Wobei aber der Mietvertrag doch nur auf meinem Namen läuft und die Wohnung auch damals schon angemessen war für 1 Person. Und mein Bekannter HAT doch gar keinen Mietvetrag ...!
Die Frage die mich schon damals beschäftigt hat war: "Wie kann das JC einfach jemandem Miete zahlen der nicht mal einen Mietvertrag/Untermietvertrag hat? So etwas habe ich noch NIE gehört.
Das verstehe ich erst recht nicht. Warum erhält er denn keine KDU? Er ist doch WG-Mitbewohner.
Er erhält keine KdU weil ich es damals nicht wollte. Ganz einfach, weil mir die KdU auch damals schon alleine zugestanden haben.
Wenn das SG damals in 2013 eine WG festgestellt hat und das JC das auch so akzeptieren musste, dann hat dein WG-Mitbewohner dir einen Anteil Wohnkosten zu zahlen. Wird kein separater Mietvertrag gemacht, hat das JC pro Kopf zu Zahlen---- bei 2 Personen eben je 50%.
Dein WG-Mitbewohner hätte dir dann die 50% KDU geben müssen, damit du die 100% an den Vermieter bezahlst. Denn von dir als Hauptmieterin will er punktlich und vollständig die monatliche Miete auf seinem Konto sehen.
Ich habe keine Ahnung, wer da was seit 6 Jahren versäumt hat.
Das hat ja auch das JC so gemacht, erstmal. Dann habe ich Widerspruch eingelegt und bin vor das Sozialgericht ... Seitdem wurde mir alleine die Miete in voller Höhe bewilligt, wie vorher eben auch.
Und warum man wegen einer fast unbewohnbaren Wohnung voller Mängel noch nicht längst Mietminderung angeleiert hat, verstehe ich auch nicht. Wie soll man manche Vermieter denn sonst dazu kriegen, grobe Mängel abzustellen?
Weil ich eh schon mit dem Vermieter seit 2002 auf Kriegsfuß stehe. Wozu noch mehr Stress? Den kann ich nicht gebrauchen.
Das einzig gute ist, er hat seit 2002 die Kaltmiete nicht erhöht. Ca. 2006 die NK um 20-30€.
Also ich habe jetzt immer noch eine Kaltmiete für die man in 2018 nicht mal ein 15m2-Zimmer in einer WG bekommt ... Was soll ich da noch kürzen?
Wie gesagt: Dach über dem Kopf & es regnet nicht rein.
Gar nichts spricht dagegen. Es geht auch niemanden etwas an. Aber mehr als 30% des Einkommens für Wohnkosten? Viele Vermieter fragen das durchaus ab---- und haben Angst vor Mietschuldnern.
Ja sicher fragen die das ab.
Mietschulden??? Kenne ich nur vom hören sagen. Das habe ich noch NIE gehabt. Egal ob im Job oder als ALG2-Empfänger!
Meine Güte, ich habe auch eine Schufa-Auskunft die ich immer ruhigen Gewissens vorlegen könnte.
Meine Meinung zu dem Thema ist:
Von mir aus mag es auch Doppel-Verdiener geben die Mietschulden haben. Aber die werden ja anscheinend bevorzugt.
Hauptsache es verdienen BEIDE ... und dann am besten auch noch mit super super Einkommen.
Ob da die Fetzen fliegen oder des Nachts gehämmert und gebohrt wird und all das ... DAS wird natürlich bevorzugt, weil: Hohes Einkommen
Na super!!!
Und warum sollte man NICHT VORHER den Vermieter fragen ob eine WG erwünscht ist? Das erspart doch viel Ärger im Nachhinein, oder etwa nicht?
Ist doch dann auch logisch dass man sich die Miete pro Kopf teilt!
Ich finde es ist auch völlig legitim bei den Mietpreisen heutzutage.
Bin halt immer ehrlich.
Außerdem finde ich dass nichts gegen eine WG spricht. Nur ist es halt schwierig einen toleranten Vermieter zu finden. Das ist ja das Problem!
Hallo,
wahrscheinlich habe ich es nicht klar genug ausgedrückt oder es vergessen zu erwähnen:
Wir SIND eine WG und keine BG, welche auch nach der Prüfung des Außendienstmitarbeiters vom Amt akzeptiert worden ist (bzw. seit dem Bescheid vom Sozialgericht werden musste).
