Hallo in die Runde,
angenommen Kind bildet mit Alg II Bezieher (z.B. Vater) 10 Tage im Monat eine temporäre Bedarfsgemeinschaft. Soweit ich die Arbeitsanweisung des Jobcenters verstanden habe, bekommt das Kind anteilig für 10 Tage Regelleistung und der Alg II Bezieher 10 Tage anteilig Alleinerziehendenzuschlag.
Angenommen die Wohnungsgröße und Miete ist für 2 Personen (nur) angemessen. Das Kind hat eigenes Kinderzimmer.
1.) Wird dann auch nur anteilig die mehr Miete übernommen und für die restlichen Tage nur der angemessene Mietbetrag für 1 Person?
2.) Besteht Anspruch (ganz oder teilweise) auf Leistungen Bildung und Teilhabe? (z.B. Vater will in den Tagen wo es bei ihm ist, im Fußballverein Sport machen mit dem Kind).
Danke für Eure Meinungen.