Die Lösung Deiner Problemsituation dürfte über die Möglichkeiten eines Forums hinausgehen.
Such Dir vor Ort Hilfe bei den staatlichen und karitativen Sozialberatungen und versuch etwas über einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen wäre der erste naheliegende Gedanke.
Die rationalen Antworten wären:
- Wenn es sich um Lärm handeln würde, der über das rechtlich zulässige Maß hinausgeht, sind die rechtlichen Mittel zu ergreifen, die auch alle Anderen, die nicht im Sozialleistungsbezug leben zu ergreifen hätten. Beratungshilfescheine und weitere Hinweise gibt es üblicherweise beim örtlichen Amtsgericht.
- Wenn es "normaler" Lärm innerhalb der rechtlich zulässigen Grenzen wäre, gäbe es auch rationale Antworten. Du kannst Dir tagsüber ruhigere Aufenthalte außerhalb der Wohnung zu suchen und während der Zeit in der Wohnung Lärmblocker (Ohrenstöpsel, Kopfhörer etc) zu verwenden. Öffentliche Bibliotheken sind zum Beispiel üblicherweise recht ruhig und man kann kostengünstig dort sehr lange bleiben und lesen/studieren.
Zu Hause gilt: es gibt Wecker und Signalgeber, die nicht mit Ton arbeiten, sondern mit Vibration, Licht etc., so dass das Tragen von Ohrenschützern durchaus realisierbar wäre.
- Naheliegend wäre auch, wenn Du schaust, ob Du vorübergehend zu Deinen Eltern oder anderen Verwandten oder Freunden ziehen würdest, falls es nur um ein paar Wochen oder Monate zwecks Erholung geht.
- Leider ist Lärmempfindlichkeit in dem Maß, das Du schilderst, in der Regel aber kein echtes Lärmproblem, sondern hat tiefer gehende Ursachen. Typisch sind nicht zu unterschätzende psychische Krankheitsursachen. Dazu wirst Du vermutlich Informationen durch Deinen Krankenhausaufenthalt haben. Irgend eine Diagnose muss es dort ja gegeben haben. Nur wird in so einem Fall ein Wohnungswechsel möglicherweise das eigentliche Problem nicht lösen können. Das ist aber ein Thema, das Du mit Deinen Ärzten klären solltest und nicht in einem Forum.
Zum Sozialrechtlichen:
Du wirst für eine noch teurere Wohnung voraussichtlich keine Umzugsgenehmigung bekommen.
Damit müsstest Du den Umzug einschließlich Kaution selbst finanzieren.
Da die Kaution üblicherweise 2-3 volle Grundmieten sind, stellt sich erst einmal die Frage: Kannst Du überhaupt das finanzieren?
1. Du hast bereits eine Kostensenkungsaufforderung. Das bedeutet, dass ein Umzug grundsätzlich einmal als "Erforderlich" angesehen würde. Auf der Grundlage spielt ein Attest eigentlich keine Rolle mehr.
Allerdings gibt es Umzugsgenehmigungen nur, wenn die neue Wohnung den örtlichen Mietobergrenzen entspricht. Das liegt bei Deiner neuen Wohnung nicht vor. Bedeutet: Du wirst voraussichtlich keine Genehmigung für diesen Umzug bekommen.
2. Das ändert nichts, siehe oben zu 1.
Darüber hinaus gilt: Mal abgesehen davon, dass Kündigungen von Mietwohnungen nur unter sehr engen Bedingungen rechtswirksam erklärt werden können, wäre es streng genommen wahrscheinlich sogar Betrug.
3. Es würde Miete nach den örtlichen Mietobergrenzen gezahlt. Da bereits die bisherige Wohnung zu teuer ist, wäre das also noch einmal weniger als der Unterschied zur momentanen Miete.
4. Nein. Der Gewinn aus der Weitervermietung (Kosten minus Einnahmen) wäre Einkommen und würde auf die Leistungen vom Jobcenter angerechnet.