Vielen Dank für die schnelle Antwort. Hab schon mit dem JC Rücksprache gehalten, der SB wusste dass ich nicht den vollen BZ auch tatsächlich Geld erhalten habe. Widerspruch habe ich auch schon eingelegt - wollte mich jedoch weiter informieren wie und ob das alles so Recht ist.
Nach meinem Beispiel oben war das JC ab Mitte August über eine mögliche sozialversicherungspflichtige Tätigkeit informiert, Mitte September erhielt ich - auf Antrag - einen "Bescheid zur Erklärung des Verzichts zur Grundsicherung nach dem Zweiten Buch SGB II", worin ab Oktober die Einstellung weiterer Zahlungen mitgeteilt wird. Vermute ein Einstellungsbescheid ist das nicht, weswegen die Einkommen auch dieser Monate Berücksichtigung finden dürfen?.
Nein. Es gibt die Tabelle des "monatlichen Bedarf" die Tabelle "monatliches Einkommen" und die Tabelle der "monatlich zustehenden Leistungen nach Berücksichtigung von Einkommen in Euro" bzw. "Höhe des übersteigenden Einkommens". Wie der Bruttobetrag errechnet wurde ist unklar.
Erkennst du anhand des Berechnungsbogens nicht, wie der SB die unterschiedlichen Einkommen *berücksichtigt* hat?
In meinem Fall wurden die Einkommen aus selbständiger Tätigkeit während der Monate August, September, Oktober und November akkumuliert und auf die sechs Monate verteilt, wie es ja üblich ist. In den Monaten ab meiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit wurde auf diesen "Durchschnittswert" noch das versteuerte Einkommen addiert - teilte mir der SB mündlich mit. Woraus sich der Wert jedoch exakt zusammensetzt ist mir nicht ersichtlich.
Wenn ich nachrechne und mein Netto-Einkommen mit dem Durchschnittswert aus selbständiger Tätigkeit addiere komme ich auf jeden Fall auf eine andere (kleinere) Summe als der SB/im Bescheid vermerkt. Mal sehen ob und was der Widerspruch bewirkt.
"Bescheid zur Erklärung des Verzichts " und "Einstellungsbescheid" sind verschiedene Bogen bedrucktes Papier?
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Grace