Mal ganz banal sortiert:
1. Zum Guthaben:
Du hast selbst damals vom Jobcenter 240 Euro bekommen, heute mehr. Das Guthaben beträgt nur 222. Das Guthaben ist Geld, dass Dir zur Verfügung steht, um davon zu leben. Also macht es Sinn, wenn das Jobcenter als Ausgleich weniger Geld für den Lebensunterhalt zahlt.
Falls Du eine Rechtsgrundlage suchst: § 22 Absatz 3 des Zweiten Sozialgesetzbuchs in Verbindung mit § 11 SGB II.
2. Zum Unterhaltvorschuss für die Jüngeren:
M.W. ist es für den Unterhaltsvorschuss kein Hinderungsgrund, dass der Vater unbekannt ist. Mir ist daher relativ unerklärlich, warum der unter-12-jährige keinen Unterhaltsvorschuss bekommen sollte.
3. Zum Unterhaltsvorschuss für den Älteren:
Der ist also erst seit März weggefallen und Dir fehlen bisher nur einmalig 270 Euro? Du bekommst aber jedenfalls rund 1200 Euro vom Jobcenter in dem auch der Mehrbedarf für Alleinerziehende drin ist, rund 600 Euro Kindergeld und 225 Euro Unterhalt, hast also rund 2000 Euro netto für Alle?
Wenn wir mal davon ausgehen, dass der Grund für das Ganze nur eine lange Bearbeitungszeit ist, kannst Du Dir z.B. einen persönlichen Termin geben lassen oder z.B. freundlich aber bestimmt immer wieder nachhaken. Der Vorteil wäre, dass Du so auch ggf. rausbekommen würdest, ob es evtl. andere Gründe für die Verzögerung gibt.
4. Rein sicherheitshalber gefragt: Was macht Dein Älterster aktuell:
Wenn er noch Kindergeld bekommt, müsste er eigentlich noch zur Schule gehen, eine Ausbildung machen oder eine Ausbildung suchen?
5. Ansonsten bliebe noch rein praktisch gesehen:
- Ist ein kleines Darlehen von irgendwem zur Überbrückung drin? Falls es nur um 270 Euro für maximal ein paar Wochen gehen sollte, wäre das vielleicht eine Option, um Stress aus der Situation rauszunehmen.
- Beschleunigt einen Job suchen. Wenn Du oder Dein 18-jähriger auch nur einen Minijob auf Zeit findet, habt ihr zumindest eine Absicherung für die kommenden Monate (und so oder so das Geld aus den Freibeträgen). Hat allerdings nicht direkt mit der Rechtsfrage zum Jobcenter zu tun.