Beiträge von nuernberger_bub

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Mithilfe und ausführlichen Beiträge. Nachdem wir uns auch beim Anwalt nochmal rückversichert haben, (und das auch mehrfach erwähnen mussten) hat die Bearbeiterin beim Amt sowohl meiner Mum, als auch meinem Bruder die KdU zugestanden.

    Es hat zwar ein paar Tage und Emails gedauert, hat aber nun doch so geklappt.

    Grüße

    Es gibt sogar eine Vermieterbestätigung, dass beide Personen dort einziehen. Formuliert vom Makler, unterschrieben vom Vermieter.

    Aber diese Bestätigung soll nicht ausreichen, was uns doch ein wenig verwundert hat.

    Es wurde nun explizit gefordert den Bruder mit in den Mietvertrag aufnehmen zu lassen.

    Aus "Gründen" würden wir erst andere Wege probieren, ohne zwingend den Vermieter zu involvieren. Falls es welche gibt.

    Und hier tummeln sich ja fachkundige Leute. Wenns da Wege gibt, bin ich mir sicher diese hier zu finden

    Ursprünglich ging die Dame vom Amt davon aus eine BG für beide bilden zu können, scheinbar war Ihr in dem Moment die Ü25 Geschichte

    auch nicht so bewusst. Daher gab sie beim ersten Termin auch eine mündliche Zusage. Quadratmeterzahl und Miete passen eigentlich.

    Nun hat sich die Informationslage geändert, und wir suchen nach dem besten Weg. Möglichst, ohne den Mietvertrag nochmal anzupacken...

    Noch gibt es keinen Bescheid, die Dame vom Amt hatte schon mehrfach informationen nachgefordert, zuletzt diese.

    Der Landkreis ist nun ein anderer, alle Anträge mussten komplett neu gestellt werden.

    Die Bestätigung für den Umzugsgrund hatte die alte Gemeinde noch ausgestellt. Bisher meinte die Beraterin im neuen Amt

    auch, dass das soweit klar gehen müsste von der Größe und den Kosten her.

    Dann hatte sie der Mutter am Telefon mitgeteilt, dass sie nur die Hälfte bekommt, wenn nur sie als Mieterin eingetragen ist...

    Hallo Ameise, vielen Dank für die zügige Antwort!

    Ja, wenn nur meine Mutter KDU (Kosten der Unterkunft?) erhält, wird die Miete nicht abgedeckt damit.

    Ist der einzige Weg, das in dieser Konstellation zu ändern (also möglichst 100% Wohnkostenübernahme zu erreichen), beide in den MIetvertrag aufzunehmen?

    Hallo zusammen,

    in meiner Familie gab es einen Umzug, bedingt durch eine Eigenbedarfskündigung leben meine Mutter und mein Bruder aktuell zusammen.

    Das neue JobCenter war anfangs hilfreich, stellt sich aber aktuell ein wenig quer.

    Die Situation:

    Mutter hat nen Minijob und bekommt ALGII, Bruder (über 25) bekommt ALGII.

    Beide haben eine Bedarfsgemeinschaft angemeldet, den Mietvertrag hat nur meine Mutter unterschrieben.

    Das JC will nun keine Bedarfsgemeinschaft aufmachen, weil mein Bruder über 25 ist. Stattdessen soll nun eine Haushaltsgemeinschaft

    gebildet werden. Allerdings werden meinem Bruder hier keine Unterkunftskosten zugestanden, solange er nicht auch mit im Mietvertrag steht.

    Ich kontne nach langer Recherche keinen vergleichbaren Fall und schon gar keine passende Antwort finden...

    Muss mein Bruder zwingend in den Mietvertrag aufgenommen werden?

    Eigentlich würden wir es gerne vermeiden den Vermieter nochmal zu belästigen...

    Für eure Mühe schonmal vielen Dank!

    Gruß

    nuernberger_bub