Beiträge von Schorsch

    Es kommt streng genommen nicht darauf an, wann Du die Formulare abgeholt hast, sondern wann Du den Antrag gestellt hast. Das kann auch mündlich geschehen sein.

    Falls Du Nachweisen kannst, dass Du bereits am 31.01, einen Antrag gestellt hast oder das Jobcenter das in seinen Akten hat und nur versehentlich ab Februar bewilligt hat, wäre ein Antrag ab Januar somit gut denkbar.

    Bleibt also eigentlich nur ein "Versuchen und abwarten was dabei herauskommt".

    Falls es so sein sollte, wie Du ursprünglich geschildert hast, müsste Deine Mutter schriftliche Zusagen vom Jobcenter haben, dass ein Umzug ohne vorherige Zustimmung möglich ist und die Höhe der neuen Miete kein Problem ist.

    Die kann sie natürlich beim Jobcenter vorlegen und sich darauf berufen.

    Ich warne allerdings vor: ich habe über die Jahre so Einiges von Jobcenters gesehen, aber verbindliche Zusagen von einem Online-Kundenservice eines Jobcenters, die außerdem auch noch Wochen später der Leistungssachbearbeitung unbekannt zu sein scheinen, gehören nicht dazu.

    Streng genommen sind mir bislang gar keine Jobcenter mit einem eigenständigen Onlinekundenservice bekannt. Das können natürlich regionale Unterschiede sein. So lange eine Kommune ihr Jobcenter selbst betreibt, kann sie ohnehin den Service gestalten, wie sie möchte.

    Das Ganze liest sich allerdings vor dem Hintergrund sehr unrund. Ich habe bislang so einige Zweifel, ob die Wahrnehmung Deiner Mutter tatsächlich den Tatsachen entspricht. Falls Deine Mutter sich sogar insoweit irrt oder aus welchen Gründen auch immer Unsinn erzählt (das gibt es leider auch sehr oft) kann sich natürlich die rechtliche Bewertung der Situation grundlegend ändern.

    Rein rechtlich gesehen muss auch klar sein, dass vor einem Umzug wegen störender Nachbarn grds. immer die rechtliche Mittel ausgeschöpft werden müssen. Das sind insb. Abmahnungen an den Vermieter sowie ggf. der Ganz zu Anwalt und Gericht.

    Ein Gefälligkeitsattest eines Arztes bringt in so einer Situation deshalb nur mit viel Glück etwas.

    Abgesichert bist Du, wenn die Behörde vorab schriftlich zustimmt.

    Zeitaufwand für die Erziehung des Kindes könnte an und für sich ein Grund für eine Reduzierung der Stundenzahl bzw. eine Verringerung des Einkommens sein.

    Ob das Jobcenter das anerkennt und rechtlich gesehen anerkennen darf, hängt aber von den Details ab.

    Ich schlage vor, Du schaust mal, ob Du kurzfristig jemandem beim Jobcenter ans Telefon und/oder auch noch einen persönlichen Termin bekommst.

    Kann ja durchaus sein, dass sich das Ganze sogar unkompliziert und auf die Schnelle klären lässt.

    Du solltest für so ein Gespräch die sachlichen Gründe zurechtgelegt haben, warum Du die momentane Arbeit nicht mehr schaffen kannst bzw. warum die zusammen mit der Erziehung nicht zumutbar ist.

    Seien wir mal bitte realistisch: Vernünftige Gründe für die Gestaltung Deiner Bewerbung und die Verweigung einer Änderung hast Du keine.

    Du hast ja selbst nicht einmal hier geschrieben, dass Du davon ausgehst, dass der Text Deiner Bewerbung Deine Chancen aus konkreten Gründen erhöht.

    Deine Idee ist nun einmal unüblich und dürfte von sehr vielen Arbeitgebers als unprofessionell angesehen werden. So lange man auf eigene Rechnung und eigenes Risiko einen Job sucht, kann man das gerne als "Kreativ" oder "exzentrisch" bezeichnen. Du suchst aber nun einmal einen Job, während Du bereits beim Jobcenter bist und Dich der Steuerzahler durchfüttert.

    Du kannst nun sicherlich einen Sinnlosstreit um des Kaisers Bart über das Recht auf "Kuchen für ein Bewerbungsgespräch" führen. Aber was soll das bringen? Am Ende bist Du immer noch beim Jobcenter und lebst von der Hand in den Mund.

