So oder so wird ein "Alles noch diesen Monat" nicht klappen. Laut Gesetz wirkt der Antrag zum Monatsanfang zurück. Nachträgliche Vermögensänderungen wären vor dem Hintergrund nicht relevant.
Ganz generell gesprochen:
Es gibt nur wenig, das bei einem Jobcenter mehr die "red flags" hebt, als Jemand, der direkt vor Antragstellung einen erheblichen Vermögensbetrag verschleudert und dann einen Antrag stellt. Bei Dir wäre es sogar ein "Antrag stellen - Geld verheizen - nochmal Antrag stellen und dann auch noch eine Erstausstattung beantragen".
Wenn man ausprobieren will, welche Befugnisse und Möglichkeiten ein Jobcenter hat, wenn es die maximale Aufmerksamkeit und genug Zeit der Mitarbeiter auf einen Fall richtet, dann kann man sich natürlich derart provokant präsentieren.
Ich kann aber guten Gewissens nicht dazu raten und verweise insoweit auf den Beitrag von bass386 #12.