Beiträge von Schorsch

    Anders als beim Arbeitslohn gibt es beim Krankengeld und anderen Lohnersatzleistungen praktisch keinen Freibetrag (genauer: es gibt üblicherweise 30 Euro pro Monat).

    Vereinfacht (!!!) würden bei 26 Euro am Tag insgesamt 780 Euro im Monat an Krankengeld gezahlt und 750 davon angerechnet auf Euer Alg 2.

    Als Ehepaar in einer Bedarfsgemeinschaft bekommt ihr rechnerisch dieses Jahr 374 Euro pro Person, was zusammen 748 Euro sind.

    Damit wäre Euer Alg II pro Monat ziemlich genau so hoch wie Eure Miete samt Nebenkosten und Heizkosten.

    Aber Vorsicht: das ist eine Milchmädchenrechnung. Es kommt streng genommen darauf an, wann das Krankengeld wirklich an Euch gezahlt wird. Da Krankengeld aber meistens nicht für volle Monate überwiesen wird sondern immer nachträglich für den Zeitraum, wie lange eine Krankschreibung gerade halt ging, kann sich verschieben:

    Überweist die Krankenkasse im einen Monat weniger, muss eigentlich mehr Arbeitslosengeld bewilligt werden, überweise die Krankenkasse dann im folgenden Monat mehr, gibts eigentlich weniger Arbeitslosengeld II. Das kann für alle Beteiligten ziemlich anstrengend sein.

    Geh erst einmal zum örtlichen Amtsgericht und hol Dir einen Beratungshilfeschein, mit dem Du zum Anwalt gehen kannst. Dann lass Dich von einem kompetenten Mietrechtler zum weiteren Vorgehen beraten.

    Solche Situationen lösen sich nicht durch das Jobcenter und man gerät alleine viel zu leicht in eine Opferrolle.

    Näheres dazu auch von dem Anwalt, zu dem Du mit dem Beratungshilfeschein gehen kannst.

    Es gibt Orte, an denen es statt einem Beratungshilfeschein eventuell andere Lösungen gibt, wie eine Mieterberatungsstelle oder eine städtische Rechtsberatungsstelle (z.B. Hamburg, falls sich das dort in letzter Zeit nicht geändert hat). Aber auch das erfährst Du dann beim Amtsgericht.

    Gesprächsmitschnitte sind zu löschen

    Grace

    Die Vier-Jahresfrist nach § 44 SGB Zehn gilt im "Jobcenterrecht" in den meisten Fällen nicht. Grund: Der § 40 SGB Zwei (=das ist das Gesetz speziell fürs Jobcenter) ist eine Spezialregelung.

    Danach gilt: Es kann immer nur bis zum ersten Januar des vergangenen Jahres rückwärts geprüft werden. Das wäre in 2017 der erste Januar 2016 gewesen.

    Nun kommt das dicke Aber:

    Nichts was Du bisher geschrieben hast, enthält einen Hinweis, dass ein Amtsfehler vorlag oder dass eine temporäre Bedarfsgemeinschaft vorgelegen hätte. Das kann durchaus trotzdem so gewesen sein, aber Deine bisherigen Schilderungen hier enthalten es nicht.

    Wenn Dein Kind sich entscheidet, zum Vater zu gehen und Du es dort besuchst, ist das keine temporäre Bedarfsgemeinschaft. Das ist tatsächlich einfach nur eine "Wahrnehmung des Umgangsrechts" für die es tatsächlich üblicherweise nur die Fahrkosten und wenig mehr geben kann.

    Nabend 8),

    ich habe mir jetzt mal vorsichtshalber kurz Deine älteren Beiträge angeschaut. Du rutschst in einen ausgeprägten Denkfehler rein:

    Du hast Deine Prioritäten aus den Augen verloren und damit das "große Bild".

    Du hast soweit ich das verstehe Dein Studium hinter Dir und Deine monatlichen Kosten sind so niedrig, dass Du selbst mit einem Job zum Mindestlohn finanziell noch besser dastehen würdest, als so und selbst mit einem Teilzeitjob plus ein bisschen Wohngeld noch Deine Ruhe haben könntest.

    Falls Du nicht gerade Masochist sein solltest, sollte Deine Priorität sein, vom Jobcenter wegzukommen und nicht, Dich dort rumzustreiten und damit Zeit zu verschwenden.

    Das machst Du in Wirklichkeit nun mal nicht für die Behörde, sondern für Dich. Wenn Du nicht gerade zu Hause sitzen solltest und Dich massiv weiterqualifizierst oder ähnliches, bringt die Arbeitslosigkeit nach dem Abschluss gar nichts. Man kann sich auch einen Übergangsjob suchen und daneben weiter bewerben.

