vielen dank für eure antworten !
jetzt seh ich klarer......
die sache von evtl betrugsversuch ist mir gar nicht in den sinn gekommen !!!
das jc verlangt nicht den verkauf nur meine zustimmung den wert der eigentumswohnung nach abzug kredit,freibeträge ect in dem sinne anzurechnen dass ich alg2 leistungen wieder als darlehen bekomme.
das damalige darlehen wurde NICHT in zuschuss umgewandelt.