    Rechtlich gesehen: Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch die konkrete Gestaltung des Bewerbungsschreibens oder das Verhalten im Bewerbungsgespräch als Verhinderung der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses angesehen werden kann.

    Bedeutet: das Jobcenter kann auf der Basis sanktionieren oder je nach den Umständen ggf. auch nach § 34 SGB II aufgrund sozialwidrigen Verhaltens die kompletten Leistungen zurückfordern für alle Zeiten, in denen nur noch deshalb gezahlt werden musste, weil das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses vereitelt wurde.

    Nun gibt es in solchen Situationen wie den Deinen noch eine weitere Besonderheit: Das Jobcenter kann problemlos darauf umsteigen, Dir Vermittlungsvorschläge für Jobs zu schicken. Du musst Dich dann bewerben und gerade weil Du bereits einen sachlichen Grund für Zweifel an Deinem Verhalten gegeben hast, kann die Behörde beim Arbeitgeber nachfragen. Es reicht ein Arbeitgeber, der sich über das Bewerbungsschreiben beschwert oder z.B. behauptet, er hätte eingestellt, wenn nicht die Besonderheiten der Bewerbung gewesen wären...

    Wer dann am Ende richtig liegt, würde der Richter verkünden. Nun dürfte der Zeitaufwand und die Kosten dem Jobcenter wenig bis Nichts ausmachen, Dir aber vermutlich schon.

    Um es einmal mit aller Deutlichkeit zu sagen:

    Die gezeigte Denkweise ist kindisch und leider auch nicht gerade klug.

    Wenn Unterlagen bei einer Behörde vernichtet werden oder verloren gehen, bedeutet das nicht, dass man die Unterlagen nicht noch einmal vorlegen muss.

    Es begründet allenfalls einen Amtshaftungsanspruch im Hinblick auf die entstandenen Zusatzkosten für die erneute Vorlage der Unterlagen.

    Die Hoffnung auf einen "kompletten Sieg" im Widerspruchsverfahren sind nach dem bislang geschilderten m.E. ohnehin nicht sonderlich gut. Denn § 11 Absatz 3 Sätze 2 bis 4 stellt nun einmal klar, dass auch "als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden" wie einmalige Einnahmen zu behandeln sind und deshalb unter anderem auf 6 Monate aufzuteilen sind, wenn bei der Anrechnung in einem einzigen Monat der komplette Anspruch auf Leistungen deshalb wegfallen würde.

    In so einer Situation wird kein Richter entscheiden, dass die Forderung hinfällig ist. Wenn die Behörde die Unterlagen nicht erhält, erfolgt eine Entscheidung nach Aktenlage und die bisherige Entscheidung wird in solchen Fällen üblicherweise gehalten. Wenn man dann nicht zahlen will, muss man klagen....und der Richter wird völlig zu Recht die Vorlage der Unterlagen verlangen oder sie sich beim Arbeitgeber beschaffen.

    Das Einzige, was man so erreicht ist der Verlust von sehr viel Zeit.

    Was machst Du aktuell überhaupt?

    Studium scheint es nicht zu sein, ebenso wenig Lehre, Arbeitssuche wird auch nicht erwähnt, bei chronischer Erkrankung/Schwerbehinderung könnte man prüfen, ob man die Voraussetzungen hat oder schaffen kann, dass über das 23. Lebensjahr hinaus versichert wird.

    Falls Du arbeitsfähig bist: Ein 451+ Euro Job (= sozialversicherungspflichtiger Job) reicht um die Krankenversicherung zu bekommen und gleichzeitig Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, wenn Du frei wohnen darfst.

    Wenn Du akruell untätig sein solltest, weil Du langfristig keinen Job gefunden hast: Ein Freiwilliges Soziales Jahr kannst Du jederzeit machen - da gehört "Taschengeld" und Krankenversicherung dazu.

    Es gibt durchaus einige recht realistische Vorgehensweisen um einen Zusammenzug zu realisieren.

    Mit einer Teilzeittätigkeit mit Krankenversicherung (sog. "451-Euro-Job", "Midi-Job" etc) bekommst Du für eine überschaubare Anzahl an Arbeitsstunden genug Geld (plus Rente und Krankenversicherungen) um Deine eigenen Kosten grob abzudecken.

    Kindergeld (oder hälftiges Kindergeld) dazu und Dein Partner muss nur noch die Wohnung/das Haus zahlen (was er ja bisher wohl auch komplett bezahlen muss).