    Ehemalige Studenten haben üblicherweise das große Privileg, dass es ihnen sehr viel besser als vielen anderen Bürgern beim Jobcenter geht: sie haben eine gehobene Ausbildung, sind meist noch recht jung und die meisten sind auch nicht durch Kindererziehung oder Krankheit, Sucht und sonstige Gebrechen stark eingeschränkt.

    Das bedeutet aber, dass in den meisten Regionen (nicht überall) in Deutschland Absolvent in ein paar Monaten eigentlich immer zumindest einen Überbrückungsjob oder eine Nebentätigkeit finden kann, wenn er es ehrlich versucht. Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass das Jobcenter üblicherweise am längeren Hebel sitzt bei denjenigen, die gleichzeitig zu Hause sitzen und sich dann mit dem Jobcenter streiten wollen. Vom Gesetz her hat man jeden Job anzunehmen. Wenn es hart auf hart geht und das Jobcenter dann "nach dem Buchstaben des Gesetzes" vorgeht, kann man dann z.B. sehr schnell zur nächsten Zeitarbeitsfirma für eine ungelernte Tätigkeit z.B. als Küchenhelfer oder ähnlich charmante Tätigkeiten geschickt werden.

    Fazit: Check Deine Prioritäten und überleg Dir ehrlich, was langfristig für Dich wirklich wichtig und richtig ist.

    Im Normalfall wird das Geld vom Finanzamt parallel zum Bescheid auf den Weg gebracht und muss dann nur noch von den Banken gebucht werden.

    Bedeutet, dass die Chancen sehr gering sind, dass Dich das Geld erst im Dezember erreicht.

    Falls das Geld wirklich erst im Dezember ankommen würde, beginnen die 6 Monate ab Januar. Bedeutet, Du würdest den Dezember noch den vollen Betrag bekommen. Aber rechne bitte nicht damit - falls beim Finanzamt keine Panne passiert, geht das Geld automatisch mit dem Brief auf den Weg und danach sind es 2-3 Tage plus Wochenende. Wenn man den Brief in der Hand hält, ist das Geld üblicherweise am nächsten (allerspätestens übernächsten) Banköffnungstag auf dem Konto.

    Falls Du momentan im Dezember gar nichts verdienen solltest, würde ich eher raten, zu schauen, ob Du nicht im Dezember zumindest ein bisschen im Weihnachtsgeschäftverdienen kannst und zumindest die 100 Euro Freibetrag auf Arbeitseinkommen mitnehmen kannst. Hat auch seinen Charme. :S

    Du musst es melden.

    Es wird auf 6 Monate verteilt ab dem nächsten Monat . Bedeutet, Du würdest - etwas vereinfacht - jeden Monat noch knapp über 300 Euro bekommen.

    Bedeutet einerseits, dass Du von dem Geld im Normalfall fast nichts hast wenn Du in den kommenden 6 Monaten vom Jobcenter abhängig sein solltest.

    Hat aber z.B. auch den Vorteil, dass Du das Geld für die Monate, in denen Du nicht mehr beim Jobcenter bist, behalten kannst.

    Das kann passen.

    Anscheinend ist bei Deiner Freundin zunächst eine vorläufige Bewilligung erfolgt, als die Zahlen noch nicht abschließend feststanden. Wenn sie dann mehr verdient, als ursprünglich angesetzt, muss der Überschuss zurückgezahlt werden.

    Es spielt gesetzlich keine Rolle, dass in der Abrechnung dann auch der Mehrbedarf für Alleinerziehende auftaucht.

    "Pauschale" bedeutet ja nicht, dass man das Geld behalten darf, egal wie viel man verdient.

    Das kann durchaus passen.

    Die zugehörige Regelung ist § 11 Absatz 3 des Zweiten Sozialgesetzbuches. Danach sind -vereinfacht gesagt - solche einmaligen Zahlungen tatsächlich auf 6 Monate zu verteilen (so lange sie hoch genug sind; davon gehe ich bei einer größeren Lohnnachzahlung für einen Zeitraum seit 2014 einmal aus).

    Nun könnte es evtl. Fehler aufgrund Details geben, die Deinem Betrag nicht zu entnehmen sind. Vom Grundgedanken her sind aber die Dir mitgeteilten Infos rechtlich unbedenklich.

    Ich fasse mal zusammen:

    Du oder Verwandte von Dir sind als Angehörige für die Pflege und den Zustand von Gräbern verantwortlich.

    Ihr habt bereits letztes Jahr diesbezügliche Hinweis erhalten, dass ihr die Pflege der Gräber nach Einschätzung der zuständigen Behörde unzureichend wahrgenommen habt und die Standfestigkeit der Steine nicht mehr gewährleistet ist. Bedeutet unter anderem, dass eine Gefahrenquelle für andere Besucher wie z.B. Kinder und ältere Menschen vorliegt.

