Beiträge von Knuffel5000

    Hallo!

    ich bin ALG2-Empfänger und möchte am 01.03.2021 aus persönlichen Gründen von einem Bundesland in anderes Bundesland zurückziehen. Bzgl. des Umzugs möchte ich keine finanzielle Unterstützung vom Jobcenter. Darauf habe ich ja eh keinen Anspruch. Ich weiß nur nicht so recht wie ich vorgehen soll. Ein unterschriftsreifer Mietvertrag liegt mir bereits vor. Die Angemessenheit ist gegeben.

    Wie gehe ich nun vor? Melde ich den Umzug bei meinem Jobcenter in xxxxx an und wird dann der Übergang zum JC im anderen Bundesland automatisch stattfinden oder muss ich in xxx am 01.03.2021 vorstellig werden? Kann mir jemand vielleicht aus Erfahrung berichten?

    LG, Knuffel

    Bitte Forenregeln beachten

    Hallo zusammen!

    Ich habe bereits ein Girokonto bei der Sparkasse. Allerdings zahle ich dort monatlich ca. 12 Euro für die Kontogebühr und die Kreditkarte.

    Jetzt möchte ich gerne zu einem kostenfreien Konto (zb. ING DIGA oder DKB) wechseln und bin dabei bereits auf einige Hürden gestoßen. Wenn ich angebe, ohne Beschäftigung zu sein, werde ich sofort abgelehnt, obwohl meine Schufa sauber ist. Vom Amt bekomme ich monatlich knapp 900 Euro für Miete und zum Leben.

    Ich habe im Internet gelesen, dass man theoretisch einfach angeben kann man sei angestellt, da die meisten Banken dies sowieso nicht prüfen. Natürlich ist mir dabei sehr unwohl und ich wollte mal nachfragen, ob jemand hier schon bereits ähnliche Erfahrungen gemacht hat?

    Kennt sich jemand aus mit dem Thema der Kontoeröffnung trotz Arbeitslosigkeit?

    Ganz liebe Grüße in die Runde,

    Knuffel

    Hallo,

    Und Du meinst nun ernsthaft, daß Deine "Denke" ausreichend ist? Na dann viel Spaß im realen Leben...

    Du verfügst über Geld Deines Mitbewohners und kannst damit machen, was Du willst: in einer Kneipe ausgeben, davon Lebensmittel für Dich kaufen und und und... Das nennt man dann trotz Deines Denken halt Verfügung über Geldmittel eines anderen oder auch wirtschaften. Wie auch Deine folgende Aussage gemeinsames Wirtschaften darstellt:

    Während bei dem Internet noch die hälftige Aufteilung der Kosten für eine Flatrate nachvollziehbar ist, sind es die Stromkosten nicht. Oder willst du mir jetzt ernsthaft trotz Deiner Denke sagen, daß Du genauso viel Strom wie der der Mitmieter verbrauchst? Eine solche Aussage wäre purer Blödsinn. Das bedeutet aber, daß jemand in Deiner WG weniger Strom verbraucht als ein anderer Mitbewohner und dieser jemand also für den Stromverbrauch des anderen Mitbewohner mit aufkommt.

    Gruß!

    Hallo!

    Ich kann gegenüber dem Jobcenter klipp und klar belegen, dass ich monatlich eine Summe von "XXX" für Strom und Internet bezahle. Und ich kann ebenfalls nachweisen, das die Hälfte der Summe von "XXX" monatlich von meinem Mitbewohner per Dauerauftrag auf mein Konto überwiesen wird. Wenn du darunter gemeinschaftliches Wirtschaften verstehst oder den Verdacht hast, dass es das Jobcenter so auslegen könnte, dann ist das dein Problem. Ich sehe das sehr entspannt und mache mir diesbezüglich überhaupt keine Gedanken. So läuft es eben in einer WG und das hat nichts mit eine eventuelle Auslegung als Bedarfsgemeinschaft zu tun. Man wirtschaftet nämlich überhaupt nicht gemeinsam, trägt nur die monatlich anfallenden Kosten gemeinsam. Oder wie würdest Du dann die Problematik mit Internet/Strom klären?

    Also erstmal: Kommt mal runter. Ich bin 30 Jahre alt und nicht vom Baum gefallen. Meine Mutter ist nur zwecks Absicherung der Miete und so weiter im Mietvertrag. Sie bezieht kein ALG und arbeitet. Ich bin ebenfalls Hauptmieter (!!!), aber um die Bürokratie mit dem Jobcenter zu umgehen, wird meine Mutter den Untermietvertrag mit meinem Mitbewohner eingehen. Denn was meine Mutter mit ihrem Teil der Wohnung macht, geht dem Jobcenter mit Verlaub gesagt einen Scheiß an. So das zu dem Thema.

    Die zweite Sache ist die. Ich kümmere mich in der Wohnung um Internet und Strom. Die Vorauszahlung für diese Posten möchte ich 50/50 abrechnen. Das ist ja wohl selbstverständlich. Ich wohne nicht zum ersten Mal in einer WG. Bei Nachzahlungen kann man ggfs. checken wer mehr verbraucht und wer nicht.

    Hallo! Und danke für die Antworten. Das heißt ich spreche mit meinem Mitbewohner über die Befreiung der GEZ und Rundfunkgebühren und er oder sie meldet dies und ist damit aus dem Schneider.

    Hallo,

    davon würde ich dringend abraten - das könnte als miteinander wirtschaften angesehen werden.

    Nein. Durch den Bezug von ALG II muß für die Wohnung keine Rundfunkgebühr (und nicht GEZ) gezahlt werden.

    Gruß!

    Ich denke nicht, dass das unter gemeinsames wirtschaften ausgelegt werden kann. Wie soll ich das denn anders regeln? Denn schließlich müssen die Kosten für Internet und Strom zu gleichen Teilen beglichen werden. Von meinem Konto werden die Strom und Internetkosten bezahlt. Also brauche ich die Anteile auch zurück auf mein Konto. Gemeinsames wirtschaften verstehe ich unter einem gemeinsamen Konto. Das ist es ja nicht. Oder wie soll ich diese Problematik behandeln?

    Guten Tag,

    ich komme aus xxxxx und habe eine 3-Zimmerwohnung gefunden, die ich zum 01.11. mit einem fremden Mitbewohner beziehen werde. Es handelt sich dabei also nicht um eine Bedarfsgemeinschaft. Ich beziehe ALG-II. Das Jobcenter hat der Übernahme der Mietkosten für mich bereits zugestimmt.

    Ich werde mich um Strom und Internet kümmern und die anteiligen Kosten dafür dann von meinem Mitbewohner per Dauerauftrag einziehen. Ich werde mir einen berufstätigen oder einen Studenten als Mitbewohner suchen.

    Wie sieht es mit der GEZ-Gebühr aus? Muss ich diese nun entrichten, da ich in einer WG lebe oder bin ich von der GEZ-Gebühr nach wie vor befreit? Wenn mein Mitbewohner GEZ zahlen muss, dann würde ich mich aus Solidarität beteiligen, wenn wir das nicht irgendwie umgehen können.

    Hatte jemand schon mal in einer solchen Konstellation Erfahrungen mit der GEZ gemacht?

    Ich freue mich über Antworten.

    LG, Knuffel

    Wohnort für Hilfestellung nicht relevant.

    Gelöscht!

    Grace