Das Jobcenter sagt, wir sind für dich nicht zuständig so lange du ALG 1 bekommst, von und bekommst du keine Zusage.
Beiträge von Smeik
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Das hast du nicht richtig verstanden.
Die Gemeinde, die den Wohnberechtigungsschein ausstellt, sagt wir brauchen eine Kostenzusage vom Jobcenter bevor wir den Wohnberechtigungsschein ausstellen können.
Das Jobcenter sagt, wir sind für dich nicht zuständig so lange du ALG 1 bekommst, von und bekommst du keine Zusage.
Daraufhin sagt die Gemeinde, die sind doch zuständig, weil du ja ALG 2 Ergänzung bekommst und ohne Kostenzusage von Jobcenter bekommst du keinen Wohnberechtigungsschein.
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Ich will nix bezahlt haben, ich brauche nur einen Wohnungsberechtigungsschein.
Gemeinde sagt Jobcenter ist zuständig , wir brauchen eine KdU. Jobcenter sagt, es ist ausschließlich die Agentur zuständig
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Hallo
Ich bekomme ALG1, weil ich die letzten 6 Jahre einen Midijob hatte, der nun gekündigt wurde. Da das nur knapp 500€ sind bekomme ich aufstockend ALG2.
Nun muss ich dringend umziehen und ich Frage mich wer ist zuständig? Als ich eine Frage an das Jobcenter gestellt habe wurde, mir gesagt die wären gar nicht zuständig, weil ich im ALG1 Bezug bin. Die Gemeinde, von der ich einen Wohnberechtigungsschein brauche, sagt, ich bräuchte eine KdU vom Jobcenter um die ausstellen zu können, denn sobald ich auch nur 1€ vom Jobcenter bekomme sind die für den Wohnraum zuständig.
Ich habe einen Bewilligungsbescheid von der Agentur und eine vom Jobcenter wo das komplette ALG 1 gegengerechnet wird und die komplette Zahlung kommt vom Jobcenter.
Ansprechpartner ist aber trotzdem die Agentur. Sehr verwirrend alles.
Was ist denn nun richtig?
Gruß Ben
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Dies ist aber lt. Gesetzgebung vollkommen in Ordnung, da du dir keine Zustimmung eingeholt hast.
Das mir nu auch klar. Ich wollte Tipps was man machen kann und keine Bestätigung der Rechtslage.
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Mit der Kürzung wirst du nun erstmal leben müssen. Vor Unterschrift hättest du Umzugsgrund nennen und dir die Zustimmung vom Jobcenter einholen müssen.
Auch ist es von dir falsch gewesen, zuerst den Widerspruch zu verfassen und sich dann im Forum anzumelden.
Kannst du den Widerspruch bitte anonymisiert (ohne Name, Adresse, Name des Jobcenters etc.) hier hochladen?
Hallo
Nein, den Widerspruch werde ich nicht hochladen. Da stehen zuviel persönliche Sachen drin.
Was hätte es denn geändert mich erst hier anzumelden und dann den Widerspruch zu schreiben, wenn eh alles zu spät ist?
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...Mit einem Halbtagsjob bekommst du zusätzlich Freibeträge.
bzw. du hast den ganzen Lohn vom Job und das JC ergänzt noch.
Genau, ich bekomme eine Ergänzung. Es wird erst der komplette Regelsatz gegengerechnet und dann die Miete und genau davon nun 80€ weniger.
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Hallo
Ich habe in einer Wohnung gewohnt die mich aufgrund der extrem hohenLautstärke krank gemacht hat. Ich konnte nicht mehr schlafen und meinen Job nicht mehr gewissenhaft ausführen. Nun habe ich ich eine Wohnung gefunden die im Satz liegt, was in meiner Stadt schon fast ein Wunder ist. Ich musste mich sofort entscheiden ob ich die neue Wohnung nehme oder nicht. Natürlich habe ich sofort ja gesagt.
Nun kommt der neue Bewilligungsbescheid, und in dem steht:
"Da sie ohne Mietzusicherung umgezogen sind und auch aus der Akte kein Umzugsgrund zu erkennen ist, werden die Kosten der Unterkunft lediglich in Höhe der bisherigen Kosten übernommen."
Wohnung alt (sehr günstig)
KM 350€
NK 120€
Wohnung neu (normal eher unterer Bereich)
370KM
180NK
Bewilligt
KM 290€
NK 180
D.H . Ich soll 80€ aus meinem Regelsatz bezahlen. Nun kam direkt ein Bewilligungsbescheid hinterher bis Sept. 2019 in dem immer die gekürzte Miete zur Grundlage genommen wurde.
Widerspruch wurde eingelegt. Ich kann mit dieser Kürzung nicht dauerhaft überleben und habe meiner Meinung nach so gehandelt das ich Schaden vom Jobcenter abwehre indem ich weiter meinen Halbtagsjob nachgehen kann.
Meine Fragen:
Bleibt diese Kürzung für immer bestehen?
Was kann man machen um wieder der vollen Regelsatz zu erhalten?
Beste Grüße
Smeik