Beiträge von alles_Blech

    Hallo,

    vielen Dank für euren Rat!

    Noch eine weitere Frage:

    Wenn ich ohne Genehmigung von meinem jetzigen JC umziehe. Das neue JC die neue Wohnung für in Ordnung (seitens der Mietkosten) befindet & ich gleichzeitig eine Erklärung meinem jetzigen Jobcenter vorlege, dass keine Kosten für das JC wegen des Umzugs entstehen. Dann darf ich doch umziehen? Auch ohne Begründung.

    Für das JC entstehen keinerlei Kosten.

    Hallo,

    ich hoffe ich bin mit diesem Thema in der richtigen Rubrik.

    Ich bekomme Hartz4 seit kurzem. Ich bin schwer erkrankt und habe auch einen Schwerbehindertenausweis. Durch die Chemotherapie bin ich nicht in der Lage einen Job auszuführen & bekomme daher auch Hartz4. Ansonsten würde ich logischerweise arbeiten gehen, da ich noch einen laufenden Vertrag habe bis Ende des Jahres.

    Nun soll ich beim Gesundheitsamt vorstellig werden um meine Erwerbsfähigkeit zu prüfen. Ich hatte dem Jobcenter alle Arztberichte damals sogar freiwillig eingereicht um zu belegen, dass ich nicht arbeiten kann.

    Nun bin ich iriitiert. Ist dies immer so, dass man dort vorstellig werden muss? Beziehungsweise die Entbindungen der Schweigepflicht alle unterzeichnen muss?

    LG

    Hi,

    habe ich denn jetzt etwas falsch gemacht? Oder kann ich im Nachinein etwas ändern? Weil eigentlich hab ich alles so gemacht, wie auch in den Leitfäden beschrieben... Nur alles ein bisschen chaotisch.

    Durch meine Erkrankung habe ich einen Schwerbehindertenausweis. Ich habe auch hier einen Antrag auf Mehrbedarf gestellt. Ich finde hierzu unterschiedliche Aussagen, mal wird es genehmigt und mal nicht. Woran ist dies abhängig?

    Lieben Gruß

    Hi,

    Äh - Du kannst doch nicht einfach mal so ständig umziehen, weil noch nichts vom alten Amt entschieden wurde. Ziehst Du dann erneut um, wenn auch das neue Amt nicht gleich entscheidet? Dann ist Dir nur viel Spaß beim nächsten und übernächsten Umzug zu wünschen.

    Der angedachte Umzug in eine günstigere Wohnung hat ja nichts mit dem Amt zu tuen, viel mehr mein Kontostand ist ausschlaggebend. Ich kenne keinen der von Luft und Liebe lebt. Und wenn ich etwas finanziell nicht tragen kann, mache ich mir halt meine Gedanken, wie ich Schulden vermeide. Meiner Ansicht nach legitim. Aber hab ja jetzt verstanden, dass meine Ansicht falsch ist.

    So richtig ist mir Deine Strategie nicht ganz klar (sofern es eine solche überhaupt gibt).

    Ähm, muss man bei einem Hartz4 Antrag eine Strategie besitzen? - Ich habe von dem ganzen Zeug ehrlich gesagt null Ahnung.

    Ich habe aus dem Internet paar Sachen aufgeschnappt und den Antrag mit diversem Mehrbedarf gestellt. hail

    Im übrigen habe ich anhand Deiner doch etwas spärlichen Infos bisher das Gefühl, daß es bei dir nicht unbedingt um die die Mietkosten geht, was die Antragsbearbeitung verzögert.

    Zu den spärlichen Infos:

    ...Bei Fragen- fragt einfach.

    Ansonsten: Ich habe den Erstantrag mit allen möglichen Mehrbedarfsanträgen eingereicht. Ich weiß & wusste es einfach nicht was ich bekommen kann und was nicht. Habe das Forum auch erst im nachhinein gefunden. Habe mir gedacht ich reiche lieber zu viel ein als zu wenig dash. Vielleicht war es falsch, auch da habe ich keine Ahnung. Weil ich dachte mir: "Im Zweifel kann es abgelehnt werden, aber dafür muss es vorher wenigstens eingereicht werden..."