    Damit wärst Du dann das Jobcenter auch los und er bleibt nicht auf seinen Kosten sitzen.

    Ich gehe davon aus, dass das Jobcenter eigentlich nur die billigsten Lösungen möchte.

    Am einfachsten wird in den meisten Fällen sein, Du fragst erst einmal beim Jobcenter nach (E-Mail, Telefon), klemmst Dich aber auch dahinter und schaust, ob Du kurzfristig (1-2 Tage) eine Antwort bekommen kannst.

    Ich bin gespannt, wie man auf eine Antwort von Dir a la "Niederlassungen und Werkstätten in Reichweite sind zu teuer, hier sind die günstigsten Vorschläge, die ich bundesweit online gefunden habe..." reagieren würde. "Nee, günstig ist nicht, wir verlangen, dass Du die teuren Fahrzeuge kaufst"...wäre vermutlich etwas komisch.

    § 9 Absatz 5 SGB II vermutet in Fällen eines Zusammenlebens in Haushaltsgemeinschaft die finanzielle Unterstützung der Eltern ans Kind.

    Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Bedeutet also im Minimum, dass Du auf alle Fälle die besagte Anlage HG ausfüllen musst und das Jobcenter berechtigt sein dürfte, auch bei Deinen Eltern separat zu ermitteln und im Zweifelsfall finanzielle Leistungen an Dich anzunehmen, wenn und so lange es nicht widerlegt ist.

    Anders formuliert: es entsteht in solchen Fällen leicht viel Chaos.

    Gerade wenn und weil Du bei Deinen Eltern wohnst und keine Unterkunftskosten hast ist mein Rat allerdings:

    Überleg Dir, ob es nicht sinnvoller ist, schnellsmöglich "irgendeinen" Job anzunehmen - und sei es nur zur Überbrückung bis zum "richtigen" Job. Du kannst ja Weitersuchen.

    Selbst mit einem ungelernten Job zum Mindestlohn hast Du meistens um die 1000 Euro netto im Monat oder mehr (und es geht zumindest ein bisschen was in die Rente). Das sind gegenüber den paar mageren Kröten vom Jobcenter halt rund 600 Euro im Monat, die Du extra hast oder sparen kannst.

    Geh zum Jobcenter, erklär Dein Anliegen, stell einen Antrag und warte es ab.

    Die jeweiligen Sozialbehörden schicken Dich ohnehin weiter, falls es die falsche sein sollte. Also nur keine Sorge insoweit.

    Hier vor Ort stellt auch die Wohngeldstelle derartige Bescheinigungen aus, da sie auch ein Teil der kommunalen Sozialverwaltung ist.

    Mietrechtlich gesehen:

    Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, kannst Deine Freundin von Dir die Zustimmung zur Kündigung verlangen und diese bei Bedarf einklagen. Der Vermieter wiederum muss Dich nicht als alleinigen Hauptmieter akzeptieren.


    Nach Deinen Angaben bist Du weder kreditwürdig noch hast Du geregelte Einkünfte um die Wohnung selbst zuverlässig zu bezahlen. Geld für einen Umzug hast Du auch nicht, ebenso dann voraussichtlich keine Möglichkeit, eine andere Wohngelegenheit zu bekommen?

    Wenn Du sonst keine Lösung findest, wird Dir also so oder so zum Jobcenter müssen hinsichtlich all dieser finanziellen Anliegen. Dort verweist man Dich dann üblicherweise auch weiter an andere Stellen z.B. im Bezug auf Schuldnerberatung sowie eine Wohnung oder sonstige Unterkunft.

    Bedeutet aber auch vsl., dass Du angehalten werden wirst, Dir einen regulären Job zu suchen.

    Dazu kann ich Dir aber in der vorliegenden Situation auch nur raten.

    Der eigentliche Punkt dürfte schlicht der folgende sein:

    Du weisst selbst, dass Du heizmäßig in einer Ausnahmewohnung lebst. Damit bist Du vermutlich außerhalb aller Pauschalregelungen und Standardwerte.

    Dass die Behörde mit ihren beschränkten Informationen nach den "Standardwerten" dann eine Kostensenkung von Dir verlangt, kannst Du vermutlich erst einmal in irgend einer Weise nachvollziehen (Muss am Ende nicht rechtmäßig sein, aber es ist zumindest nicht völlig lebensfremd).