Ergo: Wir "dürften" ja rein theoretisch schon seit 2012 angemessene KdU haben die uns PRO KOPF zugestanden hätten, richtig?
Leider haben wir damals so wie heute wirklich keine "toleranten" Vermieter gefunden was unsere Konstellation angeht, bzw. möchte ich auch nicht "irgend etwas" mieten nur damit man etwas neues hat. Noch haben wir ja ein Dach über dem Kopf und es regnet (noch) nicht rein. Trotzdem hat diese Wohnung Mängel genug!
Was ich damit sagen möchte bzw. wie ich mir das vorstelle:
Ich bezahle doch jetzt auch die komplette Miete, NK, Gas & Strom und Telefon alleine, Mein Bekannter wohnt hier quasi mietfrei seit 2012, was ja für mich überhaupt kein Problem darstellt da ich es ja auch alleine zahlen würde und auch könnte wenn ich hier alleine leben würde. Er bekommt ja nur seine Leistungen zum Lebensunterhalt (derzeit 416€).
Was spricht dagegen wenn man sich nach etwas größerem umschaut und dann die Miete teilt? Mir ist es ehrlich gesagt egal ob ich die Miete zu 50/50 oder 60/40 oder sogar 70/30 teile. Solange das Amt dann für ihn die angemessenen KdU zahlt und ich mir selbst aussuchen kann ob ich 50-100€ mehr zahle für die Wohnung oder nicht.
Aber ich finde das hat niemandem etwas anzugehen wieviel mir dann noch zum Leben bleibt. Ich kann doch selber entscheiden wie viel ich benötige zum Leben. Das macht mich eben etwas wütend!
Auch ist es mit ein Grund nach etwas größerem zu suchen (1-2 Zimmer mehr) da ich inzwischen auch ein Enkelkind und 2 Stiefenkel habe die mich dann mal Besuchen könnten. Hier in der Wohnung waren die 3 Kids noch NIE! ... um nur einen Punkt zu nennen. Gründe für einen Umzug gäbe es mehrere.
Zu Deinem "anderem Vorschlag":
Klar müsste sich mein Bekannter etwas anderes suchen wenn ich diese Wohnung hier kündige.
Zu teuer wäre diese Wohnung nicht, Sie liegt noch unter den angemessenen KdU für 1 Person. Aber wie gesagt: Kaum bewohnbar.
Also Anspruch auf den Regelsatz, der Kosten der Unterkunft und ebenfalls auf eine Erstausstattung hat er doch wirklich, oder?
Denn dann bräuchte ich ja auch nicht den Hick-Hack mit der Mietbescheinigung für ihn so wie ich das verstehe, sondern kann gleich einen Untermietvertrag ausstellen (in "angemessener Höhe" selbstverständlich. Den Rest zahle ich ja selbst. Und wie gesagt auch Umzugskosten & Kaution.
Und natürlich frage ich ja vorher den potentiellen Vermieter ob ich untervermieten darf. Allerdings ist da ja meistens schon die Hürde, wenn man nur ALG-2 ERWÄHNT!
Hallo.
Ich bin neu hier und habe ein Thema welches etwas länger werden könnte damit man die Situation etwas versteht.
Ich hoffe ich bin hier richtig, wenn nicht, dann bitte verschieben.
Also folgendes:
Ich wohne hier in meiner 3-Zimmer-Wohnung seit 2002 und bin damals noch mit meinem Sohn hier eingezogen, habe da noch keine Leistungen empfangen und war berufstätig.
Seit 2010 war ich arbeitssuchend und habe ALG2 bekommen.
2010 habe ich meinen Bekannten (ALG2-Empfänger) kennen gelernt der 600km von diesem Ort entfernt wohnt.
2011 ist mein Sohn hier ausgezogen und danach war mein Bekannter das erste Mal bei mir zu Besuch. 4-5 Besuche folgten in dem Jahr.
2012 entschieden wir uns dass er in dem Zimmer wohnen kann welches mein Sohn genutzt hatte.
Er hat sich hier angemeldet und auch beim Jobcenter haben wir gemeldet dass er sich hier in meiner Wohnung aufhält und ich ihm das Zimmer zur Verfügung stelle bis er hier eine Wohnung gefunden hat.
Ich selber suche seit ca. 2006 eine andere Wohnung (damals noch mit meinem Sohn) da dieser Vermieter hier nichts an dem Haus macht und die Wohnung eigentlich unbewohnbar ist.
