Die Krankenkasse übernimmt sämtliche Kosten die über dem doppelten Festzuschuß liegen. Voraussetzung ist eine Regelversorgung.
Vielleicht ist das auch für Andere gut zu wissen.
Die Krankenkasse übernimmt sämtliche Kosten die über dem doppelten Festzuschuß liegen. Voraussetzung ist eine Regelversorgung.
Vielleicht ist das auch für Andere gut zu wissen.
Genau wie bei Bass386 beschrieben lief es bei mir. Drei Angebote eingereicht und sie haben es überwiesen.
Danke, mache ich.
Beantrage die Leistung bei der Krankenkasse. Lehnt die Krankenkasse ab gehe in Widerspruch und beantrage die Kosten beim Jobcenter unter Hinweis auf den ablehnenden Bescheid der Krankenkasse.
Die Leistung ist m.E. als Zuschuss zu erbringen und nicht als Darlehen.
Macht es Sinn bei der Ksse nach einer Vorlage zu fragen, oder aber einfach formlos stellen? Danke
Zitat eingefügt mit Frage des Themenerstellers
Grace
Ehrlich gesagt verstehe ich das nicht wirklich.
Ich werde mich schlau machen und euch auf dem Laufenden halten. Vielen Dank
Dankeschön, das läßt mich wieder hoffen.
Da habe ich gleich noch eine Frage dazu, kommt die Beantragung auch für das Interim in Frage?
Einen Satz hinzugefügt und einen Beitrag
gelöscht. Zwei Nur-Zitate gelöscht
Grace
Hallo!
im Forum! Es werden mehr Angaben zu deiner Situation benötigt.Wenn du das bitte näher ausführen würdest!
Gruß
Das Problem besteht darin, dass ich Kronen hatte. Davon mußten jetzt 4 Zähne gezogen werden. Demzufolge habe ich eine sehr große Lücke.
Heute war ich zum Beratungstermin. Um die Lücke schließen zu können geht es nicht ohne Implantate. Das dieses keine Kassenleistung ist weiß ich.
Alternetiv müßte ich mir alle anderen Zähne ziehen lassen, aber das ist ja wohl nicht im Sinne des Erfinders.
Weiß mir echt keinen Rat.
LG
Hallo, habe momentan arge Probleme mit den Zähnen. Es muß so Einiges saniert werden.
Nun meine Frage, habe ich die Chance auf ein Darlehen dafür als Harz IV Empfängerin?
Zum Anderen habe ich gelesen dass die Krankenkassen, KKH in meinem Fall ,trotz doppelten Festzuschuß die restlichen Kosten übernehmen müssen. Dieses ist wohl in deren Satzung so geregelt. Über Erfahrungen wäre ich dankbar.
Vielen Dank