Das ist eine "Maßnahme" der BA und wird auch von der BA gezahlt.
Ob bei solch einer Maßnahme bzw. Ausbildung nach § 122 SGB III überhaupt ein Anspruch auf BAB besteht, muss geklärt werden.
Hier geht es meiner Meinung nach nur darum, ob evtl. eine temporäre Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Ja,genau, BAB werde ich wohl nicht bekommen, lasse aber am kommenden Donnerstag klären, ob eine temporäre Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Die Abzweigung für das Kindergeld werde ich auch gleich beantragen