Beiträge von Stephie1808

    Hmm.... Also eine Gesetzes Grundlage habe ich dafür nicht. Aber ich habe mich schon länger mit dem wechselmodell beschäftigt und weiß das das andere Elternteil Anspruch darauf hat, da er ja zur Hälfte auch das Kind betreut und auch somit Mehrkosten hat.

    Gefordert hat er die Hälfte seitdem das Modell läuft also hat er nichts stillschweigend hin genommen.

    Hallo

    Ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage.

    Und zwar lebt meine mittlere Tochter seit September diesen Jahres im wechselmodell bei mir und ihren Vater jeweils 50/50.

    Gemeldet ist sie bei mir und ich beziehe auch das komplette Kindergeld. Der Vater fordert nun die Hälfte vom Kindergeld ein. Hat aber noch nie Unterhalt geleistet. Ich weiß dass das ihm zu steht und habe daraufhin einen Antrag gestellt, dass mir das Job Center ab September bitte nur die Hälfte vom Kindergeld als Einkommen anrechnen möge. Daraufhin kam heute der ablehnungsbescheid mit der Begründung, dass ich das komplette Kindergeld beziehe bzw der Empfänger vom Kindergeld bin und es somit auch komplett angerechnet bekomme.

    Mein Exmann fordert natürlich trotzdem die Hälfte vom Kindergeld was ich nicht leisten kann, da ich nicht so einfach auf 97€ verzichten kann.

    Kann mir dazu jemandeinen Rat geben? Ist das so rechtens vom Job Center? Weil wenn es darauf ankommt wird mein ex mich daraufhin auf die Hälfte verklagen.