Hallo Ameise,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Die Visa deiner Familie sind keine FZF-Visa, sondern eben Touristen-Visa--- wahrscheinlich Multi-D---?
Meine Kinder haben einen deutschen Pass, da sie aufgrund meiner deutschen Staatsangehörigkeit von Geburt aus deutsch sind. Die Einbürgerung haben wir bereits im Ausland über die Botschaft vorgenommen. Meine Frau darf als Tourist ohne Visum für 3 Monate nach Deutschland einreisen. In dem Fall gibt es kein FZF-Visum, da der Aufenthaltstitel nur in Deutschland nach Einreise beantragt werden kann. Bei Ehegatten/Partner Deutscher, die von Grund auf keine Möglichkeit haben als Tourist ohne Visum nach Deutschland einzureisen, muss im Ausland ein FZV-Visum/Visum zur Eheschliessung/ Ehegattennachzug etc. beantragt werden. In unserem Fall war dies nicht nötig und laut Botschaft auch nicht möglich.
Wollte die ABH keinen Nachweis des Wohnraums, keine Meldebestätigung des EMA, keinen Krankenversicherungs-Nachweis? Sind die Kinder im Visum deiner Frau aufgeführt? Wie viele Kinder und wie alt?
a) Ich hatte den Mietvertrag dabei. Sehen wollte ihn niemand (im Erstgespräch mit einer anderen Sachbearbeiterin wurde uns jedoch gesagt, dass dieser mitgebracht werden soll).
b) Die Unterlagen des EMA waren bereits bei der ABH. Meine Frau konnte sich damals auch ohne Visum anmelden. Daraufhin wurden ihre Unterlagen (Kopie von Pass, Heiratsurkunde etc.) automatisch an die ABH weitergeleitet.
c) Wir haben einen Krankenversicherungsnachweis eingereicht (freiwillige GKV)
d) Die Kinder haben einen deutschen Pass. Es musste nichts beantragt werden.
Eine Antragstellung auf SGB II (Hartz 4) bedeutet nicht, dass dieser Antrag umgehend bewilligt wird. Diese Bearbeitung dauert mehrere Wochen. Bis dahin hat die ABH wahrscheinlich/hoffentlich den AT ausgestellt.
Aber schädlich ist die Antragstellung auf Alg2 nicht.
Ich bin nur besorgt, dass durch unseren ALG2-Antrag irgend etwas in Gang gebracht wird. Ich gehe mal davon aus, dass das Jobcenter unseren Antrag mit der ABH abgleicht bzw. meldet. Insbesondere da der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis noch läuft. Da der Punkt ,,Sicherung des Lebensunterhaltes" nicht 100% klar ist und anscheinend von ABH zu ABH (in unserem Fall sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter) unterschiedlich gehandhabt wird, bin ich geneigt den Antrag auf ALG2 vorerst nicht zu stellen.
Rein finanziell gesehen wäre unser Lebensunterhalt mit ALG2 sicherer als ohne. Jedoch scheint die ABH bei einer ,,Zuwanderung ins Sozialsystem" viele Anträge genauer unter die Lupe zu nehmen. Ehrlich gesagt ist mir momentan auch nicht klar wie die ABH unseren Antrag ohne Arbeitsvertrag / Lohnabrechnungen so einfach angenommen hat und von ,,gar kein Problem" redet. Die Richtlinien zur Sicherung des Lebensunterhaltes erscheinen mir sehr schwammig.
Knapp 10.000€ als Vermögens-Grundfreibetrag ? Wie kommst du darauf?
150 Euro pro Lebensjahr für meine Frau und mich = über 10 Tausend Euro gesamt
(3100 Euro pro Kind nicht berücksichtigt).
Obwohl wir rechtlich einen Anspruch auf ALG2 haben, sind wir momentan nicht darauf angewiesen. Wir könnten z.B. unser (kleines) Vermögen bis Arbeitsbeginn aufbrauchen. Da wir lange im Ausland waren und praktisch ,,nichts ins System eingezahlt" haben, komme ich mir ehrlich gesagt auch ein bisschen komisch vor einen Antrag auf ALG2 zu stellen. Auf der anderen Seite denke dann wieder, dass ich mein Recht auch in Anspruch nehmen sollte. Falls ich den Antrag bis 31.08. nicht stelle, ,,verliere" ich effektiv ca. 2000 Euro für August. Ohne das Risiko, dass Probleme bei der Aufenthaltsgenehmigung auftreten könnte, würde vermutlich das ,,Gier-Gefühl" gewinnen.
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Grace