    Den sicherheitsrechtlichen Hinweis habt ihr letztes Jahr ignoriert und weder die Standfestigkeit der Gräber wiederhergestellt noch selbst die Gräber zum Schutz der übrigen Besucher gekennzeichnet. Dieses Jahr habt ihr das erneut so gemacht.

    Nun ist Deine Schlussfolgerung, dass Du Unterlassungsansprüche gegen die Gemeinde hast und damit vor Gericht gewinnen wirst?

    Schreib im ersten Schritt dem Jobcenter die Hintergründe mit den Details, die Du auch in diesem Thread geschrieben hast.

    Du kannst noch ergänzen, dass Du gern auch die Adresse Deines Vermieters hättest, aber keine Idee hast, was Du noch machen könntest und deshalb - falls das nicht reicht - für Vorschläge offen bist oder auch gern dem Jobcenter bei Bedarf die nötigen Vollmachten gibst, um die Information selbst zu beschaffen.

    Streng genommen gibt es Möglichkeiten, wie man an die Daten kommen könnte - aber das ist im Vergleich zum Anliegen des Jobcenters ungewöhnlich aufwändig und/oder üblicherweise mit einigem Zeitaufwand und Kosten verbunden.

    Die Anmerkungen von Casa sind in Deinem Fall brandgefährlich und funktionieren so auf keinen Fall.

    Zum einen geht es überhaupt nicht um Ortsabwesenheit.

    Das Jobcenter hat Dir ausdrücklich geschrieben, dass Du die üblichen 21 Tage problemlos genehmigt bekommen kannst.

    Es geht stattdessen um Deine Unterkunft. Hotels werden anders als Wohnungen nun einmal tagesweise (oder hier vielleicht bestenfalls noch wochenweise) vermietet. Solche Unterkünfte sind sehr oft Obdachlosenunterkünfte oder ähnliches, da die Betroffenen vor Ort keine normale Wohnung finden. Kann das in Deinem Fall sein?

    Die Auskunft bedeutet sinngemäß: wenn Du nicht vor Ort bist, hast Du keinen Bedarf auf ein Hotelzimmer, kannst es kündigen - da anders als Wohnungen Hotelzimmer nun mal nur zum vorübergehenden Wohnen gedacht sind - zur Kostenvermeidung und deshalb darf dann das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft in der Zeit streichen.

    Da bringt "einfach mal ausprobieren und wegfahren" gar Nichts. Das Jobcenter bewilligt einfach kein Geld, zahlt nicht und dann schuldest Du das Geld dem Hotel. Das könnte bei Hotels durchaus auch etwas mehr, als bei einer Einzimmerwohnung sein.

    Wenn Du sehenden Auges eine Kostenübernahmeerklärung einwirfst und dann länger wegbleibst, als erlaubt, dann kann man ohne die genauen Details zu kennen, nicht einmal ausschließen, dass jemand hier Betrug in den Raum stellt oder sich evtl. auch einfach das Hotel weigert, Dich künftig unterzubringen.

    Fazit: Klär es vorab, aber rechne damit, dass es einiges an Zeit und Aufwand mit sich bringen wird. Oder überleg Dir, ob Du bis Jahresende noch 3 mal je 7 Tage Abwesenheit bequem genug arrangieren kannst, statt 1 mal 21 Tage.

    Ich schlage auch als ersten Schritt Anruf und Rückrufbitte vor. Je nachdem, wie das verläuft, kann man sich dann die nächsten Schritte überlegen.

    Seit letztem Montag sind nur 5 Arbeitstage vergangen. Wenn man bedenkt, dass zwei Tage davon heute üblicherweise für die Bearbeitung bei den Banken draufgehen, dann wäre Geld vom Amt heute nur dann auf dem Konto, wenn die Leute im Jobcenter praktisch "sofort" tätig geworden wären.

    Dann gab es letzte Woche allerdings noch Meldungen, dass die EDV der Bundesagentur für Arbeit streikt....

    Daher: frag erstmal nach - mit etwas Glück löst sich die Situation bereits dadurch zum Guten.


    Die Urteile gelten nur für Schüler, die einen Computer für die Schule nachweislich benötigen.

    Die Urteile beschränkten sich bisher auf Einzelfälle. Es ist nicht so, als ob man sicher damit rechnen kann, als Schüler einen Computer genehmigt zu bekommen.

    Die Botschaft ist mehr, dass man es versuchen kann und sollte, falls man einen Rechner für die Schule braucht und sich keinen leisten kann.