    Lieben Gruß

    Hi,

    also aufgrund von Urlaub wurde der Antrag nicht weiter bearbeitet bzw. wird erst jetzt bearbeitet. hmm

    Das Jobcenter hat vom Grundsatz her 6 Monate Zeit, über einen Antrag zu entscheiden. Diese Frist beginnt bei Dir im letzten Monat, als Du die fehlenden Unterlagen abgegeben hast.

    Eieieiei, das war mir nicht bewusst.

    Wie sähe es eigentlich aus wenn ich jetzt umziehen würde in eine andere Stadt mit einem anderen Jobcenter als Zuständigkeit?

    Weil ich habe eine schöne Wohnung im Nachbarort gefunden, die auch vor allem günstiger wäre hinsichtlich der momentanen ungedeckten Kosten. Daraufhin habe ich auch mein JC informiert. Der nette Herr am anderen Ende erklärte mir, dass ich überall hin umziehen darf, aber es nicht genehmigen werden. Nur wenn ich meinen Erstantrag zurückziehe & in der Nachbarstadt meinen Erstantrag stelle. blackeye

    Ich würde eine Verzichtserklärung stellen, dass das JC für keine Kosten des Umzugs aufkommen muss. Dann darf ich doch umziehen? Weil wieso genehmigen die das nicht? Ich MUSS meine Kosten reduzieren und handele doch auch im Sinne deren?

    Ich versteh es einfach nicht...

    Lieben Gruß

    Hallo,

    danke schonmal für deine Bemühungen!

    Anbei die Antworten zu den Fragen:

    Bekommst du Bafög und hast du das Urlaubssemester beantragt?

    Nein, ich bekomme kein Bafög. Ich habe damals Bafög bekommen und wurde aufgrund fehlender CP nach dem 4. Semester nicht weiter gefördert.

    Das Urlaubssemester wurde direkt mit Beginn der Diagnose gestellt und anerkannt.

    Haben deine Eltern dein Studium vorher finanziert?

    Nein, ich war Teilzeitkraft (20 Std.) und habe mir alles selber finanziert, nachdem ich keine Bafögleistungen mehr erhalten habe. Aufgrund der gesetzlichen Regelung (Student) steht mir kein Krankengeld zu. ALG1 steht mir ebenfalls nicht zu wg. Arbeits/-Berufsunfähig + weniger als 12 Monate gearbeitet. Daher Hartz4.

    Hast du die schriftliche Zusicherung vom Jobcenter zum Mietangebot

    und Übernahme von Kosten der Unterkunft? Schaue mal hier

    Informationen dazu?

    Ja, die schriftliche Zusicherung zum Mietangebot habe ich. Und diese kam auch bevor ich den Vertrag unterschrieben habe.

    Habe ich denn alles richtig gemacht mit meiner Vorgehensweise?

    Ich habe wirklich Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben.

    Und gerne erläutere ich das mit dem Beratung. Ich habe halt die Erfahrung gemacht, dass Instutionen oftmals Gelder sparen wollen, indem man den Hilfesuchenden nicht auf alle Leistungen aufmerksam macht. Und auf Nachfrage nur spärliche Antworten kommen, die einen mehr verunsichern und dadurch diese Leistungen nicht Anspruch nimmt.

    Danke & lieben Gruß

    Hallo,

    um es euch nicht schwer zu zu machen mit Überfrachtung an Informationen, gebe ich nur eine kurze Beschreibung ab. Bei Fragen- fragt einfach.

    Antragsteller über 25. Wohnhaft im Elternhaus. Student. Aufgrund schwerer Erkrankung Urlaubssemester (100% AU/BU).

    Auszug aus Elternhaus nach Antragstellung. Der Erstantrag wurde noch nicht genehmigt, aber dass die Miete der zu beabs. Wohnung im Rahmen des JC ist.

    Aufgrund fehlender finanzieller Einnahmen sind nun Kosten entstanden hinsichtlich der Miete der Wohnung etc.,

    da die neue Wohnung bezogen wurde, aufgrund der Zusicherung. Aber es fließt noch kein Geld. Kann man hier den Antrag beschleunigen lassen? (Bereits 2,5 Monate her)

    Was ist wenn der Erstantrag abgelehnt wird? Weil dies wäre eine finanzielle Katastrophe. Weil die Wohnung muss bezahlt werden & von irgendwas muss man ja leben.

    Nach der Diagnose der Erkrankung wird man einfach in ein Loch mit Problemen geworfen & Beratung sucht man irgendwie vergebens bei solchen Themen...

    Lieben Gruß beer