Alles anzeigenDer Weg beginnt auch hier mit der Antragstellung beim JC. Euer Sohn sollte das nun auch tun. Die Antragstellung bedeutet nicht, dass Leistungen automatisch fließen, der abgegebene Antrag ist aber der Startschuß für eine Bearbeitung/Prüfung durch das JC.
Als Familie solltet ihr euch einig sein, ob der Sohn weiterhin bei euch *kostenfrei* wohnen kann, aber Leistungen für seinen Lebensunterhalt (Regelbedarf) beantragt. Damit wäre dann auch der Krankenversicherungsbeitrag abgedeckt.
Oder ob er euch auch Miete/Nebenkosten zahlen soll.
Die Formulare für Alg2 kann man sich bereits jetzt im Netz anschauen, damit man sieht, welche Nachweise das JC von ihm verlangen wird.Wichtige Formulare heißen: HA, EK, VM, KDU, HG
Das JC hat aufgrund des Antrages die Hilfebedürftigkeit zu prüfen. Dazu hat euer Sohn nachzuweisen, dass er seinen Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen/EK und/oder Vermögen/VM sicherstellen kann. Da er weder eine Behinderung hat noch anderweitig erwerbseingeschränkt ist, bleibt das JC die zuständige Behörde.
In aller Regel sind die Eltern auch bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft nach § 9(5) SGB II einem 29jährigen Erwerbsfähigem nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet.
Die Finanzierung des Studiums ist kein Prüf-Kriterium für einen Hartz-4-Anspruch.
Falls das JC das elterliche Einkommen und Vermögen und Belastung prüfen will, wird dazu ein weiterer Nachweis verlangt. Einkommen allein sagt nichts aus.
Als wichtigen Nachweis für einen Hartz-4-Anspruch muss er aber exmatrikuliert sein. Mit dieser Bescheinigung weist er nach, KEIN Student mehr zu sein.
Hallo Ameise, vielen danke für die umfangreichen Informationen.
wenn unser Sohn sich nach Exmatrikulierung eine angemessene Wohnung suchen würde und dort einzieht hätte er ja einen ganz anderen Hartz 4 Status und es wäre keine Haushaltsgemeinschaft mehr. Wäre es dann für ihn " einfacher " einen Hartz 4 Antrag genemigt zu bekommen.?
Wir sind der Meinung, dass er dann auch mehr Initiative entwickelt um eine Arbeit zu finden da das Jobcenter doch mehr Druck ausüben würde und er sich nicht weiter an den Annehmlichkeiten des Elternhauses bedienen könnte.
Gruß