Zum teil des Grundes; ü25, elterliche Wohnung. Das reicht vollkommen aus. Von dem her mach ich mir in der Hinsicht keine Sorge.
Ein Umzug ist erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsempfänger leiten lassen würde
Und der Rest ist mir ja bereits auch bekannt. Das einzige womit ich halt auf den Schlauch stand waren die separaten Wasserkosten, da ich das so noch nie gesehen habe. Sind ja in 99% der Fälle bereits in den NK drin. Und nunja das umziehen innerhalb des gleichen JC aber andere Kommune. Ist ja doch ehr selten, bekommt ja meist nen anderes dann.
Zum Thema Mietbescheinigung. Kann niemanden zwingen die auszufüllen somit bleibt mir nur der Vertrag.
Soweit sind meine Fragen aber alle beantwortet worden. Ich bedanke mich herzlich bei euch allen!
Zitat-Korrektur
Grace