Alles anzeigenHallo,
Widerspruch kann bis 1 Monat nach Erhalt/Zugang des Bescheides eingelegt werden.
Du hast also noch etwas Zeit.
Die Auskunft der Empfangs-Dame war falsch. Ein Widerspruch ist innerhalb 3 Monaten mit einem Bescheid zu beantworten.
Eine Stellungnahme ist für das JC nicht bindend.
Wenn du seit Mai 2018 leistungsberechtigt bist--- wie viel hast du seitdem durch ebay- Verkäufe *eingenommen*?
Für wie viele Monate musstest du Kontoauszüge vorlegen? 3 Monate??--- Sieht man dort regelmäßige Einnahmen von e-bay?
Du kannst also der Begründung des JC, es wäre regelmäßiges sonstiges Einkommen, durchaus widersprechen.
Die erste Antwort ergab null sinn... Bin etwas neben der Spur. Entschuldigt bitte.
In meinem Bekanntenkreis erhalten manche ebenfalls ALG2 daher habe ich mit Erhalt der Kündigung im März alles auf eBay "stillgelegt".
Demnach habe ich seit April (Start des Restmonats ALG1) null verkauft.
Die Auszüge wollten die seit Januar 2018 haben. Die Einnahmen belaufen sich von Januar bis April 2018 auf ~450€