D.h. der Einkommensfreibetrag von 100 € wird nicht angerechnet,
wenn dieser aber wegfällt und ich die fehlenden 100 € als beispielsweise ,,Unterhaltsleistung'' oder ,,Zugabe zur Miete'' tituliere, werden diese angerechnet ?
D.h. der Einkommensfreibetrag von 100 € wird nicht angerechnet,
wenn dieser aber wegfällt und ich die fehlenden 100 € als beispielsweise ,,Unterhaltsleistung'' oder ,,Zugabe zur Miete'' tituliere, werden diese angerechnet ?
Vielen Dank für die schnelle Antwort,
ja, das ist mir bewusst. Vielleicht habe ich die Frage falsch formuliert. Ich möchte die fehlenden 100 € ausgleichen und nun wissen, wie ich das am Besten mache. Eine Veränderungsmitteilung müsst Sie ohnehin machen, ich wollte lediglich wissen, als was ich die 100 € dann am Besten angebe.
Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Freibetrag beim Einkommen und hoffe, hier eine Antwort zu finden.
Folgender Sachverhalt:
Meine Mutter lebt mit meiner kleinen Schwester in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich bin Student und pendele zwischen meiner Unterkunft am Studienort und der mütterlichen Wohnung, bin aber kein Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft.
Bis Ende des Jahres hat meine Mutter eine geringfügige Nebenbeschäftigung, mit der Sie sich den Einkommensfreibetrag von 100 € monatlich dazu verdient.
Nun fällt diese Nebenbeschäftigung zum Jahreswechsel weg. Welche Möglichkeiten gibt es für mich, ihr die fehlenden 100 € monatlich zukommen zu lassen ? Könnte man das beispielsweise als Unterhaltsleistung anrechnen lassen ?
Vielen Dank im Voraus
Alexander