Beiträge von D.B.

    vielen dank für eure antworten !

    jetzt seh ich klarer......

    die sache von evtl betrugsversuch ist mir gar nicht in den sinn gekommen !!!

    das jc verlangt nicht den verkauf nur meine zustimmung den wert der eigentumswohnung nach abzug kredit,freibeträge ect in dem sinne anzurechnen dass ich alg2 leistungen wieder als darlehen bekomme.

    das damalige darlehen wurde NICHT in zuschuss umgewandelt.

    @bass386

    danke für deine antwort!

    dass das jc dieses überprüfen muss ist mir völlig klar,auch das meine mieteinnahmen auf mein alg2 angerechnet werden ist korrekt und ok.

    es geht mir aber einzig darum,ob meine eigentumswohnung ein 2tes mal als verwertbares vermögen angesehen/angerechnet werden darf !? ich kann mir nicht vorstellen dass das rechtlich erlaubt ist,ich besitze schliesslich nur eine eigentumswohnung und nicht zwei oder fünf....

    Corinna ,

    das hab ich jetzt auch verstanden,ich habe fälschlicherweise die hilfeanfrage zuerst in die signatur geschrieben,da ich nicht sofort gefunden habe wie und wo ich eine frage stellen kann.....

    dummerweise hatte ich 2 signaturen erstellt,eine habe ich eben gelöscht,die 2te lässt sich nicht löschen bzw ich weiss nicht wie

    gruß

    Hallo bass386, Hallo Ameise,

    zu 1# : ich habe die eigentumswohnung 2011 von meiner mutter geerbt,zu dem zeitpunkt war sie vermietet und ich im alg2 bezug.das jb im damaligen ort hat mir das daraus resultierende vermögen "angerechnet" so dass ich knapp 1 jahr lang meine alg2 leistung als darlehen bekam.

    zu 2# : genau so ist es.... das jc im neuen wohnort möchte mir nun meine vermietete eigentumswohnung nochmals "anrechnen".

    daher war meine frage ob das rechtens sein kann,dass 2 jc in 2 städten jeweils ein und die gleiche eigentumswohnung "anrechnen"dürfen ?

    vg