Beiträge von Fragenstelltsarah

    Was willst du erfragen?

    Wenn es nicht um die Arbeitsvermittlung geht, ist dein Sachbearbeiter zuständig.

    Welche Sperre von drei Monaten?

    Die Anträge etc. Ich habe das noch nie gemacht, auch meinen Antrag damals habe ich einfach nur abgegeben und nur eine Dame gesehen und gesprochen, die ihn mit mir durchgegangen ist. Das ist aber nicht meine Sachbearbeiterin, oder? Ach, verwirrend.


    Ich meine diese Sperre, die es gibt, wenn man eine Arbeit kündigt. Jemand sagte zu mir, dass es diese auch gibt, wenn ich "einfach" umziehe, da ich ja keinen Grund habe. Deswegen habe ich mich hier auch angemeldet, ich möchte ungern auf dem Amt sitzen und Ablehnung erhalten. Ich möchte einfach hier weg, wieder zu meiner Familie. Ach, tut mir leid. Drama.

    Hallo und Herzlich Willkommen :-willkommen

    Ja, du darfst auch in ein anderes Bundesland ziehen und kannst dort dann Leistungen beantragen.

    Antrag auf Übernahme der Umzugskosten musst du im derzeit zuständigen Jobcenter stellen. Den Neuantrag musst du im in dem für den Wohnort zuständigen Jobcenter stellen. Dadurch das du dich ummelden musst etc. und evtl. nicht alle Dokumente sofort beibringen kannst, solltest du ein paar Rücklagen für die Überbrückung dieser Zeit bilden.

    Dankeschön! :)

    Ich hatte es nämlich so in Erinnerung, dass man eine Zustimmung des Amtes braucht und i.d.R. nur eine neue Arbeit gilt. Ich denke, ich werde einen Gesprächstermin ausmachen (an wen o welche Abteilung wendet man sich da?) und alles erfragen.

    Es ist aber schon gut zu wissen, dass sie mir das nicht "verbieten" können. Oder gilt evtl auch diese Sperre von drei Monaten? hmm

    Viele Grüße und einen schönen Sonntag!

    Hallo,

    Ich bin gerade etwas verzweifelt und hoffe, hier Lösungswege zu finden.

    Zur Situation (Sehr runtergebrochen): Ich bin 2016 alleine in ein anderes Bundesland gezogen,in eine WG, um dort zu arbeiten. Mit dem Mitbewohner dort habe ich mich... gut verstanden, sagen wir es so. Nach einiger Zeit wurde ich ungeplant schwanger. Wir entschieden, dass Kind zu bekommen und als Freunde großzuziehen. (das klappt übrigens absolut wunderbar! Er kümmert sich jeden abend für 2h und am Wochenende.) im November 2017 wurde unser Sohn geboren, er selbst ist im Juli ausgezogen. Ich habe also nun 70qm2 für mich und mein Baby. (Aufforderung umzuziehen kam schon)

    Nun gut. Ich bekomme also nebst KiGe, Unterhalt, Elterngeld auch Hartz4.

    Leider ist es ja so, dass ich alleine hierhergezogen bin. Ich habe niemanden... Arbeitskollegen, Freunde keine (mein Vertrag war bis dez17 befristet und wurde natürlich nicht verlängert), keine Familie, eigentlich nur den Papa meines Babys. Und ich würde gerne zurück in meine Heimat. :(

    Daher meine Frage:

    Aktuell bin ich bis Januar 2019 bewilligt, und sicherlich auch problemlos weiter, da Kiga hier erst Nov19 losgeht.

    in der Heimat wäre das ganze schwieriger... Ich müsste erst dort gemeldet sein, ehe ich Kitas anmelden kann (er steht auf Wartelisten, wird aber nicht angenommen weil kein Wohnort dort), und erst Arbeit wenn Kiga. Klar habe ich dort Familie, aber die können nicht 8h auf ihn aufpassen... Also. Grundgeschichte, sehr verwirrend... Würde mein Amt hier überhaupt a) zustimmen dass ich weg ziehe und b) das Amt in der Heimat Gelder bewilligen? Sobald das alles geregelt Ist will ich natürlich in Arbeit gehen. Ich bräuchte nur diese Überbrückung bis die Kita losgeht, muss aber eben vorher schon hier leben... :(

    Ach, alles schwierig. Ich hoffe jemand kann mir mit Gedanken und Tipps helfen.

    Dankeschön und viele Grüße.