Alles anzeigenHallo,
1. Die Exmatrikulationsbescheinigung muss vorliegen, sonst fasst beim JC niemand deinen Antrag an.
2. Ab dem Ex-Datum könnten dann Leistungen bewilligt werden, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
3. Deine Eltern müssen dir mit 29 keinen Unterhalt mehr zahlen, aber wegen deines Status *Student* ...zahlt das JC nicht.
4. Wenn deine Eltern dich bisher unterstützt haben, darf das mit 29 auch mal aufhören.
5. Was hat dein Problem jetzt mit Altersvorsorge zu tun?
6. Du hast keinen Job gefunden? Auch keinen Minijob? Keinen Sommer-Saison-Job? Woran liegts? Such bitte weiter!
7. Wieso hast du schon Auskünfte vom JC eingeholt? Aus welchem Grund?
8. Welche Leistungen würdest du denn beantragen?
Hallo Ameise!
3. Das ist mir schon klar, deswegen warte ich ja auch bis ich exmatrikuliert bin. Oder meinst du das Gleiche wie Corinna, mit der Orientierungsphase? War nur sowieso da wegen Arbeitsvermittlung und dachte ich könnte evtl. schon mal den Antrag mitnehmen und ein paar infos kriegen.
4. Das denke ich auch, sieht nur leider das Amt anscheinend nicht so.
6. Ich fange ab Samstag an Yoga zu unterrichten, aber sind halt nur 2 Stunden in der Woche und auch ein Minijob würde nicht wirklich reichen, weil ich ja auch Versicherungen usw. selbst bezahlen muss. Außerdem ist es nicht so einfach nem Arbeitsgeber zu verklickern, dass man ja kurz nach Studium noch länger dem Minijob nachgehen will. Das ist ja jedem klar, dass das nur eine Notlösung ist und die meisten Arbeitgeber wollen dann doch jemanden, den sie länger einstellen können.
7. siehe Punkt 3
8. ich würde Hartz 4 beantragen, habe zwar 12 Monate in die AV eingezahlt, aber das liegt leider nicht in den letzten 2 Jahren. Kann man denn auch nur einzelne Leistungen beantragen oder was meinst du damit?
Hallo,
naja. Nach dem Studium gibt es eine sog. Orientierungsphase, die 6 Monate dauert und bei der weiterhin die Eltern unterhaltsverpflichtet sind, sofern das Kind sich ernsthaft um eine Arbeit müht. Von daher gesehen könnte die Auskunft des Amtes schon durchaus richtig sein.
Gruß!
Hallo Corinna!
Ah ok, davon hatte ich glaube ich schonmal was gehört aber mit 3 Monaten oder so und ich dachte es wäre auch nur so, solange man unter 25 oder 26 ist. So ist das ja z. B. glaub ich beim Bafög auch. Bin mir aber nicht sicher.
Vielen lieben Dank für eure Antworten!
Viele Grüße