das hab ich alles bereits gemacht, leider sind es inzwischen mehere Tausend euro. Aber wenn von dem was ich den Amt überweise nichts als einnahme angerechnet wird und ich dann doppelt bezahlen muss, dann ist es ja ok. muss ich demzufolge dann also in der EKS mit angeben.
Beiträge von DLX
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danke, ja genau aus dem grund hab ich sie niedriger angesetzt. nun geht es aber um das zurückzahlen. wie ich oben geschrieben habe stellt sich mir die Frage. Wenn ich 500€ einnehme, und diese zum tilgen der schulde benutzt. hab ich ja trotzdem 500€ eingenommen was mir dann EKSmäßig gegen gerechnet wird, und das Amt die quasi wieder haben will weil ich ja 500€ in dem monat eingenommen habe ? Das heißt ich komme doch da nie raus außer ich bin weg vom Amt ?
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Ich habe in dem Zeitraum zuviel Verdient. Beziehe aber immernoch HartzIV.
Wenn ich 500 gewinn habe, rechnet das jobcenter dieses ja als gewinn wird also gegen gerechnet, tut es das auch wenn ich damit die schulden beim jobcenter begleiche ?
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Hallo, ich bin selbstständig und es haben sich schulden beim Jobcenter angehäuft.
Nun möchte ich die gerne abbezahlen. Meine Frage ist nun wenn ich 500€ verdiene, und die auch so an das Jobcenter weiterleite zählen die trotzdem als Einnahme also gewinn so das ich wieder neue 500€ schulden aufgebaut habe ?
Vielen Dank