Die Frage könnte völlig irrelevant sein, falls Du aber nicht erst seit kurzem Angestellter bist, ist sie auch schlicht unrichtig. Schonvermögen für Altersvorsorge in dem von Dir angedachten Sinn existiert im Wesentlich nur für Selbständige, die nicht in die gesetzliche Rente eingezahlt haben. Dort können dann 8000 Euro Altersvorsorge pro Jahr ohne Rentenversicherungspflicht sein.
Ich tippe jedoch darauf, dass Du erst einmal durch ein paar Probleme im Hinblick auf Deine Arbeitszeitreduzierung müsstest.
Es gibt in Deutschland gerade im Angestelltenbereich allenfalls noch im minimalen Umfang Arbeitsverträge, die eine einseitig vom Arbeitgeber angeordnete Reduzierung der Arbeitszeit und daraus folgend des Arbeitslohns zulassen. Ob die Reduzierung von Arbeitszeit und Arbeitslohn überhaupt rechtlich wirksam ist, wäre also erst einmal zu prüfen.
Bei Arbeitsmangel kann der Arbeitgeber ggf. Kurzarbeit vorsehen. Davon erwähnst Du allerdings nichts und dann gäbe es zumindest im Regelfall auch Kurzarbeitergeld. Ähnlich sieht es bei Zahlungsunfähigkeit im Hinblick auf Insolvenzgeld aus.
Falls Du aber rechtlich einen Anspruch auf Bezahlung hast oder freiwillig auf Bezahlung verzichtet haben solltest gilt: Ein SGB II Antragsteller bist leistungsrechtlich verpflichtet, alle Möglichkeiten zu nutzen, seine Hilfebedürftigkeit zu reduzieren, insbesondere auch bestehende rechtliche Ansprüche auf Arbeitslohn etc. geltend zu machen. Wird das nicht gemacht, kann eine Bewilligung aufgrund fehlender Mitwirkung versagt oder - falls Leistungen bewilligt werden - ein Erstattungsanspruch hinsichtlich der kompletten Leistungen entstehen (und noch ein paar Dinge mehr).