Das klingt alles sehr dramatisch, ist aber gleichzeitig sehr lebensfern, falls man unterstellen möchte, dass der besagte Freund auch nur ansatzweise funktioniert.
Selbst für Obdachlose in Deutschland gibt es die sprichwortartige Aussage: "In Deutschland verhungern Obdachlose nicht, sie werden fett!" Womit nicht gemeint ist, dass es zu viel Essen gibt, sondern dass man als Obdachloser sehr leicht an hochkalorisches Essen und auch Getränke herankommt, nur halt nicht an Ausgewogenes. Genauso gäbe es überall Soziale Helfer verschiedener Art - sei es die Sozialarbeit vor Ort oder die karitativen Vereine. Selbst ein Anruf beim Büro des örtlichen Bundestags- oder Landtagsabgeordneten kann bei derart extremen Umständen helfen.
Falls es wirklich ein so atypischer Fall sein sollte und er trotz Antragstellung beim Jobcenter und beim örtlichen Amt für Soziale Sicherung nicht weiterkommt, bleit es allerdings simpel: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim örtlichen Sozialgericht stellen. Gericht und Rechtsstelle des Jobcenters sortieren solche Fälle üblicherweise in wenigen Wochen.
Ich tippe allerdings darauf, dass der Fall Dir unbekannte Untiefen hat. Die meisten Fälle dieser Art sind durch irgendwelche Macken in der Person der Bedürftigen geprägt - sei es eingeschränkte intellektuelle Leistungsfähigkeit, psychische Gebrechen oder irgend etwas vergleichbar schwer wiegendes. Ich möchte nicht ausschließen, dass Dein Freund zumindest übergangsweise einen Betreuer braucht, der seine Verhältnisse sortiert.