Hallo zusammen
Folgende Sachlage:
Meine vorherige Wohnung wurde mir auf Grund von Eigenbedarf gekündigt. Bei Einzug, vor einem Jahr in diese, würde mir eine Erstausstattung g bewilligt. Nun muss ich ja in eine andere ziehen und habe auch alle erforderlichen Schritte beim JC gemacht (Angebot zur Miete eingereicht, Bewilligung erhalten, Mietvertrag unterschrieben und eingereicht, etc.) Nun hat aber meine neue Wohnung eine geringere Ausstattung als die vorige. Ich benötige nun eine eigene Waschmaschine, einen Kühlschrank, Küchenschränke, Herd... Das JC lehnt aber meinen Antrag vehement und ohne Begründung ab.
Ich bin froh überhaupt eine Wohnung gefunden zu haben nachdem ich zwischenzeitlich sogar bei meinen Eltern auf der Couch nächtigen musste. Es wäre aber völlig illusorisch zu glauben ich hätte ja auch eine geeignete Wohnung mit gleicher Ausstattung wie der letzten finden können.
Die Kauton zu bekommen war schon haarig genug, da mir die für die vorherige Wohnung als Darlehn gewährt wurde und mir nun meine Sachbearbeitrin vorwarf ich hätte sie nach dem Auszug an das JC zurückzahlen müssen, was ja nun bereits in Raten geschehen war während ich in der Wohnung lebte.
Ich gehe davon aus das es an meiner Sachbearbeiterin liegt das ich nun keine Zusage mehr für irgendwas bekomme ohne mich mit ihr streiten zu müssen.
Was meint ihr? Hab ich ein Anrecht auf eine Küche und eine Waschmaschine?
Liebe Grüße