Hallo,
danke für Deine Hilfe.
Wie ich mittlerweile weiß, kann man erst mit dem Erbschein über das Erbe verfügen.
Das würde also bedeuten, dass ich das Erbe erst dann bei der ARGE angeben muss,
wenn mir der Erbschein vorliegt.
Hallo,
danke für Deine Hilfe.
Wie ich mittlerweile weiß, kann man erst mit dem Erbschein über das Erbe verfügen.
Das würde also bedeuten, dass ich das Erbe erst dann bei der ARGE angeben muss,
wenn mir der Erbschein vorliegt.
Hallo,
wir haben eine Sterbeurkunde erhalten, mit der wir laufende Verträge wie Versicherungen und Zeitschriften-Abos
kündigen konnten.
Zudem sagte der Bestatter, dass mit der Sterbeurkunde seine Rechnung vom Girokonto des Verstorbenen bezahlt werden könnte.
Daher ging ich bisher davon aus, dass wir bereits mit der Sterbeurkunde Zugriff auf die Erbschaft haben.
Gruß
Hallo,
der Erbschein wurde noch nicht ausgestellt, die Sterbeurkunde haben wir bereits.
Gilt der Zufluss erst mit dem Erbschein?
Guten Tag,
ich beziehe seit 4 Jahren ALG II und habe nun eine erhebliche Erbschaft gemacht.
Mir ist klar, dass ich dadurch nach Zufluss der Erbschaft keinen weiteren Anspruch auf ALG II habe.
Ich frage mich jedoch, ab wann der Zufluss gerechnet wird? Ab Todestag des Erblassers
oder wenn alle Formalitäten erledigt sind, und die Erbschaft auf mein Konto eingegangen ist
( Als Teil der Erbengemeinschaft habe ich ja jetzt bereits, zumindest theoretisch Verfügungsgewalt über das Konto
( Erbschein wurde noch nicht ausgestellt ).
Könnt Ihr mir helfen?
Danke!