Hallo!
Empfehlung den Ratgeber Elterngeld bei uns zu lesen:
Gruß
Hallo Grace,
danke, das ist doch mal ein nützlicher Hinweis mit Quellenangabe.
Den Ratgeber kenne ich, er ist gut, aber nicht ganz vollständig. Trotzdem interessant, nochmal zu diesem Thema zu lesen.
ZitatAlles anzeigen1.7.6 Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und
Kinderzuschlag
Auf folgende Sozialleistungen wird das Elterngeld komplett als
Einkommen angerechnet:
❙ Arbeitslosengeld II (auch „ALG II“ oder „Hartz IV“ genannt),
❙ Sozialhilfe,
❙ Kinderzuschlag.
Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes erwerbstätig waren,
bekommen Sie allerdings einen Elterngeld-Freibetrag. Wie hoch
dieser Freibetrag ist, hängt davon ab, wie viel Einkommen Sie
vor der Geburt Ihres Kindes hatten. Er beträgt aber
❙ maximal 300 Euro in den Monaten, in denen Sie Basiselterngeld
beziehen, und
❙ maximal 150 Euro in den Monaten, in denen Sie ElterngeldPlus
beziehen.
In Höhe dieses Freibetrags wird das Elterngeld nicht angerechnet. [...]
Um das Thema nicht komplizierter zu machen, als es schon ist, habe ich folgenden Sachverhalt weggelassen: Mein Freund hat in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt teilweise als Aushilfe gearbeitet, allerdings liegt das monatliche Durchschnittseinkommen daraus nur bei ca. 50 €. Er hätte also tatsächlich (sowohl bei Basiselterngeld als auch ElterngeldPlus) einen Elterngeld-Freibetrag von ca. 50 €, wie im Ratgeber erklärt.
Dieser Freibetrag ändert qualitativ nichts an meiner Frage (sondern erhöht nur den monatlichen Vorteil von Zeiträumen mit Elterngeld(Plus) ggü. Zeiträumen ohne Elterngeld(Plus) i. H. v. 30 € (Versicherungspauschale) auf 80 €).
Allerdings eine sehr interessante Zeile im Ratgeber:
Zitatmaximal 150 Euro in den Monaten, in denen Sie ElterngeldPlus beziehen.
Das suggeriert, dass es problemlos möglich ist, als Bezieher von ALG II das ElterngeldPlus zu wählen.
Es bleibt, wie es war: ich habe die Vermutung, dass es völlig in Ordnung ist, als ALG II-Bezieher ElterngeldPlus statt Basiselterngeld zu wählen. Und ich frage euch, ob ihr anderslautende Gesetze oder Verwaltungsverordnungen kennt.