    Dein nächster Schritt wäre dann, zu schauen, ob Du eine Ausnahmeentscheidung bekommen kannst. Dazu solltest Du der Behörde sicherheitshalber alle Informationen, die Du schon hier erwähnt hast (=alles zu den miesen Energiewerten Deiner Wohnung) mitteilen. Du könntest auch einen Hausbesuch anbieten und konkret nachfragen, wie Du Heizkosten in Deinem Fall sparen können sollst.

    Es gibt genug Rechtsprechung, dass die Heizkosten zu übernehmen sind, wenn die extreme Höhe nicht auf dem Verhalten der Bewohner beruht, sondern auf den baulichen Eigenschaften.

    Falls die Behörde dann immer noch an ihrer Entscheidung festhält und dafür keine sehr guten Argumente hat, bist Du gut aufgestellt für Deinen Widerspruch oder sonstigen Rechtsbehelf.

    Als Klarstellung:

    So lange Du nur alte gebrauchte Sachen aus Deinem Haushalt verkaufst, ist es üblicherweise auch beim Überschreiten von 165 Euro monatlich kein Gewerbe. Falls Du in dem Fall kein Problem damit hast, bei Bedarf allen beteiligten Behörden (insb. Finanzamt) die Verkäufe offenzulegen (= Ausdruck von ebay vorlegtst, was Du alles verkauft hast) ist die Sache bis auf den Aufwand unproblematisch.

    Anders sieht es insbesondere dann aus, wenn man die Gegenstände anschafft um sie dann wieder zu verkaufen.

    Wenn also z.B. Jemand den alten Flachbildfernseher, die gebrauchten Designerklamotten, Omas Echtholzschrank oder die eigene Spielekonsole für ein paar hundert Euro verschwerbelt, ist es im bis auf den Nachweisaufwand üblicherweise rechtlich unproblematisch.

    Du kannst die Sachen per Post schicken oder z.B. auch einfach vor Ort abgeben. In den meisten Fällen kannst Du vor Ort eine Bestätigung bekommen, dass Du etwas abgegeben hast. Ich empfehle allerdings, statt dessen lieber den Antrag so früh wie möglich einzureichen und wenn man dann nach rund 2-3 Wochen gar nichts gehört haben sollte, anzufragen und bei Bedarfs *dann* notfalls die Unterlagen noch einmal einzureichen und sich *dann* den Zugang bestätigen zu lassen. Wenn es nicht gerade ein ultra-überlastetes Jobcenter sein sollte (und das erfährt man üblicherweise als Betroffener über kurz oder lang) entstehen meistens erst gar keine Probleme.

    Streng genommen kann man die Unterlagen auch bei einer anderen Behörde vor Ort einwerfen abgeben, die sie dann weiterleitet. Sinnvoll kann das z.B. sein, wenn das ein Landkreisjobcenter ist, zu dem der Weg weit ist. Dann kann man überlegen, die Unterlagen einfach bei der Gemeinde vor Ort abzugeben, die sie dann weiterleitet.

    Die Lösung Deiner Problemsituation dürfte über die Möglichkeiten eines Forums hinausgehen.

    Such Dir vor Ort Hilfe bei den staatlichen und karitativen Sozialberatungen und versuch etwas über einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen wäre der erste naheliegende Gedanke.

    Die rationalen Antworten wären:

    - Wenn es sich um Lärm handeln würde, der über das rechtlich zulässige Maß hinausgeht, sind die rechtlichen Mittel zu ergreifen, die auch alle Anderen, die nicht im Sozialleistungsbezug leben zu ergreifen hätten. Beratungshilfescheine und weitere Hinweise gibt es üblicherweise beim örtlichen Amtsgericht.

    - Wenn es "normaler" Lärm innerhalb der rechtlich zulässigen Grenzen wäre, gäbe es auch rationale Antworten. Du kannst Dir tagsüber ruhigere Aufenthalte außerhalb der Wohnung zu suchen und während der Zeit in der Wohnung Lärmblocker (Ohrenstöpsel, Kopfhörer etc) zu verwenden. Öffentliche Bibliotheken sind zum Beispiel üblicherweise recht ruhig und man kann kostengünstig dort sehr lange bleiben und lesen/studieren.

    Zu Hause gilt: es gibt Wecker und Signalgeber, die nicht mit Ton arbeiten, sondern mit Vibration, Licht etc., so dass das Tragen von Ohrenschützern durchaus realisierbar wäre.

