Habe jetzt mit der Versicherung gesprochen.
Die können im Schadenfall auch auf ein anderes Konto überweisen.
Ich zahle die Versicherung jedoch von meinem Konto.
Dann passt ja alles oder?
Habe jetzt mit der Versicherung gesprochen.
Die können im Schadenfall auch auf ein anderes Konto überweisen.
Ich zahle die Versicherung jedoch von meinem Konto.
Dann passt ja alles oder?
Danke für die Antwort Tamar, aber Ich meinte den Fall, dass mir das Motorrad geklaut wird und die Versicherung mir den Schaden ersetzt.
Hallo,
es hat sich eine weitere Frage ergeben:
Situation: Das Motorrad ist nicht mein Eigentum. Aber ich bin der Halter und Versicherungsnehmer. Versichert bin ich mit einer Teilkaskoversicherung, die ich selber Zahle. Wenn jetzt ein Schadensfall ( z.B. das Motorrad wird geklaut ) eintritt und ich bekomme den Schadensersatz auf mein eigenes Konto, könnte dies evtl. als Einkommen für mich gelten? Oder brauche ich da keine Sorgen zu haben?
Da ich gerade noch auf das Ergebnis eines Gutachtens zur Arbeitsfähigkeit warte gilt die Frage sowohl für Sozialhilfe, wie auch Hartz4.
Gruß
Ok, dann werde ich mal sehen, was das Jobcenter dazu sagt, wenn das Geld da ist.
Laut einem vor kurzem erschienenem Video auf Youtube von dem Kanal: Kanzlei WBS, sind von einigen Banken z.B. Sparkassen und der Postbank illegale Kontogebühren eingezogen worden.
Diese kann man nun zurück fordern.
Nun die Frage: Da ich ALG 2 Bezieher bin, dürfte ich das gesamte Geld behalten oder wäre diese Rückzahlung Einkommen? Die Höhe der Rückzahlung kenne ich nicht.
Darf ich hier eigentlich den Link zum Video posten?
Wollte nur verifizieren, dass diese Regelung sowohl für das ALG 2 wie auch für die Sozialhilfe gelten würde.
Da habe ich mich in der Fragestellung nicht präzise ausgedrückt.
Danke
Und diese Lösung wäre auch für das Sozialamt ok?
Habe doch noch eine Frage:
Ein Familienmitglied hat angeboten, das Motorrad zu bezahlen.
Es wäre also nicht mein Eigentum, aber ich zahle alle weiteren anfallenden Kosten wie Versicherung usw. und bin auch als einziger Fahrer in der Versicherung eingetragen. Ich wäre also der Halter.
Wäre so etwas möglich?
Ok, also ich gehe dann jetzt folgendermaßen vor:
Ich und der Darlehensgeber füllen den Darlehensvertrag zwischen Privatleuten aus.
Dann gehen wir zum Händler. Bezahlen das Motorrad in Bar.
Dann richte ich einen Dauerauftrag ein, der die entsprechende Rate monatlich überweist.
Ist die länge der Laufzeit des Vertrages relevant?
Im Anhang befindet sich der Darlehensvertrag. Das müsste ein geeigneter sein richtig?
Rechtsberatung/Vertragsprüfung einen Forum nicht erlaubt
Dateianhang gelöscht
Danke, Grace und Tamar.
Sollte ich diesen Darlehensvertrag dann beim Jobcenter unaufgefordert vorlegen?
Entschuldigung.
Es handelt sich um ALG2
Ich meinte die Bundesagentur für Arbeit.
Das ist eine gute Nachricht.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich das dann dem Arbeitsamt melden muss?
Und ich werde wohl bald in die Sozialhilfe kommen. Ist es da überhaupt ok ein Motorrad mit einem gewissen Wert zu besitzen?
Da ich gelesen habe, das ein KFZ in der Sozialhilfe zum Vermögen gehört frage ich nochmal anders:
Wie hoch darf mein Vermögen in der Sozialhilfe sein?
Hallo,
mein Roller ist in die Jahre gekommen und außerdem nicht wirklich gut für den Weg zu meinem Ehrenamt zu gebrauchen.
Ich habe durch die Ehrenamtpauschale und meinen Rauchstopp einiges gespart. Es reicht aber noch nicht für das gewünschte Motorrad.
Wäre es für das Arbeitsamt ok, wenn ich mir dafür etwas von einem Freund leihen würde?
Oder wäre das als Einkommen an zu rechnen?
Bei Fragen immer her damit und Dank im voraus für die Antworten.
Na das ist doch mal eine gute Nachricht.
Seit dem 01.01.2021 gilt eine höhere Übungsleiterpauschale. Bisher waren es 2400€ pro Jahr. Nun sind es 3000€.
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Ich führe eine Tätigkeit aus, für die ich eine Übungsleiterpauschale erhalte. Zur Zeit höchstens 200€ im Monat.
Ich bin ALG2 Empfänger und bald wahrscheinlich in der Grundsicherung. In beiden Fällen sind die Einnahmen für mich bisher komplett anrechnungsfrei.
Nun die sich daraus ergebende Frage: Bleibt es auch nach der Erhöhung so, das die kompletten Einnahmen bis 3000€ pro Jahr oder 250 € pro Monat anrechnungsfrei sind?
Unerwünschte Verlinkung entfernt
Wenn ich weiteres Einkommen aus einem 450€ habe, wird es also auf das Geldgeschenk drauf gerechnet, womit dann insgesamt praktisch kaum was hängen bleiben würde von dem Geldgeschenk richtig?
Kannst du mir da nen Link geben für die Anrechnung von der KFZ Versicherung?
Wie sieht es denn da allgemein aus wenn ich ein KFZ habe und einen 450€ Job?
Darf ich dann mehr von meinem verdienten Geld behalten?
Gruß
Mein Bruder möchte mich mit einem Geldgeschenk von 50€ pro Monat unterstützen.
Wäre das anrechnungsfrei?
Würde es als Einkommen gewertet?
Was gibt es zu beachten?
Danke im voraus für die Antworten.
Cool, gut zu wissen.
Danke dir.
Ich habe hier in einem alten Thread gelesen, das wenn ich einen Teilzeitstudiengang belege der nicht BAföG fähig ist. Es sich nicht darauf auswirkt ob ich ALG2 berechtigt bin oder nicht.
Ist das so korrekt und aktuell?
Hallo,
gesetzt den Fall ich würde einen 450 Euro Job als Pizza Lieferant annehmen.
Da bräuchte ich allerdings mein eigenes KFZ.
Ich habe gelesen das man die Kosten (Sprit,Versicherung, Steuern) für das KFZ ab 400€ Einkommen durch den Job von dem Gehalt bezahlen kann, bevor es dann ganz normal mit dem ALG2 verrechnet wird.
Ist das so korrekt?
Danke