2013 ging das Hick-Hack dann los: Man wollte uns eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen, welche wir nicht sind. Jeder wirtschaftet für sich selber usw.
Es kam ein Außendienstmitarbeiter und hat sich die Räumlichkeiten hier angeschaut. War auch alles ok soweit.
Einige Monate später hat das Jobcenter mir, einfach so, nur die Hälfte der Miete überwiesen und meinem Bekannten die anderen 50% der Miete.
Er hat weder einen Mietvertrag hier noch einen Untermietvertrag!!!
Es verhält sich ja so, dass ich alleine Hauptmieter dieser Wohnung bin und auch damals schon unter dem Satz der "angemessenen KdU" lag, welche ich als auch als "alleinstehende" Person haben DARF!!! (Wobei ich mit DARF immer ein Problem habe seit ich erwachsen bin ;-))
Lange Rede, kurzer Sinn:
Wir sind dann zum Sozialgericht und ich habe Recht bekommen. Mir alleine steht die Höhe der KdU zu und nicht uns beiden.
Auch habe ich erklart dass sie doch froh sein sollen meinem Bekannten keine Miete zahlen zu müssen (für diese Wohnung).
Das spart dem Jobcenter jede Menge Geld, denn wenn er eine andere Wohnung findet müssten die auch seine KdU zusätzlich zahlen.
So, nun ist es so dass ich seit 2016 einen Job habe (zuerst musste ich mit 20 Std. noch aufstocken). Seit 2017 arbeite ich 30Std./Woche und habe mich vom Amt abgemeldet.
GOTT SEI DANK!
Nun suchen wir beide immer noch eine Wohnung (hier hält man es kaum noch aus).
Er hat Anspruch auf Wohnraum (Kdu) und ich möchte hier schon lange nicht mehr wohnen und kann mir die Höhe meiner Mietkosten selber bestimmen, was ich mir von meinem Lohn leisten kann oder eben nicht.
Aber das macht die Sache nicht besser: Es gibt kaum noch bezahlbaren Wohnraum!
Entweder finden wir was wo 2 separate Wohnungen in einem Haus sind (was insgesamt teurer wäre) oder wir mieten etwas zusammen, wobei er ja dann mein Untermieter ist.
Aber man glaubt nicht was es für eine HÜRDE ist wenn man schon vorab mitteilt dass einer von uns beiden ALG-2-Empfänger ist. Meistens ist man dann schon aus dem Beuteschema der potentiellen Vermieter verschwunden.
Wenn ich nur sage: "Ich bin berufstätig und mein Bekannter ist ALG2-Empfänger." dann kommt die Antwort: "Nein, SO ETWAS wollen wir nicht!" (Es ist so diskriminierend)!
Wenn es dann doch mal zu einem Besichtigungstermin kommt ist die nächste HÜRDE dass ich nicht entsprechend genug verdiene. Erst letztens noch gehabt: "Sie verdienen zu wenig, das passt ja nicht in ihr Budget"! Oh Oh. .... WER bitte darf bestimmen wie viel ich zum Leben brauche??? Anscheinend kann ich das nicht einmal selbst bestimmen
Ich meine: Hallo, ich arbeite in der Pflege ... da weiß doch jeder dass ich mir damit keine goldene Nase verdiene.
Hürden, Hürden, Hürden, .... was glauben die alle warum man kein "Eigenheim" hat und nur mieten möchte???
Die nächste Hürde wäre:
Ich müsste meinem Bekannten eine Mietbescheinigung ausstellen, wo die angemessenen KdU ersichtlich sind. Das muss man dem potentiellen Vermieter erst einmal klarmachen.
Fakt ist: (So stellen wir uns das vor)
- Ich bezahle sämtliche Umzugskosten selber (er hat ja hier keine eigenen Möbel).
- Kaution würde ich ebenfalls alleine aufbringen (er müsste die Kaution ja schliesslich dem Amt als Darlehen zurückzahlen).
- Er hat Anspruch auf Erstausstattung (Sofa, Kleiderschrank, Bett und Schreibtisch für sein Zimmer).
Muss ich ihm dann ZUERST eine sog. Mietbescheinigung ausstellen oder kann ich (falls der Vermieter mit unserer Konstellation einverstanden ist) auch DIREKT einen Untermietvertrag ausstellen
ohne das Amt vorher zu fragen?
Sry, dass es so lang geworden ist. Aber ich hoffe so versteht jeder was ich meine.