PS: Eine aktuelle EGV liegt mir nicht vor. Warscheinlich soll ich zum Termin eine neue EGV unterschreiben!?
Danke erstmal für die Info.
PS: Eine aktuelle EGV liegt mir nicht vor. Warscheinlich soll ich zum Termin eine neue EGV unterschreiben!?
Danke erstmal für die Info.
Hallo,
ja es ist eine Einladung nach § 59 SGB II und § 309 SGB III
Mein letzer Termin beim JC ist schon über 8 Monate her. Dazwischen bekam ich einen Anruf meiner SB, die nur sagte, daß ich ja arbeite, nicht mehr der jüngste sei und sie mich deshalb nicht einladen wollte.
Hallo Community,
Heute bekam ich die o.g. Einladung mit dem Hinweis ich möge meine Bewerbungsaktivitäten / Bewerbungen zum Termin mitbringen.
Ich arbeite seit über 10 Monaten >15 Stunden ( Steuerpflichtig ) bei ein und derselben Reinigungsfirma. Dort fällt auch öfters Mehrarbeit an.
Zudem bin ich bereits 58 Jahre und kann jetzt schon ( bei teilweise 6 Std. am Tag ) kaum der Arbeit nachkommen.
1. Muss ich nun zu dem Termin gehen oder kann ich im beiliegenden Vordruck angeben, daß ich bereits über 15 Stunden die Woche arbeite ?
2. Welche Art Bewerbungen soll ich beim Termin vorlegen ?
Liebe Grüße
Echter