    - Naheliegend wäre auch, wenn Du schaust, ob Du vorübergehend zu Deinen Eltern oder anderen Verwandten oder Freunden ziehen würdest, falls es nur um ein paar Wochen oder Monate zwecks Erholung geht.

    - Leider ist Lärmempfindlichkeit in dem Maß, das Du schilderst, in der Regel aber kein echtes Lärmproblem, sondern hat tiefer gehende Ursachen. Typisch sind nicht zu unterschätzende psychische Krankheitsursachen. Dazu wirst Du vermutlich Informationen durch Deinen Krankenhausaufenthalt haben. Irgend eine Diagnose muss es dort ja gegeben haben. Nur wird in so einem Fall ein Wohnungswechsel möglicherweise das eigentliche Problem nicht lösen können. Das ist aber ein Thema, das Du mit Deinen Ärzten klären solltest und nicht in einem Forum.


    Zum Sozialrechtlichen:

    Du wirst für eine noch teurere Wohnung voraussichtlich keine Umzugsgenehmigung bekommen.

    Damit müsstest Du den Umzug einschließlich Kaution selbst finanzieren.

    Da die Kaution üblicherweise 2-3 volle Grundmieten sind, stellt sich erst einmal die Frage: Kannst Du überhaupt das finanzieren?

    1. Du hast bereits eine Kostensenkungsaufforderung. Das bedeutet, dass ein Umzug grundsätzlich einmal als "Erforderlich" angesehen würde. Auf der Grundlage spielt ein Attest eigentlich keine Rolle mehr.

    Allerdings gibt es Umzugsgenehmigungen nur, wenn die neue Wohnung den örtlichen Mietobergrenzen entspricht. Das liegt bei Deiner neuen Wohnung nicht vor. Bedeutet: Du wirst voraussichtlich keine Genehmigung für diesen Umzug bekommen.

    2. Das ändert nichts, siehe oben zu 1.

    Darüber hinaus gilt: Mal abgesehen davon, dass Kündigungen von Mietwohnungen nur unter sehr engen Bedingungen rechtswirksam erklärt werden können, wäre es streng genommen wahrscheinlich sogar Betrug.

    3. Es würde Miete nach den örtlichen Mietobergrenzen gezahlt. Da bereits die bisherige Wohnung zu teuer ist, wäre das also noch einmal weniger als der Unterschied zur momentanen Miete.

    4. Nein. Der Gewinn aus der Weitervermietung (Kosten minus Einnahmen) wäre Einkommen und würde auf die Leistungen vom Jobcenter angerechnet.

    Die Versicherungspauschale von 30 Euro ist Teil der 100 Euro Grundfreibetrag. Das ist keine "Hinzuverdienstgrenze". Das ist ein besonderer Freibetrag auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit. In dem sind aber - etwas vereinfacht gesagt - 70 Euro Werbungskostenpauschale und die genannten 30 Euro Versicherungspauschale enthalten.

    Bedeutet: In dem Moment, in dem Du Einkommen aus Erwerbstätigkeit hast und darauf den Freibetrag bekommst, fällt der "andere" 30 Euro Freibetrag weg.

    Das kann im Ergebnis in Fällen wie dem Deinen zu Ergebnissen führen, die rechtlich richtig sein mögen, aber seltsam wirken.

    Warum es allerdings 185 und nicht 180 Euro sind, kann ich momentan nicht exakt nachvollziehen. Kann an mir liegen, kann evtl. auch rechtlich falsch sein, aber 5 Euro hin oder her machen den Braten leider nicht fett.

    Die rechtliche Logik der gesetzlichen Änderung kannst Du Dir letztendlich genau an der von Dir geschilderten Situation klar machen:

    Der Gesetzgeber hat es für unangemessen gehalten, dass Jemand, der von der Sozialgemeinschaft lebt - also letztendlich vom Geld und der harten Arbeit Anderer - eine besonders hohe Einmaleinnahme nicht für den eigenen Lebensunterhalt verwenden muss.

    Wenn der Betrag nur auf einen Monat gerechnet würde und dann sofort ins Vermögen fallen würde, könntest Du vereinfacht gesagt das Geld für Luxus verpulvern während gleichzeitig andere Leute Deine Grundsicherung zahlen müssen.

    Auch wenn ich durchaus verstehen kann, dass man von Grundsicherung nicht gerade üppig lebt und solche Beträge daher besonders wertvoll sind, sollte trotzdem verständlich sein, dass es trotzdem den "Einzahlern" in der Sozialgemeinschaft gegenüber nicht sonderlich fair ist.

