okay das habe ich verstanden.
Klingt ja auch plausibel. Aber ich kann doch nichts für ihre Erkrankung ich schaffe es nur nicht sie da rauszuholen.
Ist das trotzdem daselbe?
okay das habe ich verstanden.
Klingt ja auch plausibel. Aber ich kann doch nichts für ihre Erkrankung ich schaffe es nur nicht sie da rauszuholen.
Ist das trotzdem daselbe?
weswegen besteht da dann unterhaltsanspruch? Sorry für die Fragerei kenne mich halt nicht aus.
Bin total verzweifelt weil ich falls ich Unterhalt zahlen müsste selbst nicht mehr weiss wie ich leben soll.
Habe eine selbstbewohnte Eigentumswohnung die noch nicht abbezahlt ist. Und alle meine Ersparnisse für meine Tochter aufgebraucht.
Wenn der Selbstbehalt von 1300 Euro stimmen müsste ich von 150 Euro im Monat leben.
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Grace
Die Wohnung wurde genehmigt da es aus ärztlicher Sicht für meine Tochter wichtig ist. Meine Tochtet ist psychisch krank, . Und duch wohl unterbewusste interaktionen meinerseits begünstige ich die Krankheit.(laut Psychiater) Damit sie eine ambulante Betreuung bekommt benötigt sie eine eigene Wohnung.
Nachtrag:
Sie ist aber arbeitsfähig. Falls das eine Rolle spielt
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Grace
Jetzt hab ich noch eine Frage.
Waren jetzt beim Jobcenter um Antrag abzugeben. Die Sachbearbeiterin
meinte ich bekomme nun Post wegen Vermögensverhältnissen zugeschickt.
Muss ich die denn ausfüllen wenn ich doch garnicht unterhaltspflichtig bin?
Also Kindergeld bekomme ich seit März nicht mehr.
Der Sachbearbeiter vom Jobcenter meinte eben dass ich noch unterhaltsverpflichtet wäre und ich einen Selbstbehalt von 1300 Euro hätte. Da blieben mir nach Abzug meiner Fixkosten für Wohnung und sonstiges noch 50 Euro zum leben.
Auf was kann ich mich berufen dass ich nicht zahlen muss?
Meine 21 jährige Tochter beantragt ALGII.
Sie hat bisher bei mir (Mutter) gelebt.
Hat keine Ausbildung und möchte auch keine machen. 2014 hat sie ihren Schulabschluss gemacht, dann von 2016 bis 2017 ein Praktikum gemacht, danach 6 Monate ALG I. Seit März diesen Jahres nichts.
Jobcenter hat Auszug und Wohnung genehmigt. Nun meine Frage muss ich nun Unterhalt für sie bezahlen?