    Klarstellung: ein Jobcenter als solches hat mit der Beschaffung einer Wohnung nichts zu tun.

    Sprecht wie gesagt bei den örtlichen Behörden vor, um herauszufinden, ob und wer ggf. zuständig ist.


    Darüber hinaus sollte Euch eines bewußt sein:

    Das Jobcenter ist vereinfacht dargestellt nur zuständig, wenn Erwerbsfähigkeit gegeben ist und zielt auf die Vermittlung in eine Arbeitstätigkeit.

    Nun dürfte bislang Niemand Deine Mutter direkt daran gehindert haben, auf Jobsuche zu gehen.

    Vorab wird sich also die Frage stellen, warum Deine Mutter bislang keine Arbeitstätigkeit suchen bzw. aufnehmen kann oder möchte. Die Gründe hierfür sind sicher nicht ganz unwichtig für die Frage, ob ein Gang um Jobcenter als Lösung der Situation sinnvoll sein könnte oder nicht.

    Bis zur geburt sind es noch 6-8 wochen. Kann ich da irgendwie anderweitig meine Frau versichern für die Zeit bis es uns genehmigt wird?

    Theoretisch kannst Du zusätzlich zu allem, was hier bereits geschrieben wurde, bei der Krankenkasse auch noch anbieten, dass Du wegen der Schwangerschaft erst einmal für die freiwillige Versicherung Deiner Frau zahlst, bis eine Entscheidung des Jobcenters vorliegt.

    Ob das praktisch sinnvoll ist, solltest Du aber vor Ort klären. Wir wissen hier nicht, wie schnell all das in Eurem Fall ablaufen wird und was ihr noch Alles erledigen müsst außer dem, was hier geschrieben wurde (z.B. Einwohnermeldeamt, Übersetzungen von Dokumenten etc).

    Teilt schnellstmöglich die Tatsachen wahrheitsgemäß mit z.B.:

    Sie erhält kein Geld mehr von den Eltern, die Eltern wollen aber auch keine Bestätigung erstellen. Ihr habt eine Bestätigung von den Eltern erbeten, diese haben sich geweigert und haben das gerade auch damit begründet, dass sie ihrer Meinung nach keine Unterhaltspflicht mehr haben und auch keine Bestätigung darüber schreiben müssen. Ihr könnt deshalb die gewünschte Bestätigung nicht beschaffen und schlagt vor, dass das Jobcenter die Eltern direkt kontaktiert.

    Ein gewisser Teil der Unterlagen, die bei einem neuen Antrag beim Jobcenter eingereicht werden, muss oder darf nicht auf Dauer gespeichert werden. Der Hauptgrund hierfür ist Datenschutz.

    Ein Klassiker sind Kontoauszüge.

    Nun ist Datenschutz im Idealfall eine tolle Sache und dient rechtlich gesehen dem Schutz des Bürgers.

    Bei solchen Antragssituationen kann es aber bedeuten, dass man dann bei einem neuen Antrag nach einer Ablehnung die gleichen Belege (siehe oben - Kontoauszüge) noch einmal einreichen muss...und falls man mit einiger Verzögerung Widerspruch oder Klage mit Bezug auf den Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid einlegen möchte gleich noch einmal vorlegen darf.

    Das Ganze könnte also einen gewissen Sinn ergeben.

    Ich kenne die Hintergründe ja nicht und unterstelle einmal, dass die Anforderung eines Belegs über die Abschläge für 2017 in Deinem Fall sinnvoll ist - das kann zumindest sein.

    Wozu die Abrechnung 2015 sinnvoll sein könnte, wenn Du erstmals 2018 einen Antrag beim Jobcenter gestellt hast, erschließt sich mir trotzdem nicht.

    Allerdings würde die Abrechnung aus 2016 (!) evtl. noch einen erklärbaren Sinn machen. Denn in der Abrechnung aus 2016 steht ja evtl. die Höhe der monatlichen Abschläge, die auch in 2017 bis zur nächsten Abrechnung gezahlt wurde.

    Allerdings ist das alles schon ein bisschen viel Herumraten. Das einfachste wäre, Du rufst an. Falls das nicht praktikabel sein sollte: Schreiben, um kurze Erklärung schriftlich oder per Rückruf bitten und bis dahin Fristverlängerung beantragen.