Ja.okay. Danke für die Geduld mit mir.
Gruß
Ja.okay. Danke für die Geduld mit mir.
Gruß
Ich habe den Fehler gefunden. Anbei schicke ich mal eine Gehaltsabrechnung.(Dez.2017)
In dem Bescheid Jan 2017-Juni 2017wurde mit gesetzlich Netto gerechnet. (Oberes Kreuz. )
Im Bescheid Juli2017-Dez.2017 wurde mit dem Auszahlungsbetrag gerechnet (unteres kreuz)
Die dazwischen liegenden Abzüge beinhalten VBL-Zusatzrente und vermögenswirksame Leistungen .
Dann kommt die Berechnung auch hin. Jan.2018-Juni.2018 war es auch der Auszahlungsbetrag.
Was ist den richtig ? Gesetzlich Netto oder Auszahlungsbetrag?
Sorry, dass mir das erst jetzt aufgefallen ist
Hast du meinen vorherigen Beitrag gelesen? Da hab ich das Einkommen erläutert.
Zu diesem Bescheid habe ich bereits einen Überprüfungsantrag gestellt , dieser wurde abgelehnt. Kann man einen Antrag auf Berechnungseinsicht stellen?
Die Angabe in den Bescheiden unter sonstige Einkünfte sind die jeweiligen Einmalzahlungen , d.h. die auf 6 Monate verteilten Abrechnungen.
Das Weihnachtsgeld ist zum 31. November drauf und die Einmalzahlung zum 31.Dezember
Meine Einnahmen aus Selbständigkeit betrugen im Durchschnitt 150€ pro Monat und diese sind in den Nettoeinkünften einfach mit dazu gerechnet , sprich zu den 803€
Das ist jetzt sehr verwirrend
Das mit den Einmalzahlungen ist richtig.
Die Frage ist , wie komme ich auf ein Durchschnittsgehalt von 803€?
Meine Vermutung ist :
Wenn das jc meine Gehälter rückwirkend berechnet hat und mir eine Einmalzahlung von mit ins Durchschnittseinkommen rechnet komme ich auf einen Schnitt von 815€ inkl.Selbständigkeit. Das würde annähernd passen.
Dann wird mir aber diese Einmalzahlung zusätzlich noch unter sonstige Einkünfte verrechnet
Das Beispiel sollte die rechte Auflistung in d PDF (weiter oben) bedeuten.Hab ich wohl nicht klar ausgedrückt.
Kann das so sein?
Traurig ist , dass man bei jedem Bescheid so ein Ratespiel hat
Gruß
a PDF ist Januar bis April 2017 endgültig
b PDF ist Mai 2017 endgültig
C PDF ist Juni 2017 endgültig
Bewilligungszeitraum 6 Monate
Einkünfte Ewerbstätigkeit+Selbständigkeit
Januar 611.54+150,49
Februar 626.02+150,49
März 626,02+150,49
April 626,02+150,49
Mai 626,02+150,49
Juni 626,02+150,49
Bis Juni 2017 hatte ich ein Kleingewerbe
Ich war der Meinung , dass mein Gehalt mal rückwirkend berechnet wurde.Wenn dann auf Zuflußprinzip umgestellt wird. Ich kann das aber auch nicht mehr nachvollziehen. Ist sehr verwirrend bei mir.
Aber eine Bitte noch
Könnt ihr meinen beigefügten Bescheid auch noch mal Ansehen
PS: Die Frage ist : Wie kommt das Nettogehalt zustande?
Das Gehalt Dezember 16 beinhaltet eine Jahressonderzahlung.
Oder habe ich jetzt Denkfehler?
Gruß und Danke
PS hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht
Grace
Mir ist durch diese Umstellung ein Verlust entstanden. Es gab in dem Moment eine Gehaltserhöhung. Es ist mir ein Monat mit dem niedrigen Gehalt , sprich höhere Leistungen vom jc abhanden gekommen.
Im Widerspruch habe ich geschrieben:Sie können das gerne so machen aber nicht zu meinen Ungunsten.
So habe ich mir auch ausgerechnet , dass ich da besser bei wegkomme.
Es ist natürlich hart das Weihnachtsgeld im voraus abzuleisten.
Extravergütung : Da steht in meiner Abrechnung LOB Einmalbezug ...öffentlicher Dienst
Aber richtig ist doch die Aufteilung auf 6 Folgemonate , oder?
Bin ja gespannt was Ende des Jahres wieder passiert
PS: Das Weihnachtsgeld heißt auf meiner Abrechnung "Jahressonderzahlung,"aber das ändert
ja auch nichts.
Einen Satz hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht
Grace
sorry. ...jetzt hab ich mich zum Horst gemacht. ...anbei nochmal die Bescheide
Gruß
Guten abend , ich hoffe das ist jetzt das richtige.Ich 2017 und 2018 beigefügt.Der letzte Bescheid ist nur vorläufig.
Danke für die Geduld.
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Grace
So hat das jc die abschließende Bewilligung berechnet für 2017. Das gleiche jetzt bei der vorläufigen Bewilligung Juli bis Dezember 2018. Das heißt ...ich zahle das Weihnachtsgeld im voraus ab. Von Januar bis Juni 2018 wurde mir nur das Grundgehalt angerechnet. Ist ja dann auch richtig. Im 1. Halbjahr musste ich also 800 € zurückerstatten. ..ist ja auch richtig. Im 2. Halbjahr bekam ich dann ca.100€ weniger pro Monat. Nach den Gesetzen ist das so wohl nicht richtig. Oder haben die sich geändert?
Danke für den Hinweis. Muß ich mal experimentieren.
Vielen Dank für die Antwort. Ich kann das auch nicht nachvollziehen. Ich würde den Bescheid oder auch die Widerspruchablehnungen hochladen weiss aber nicht so recht wie das geht. Ich würde es als Bilddatei hinbekommen.
Hallo , meine Frage an euch. Haben sich die Gesetzt geändert? Es geht um die Aufteilung von einmaligen Einnahmen , sprich Weihnachtsgeld. Im Bewilligungszeitraum Juli bis Dezember wird neuerdings mein Durchschnittsgehalt angerechnet. Ende November erhalte ich mein Weihnachtsgeld und ende Dez. noch mal eine Extravergütung. Das ist da alles mit eingerechnet. Also wird es im vorraus angerechnet. Ich bin da trotz Widerspruch nicht weitergekommen. Könnt ihr mir vielleicht sagen , welche vorgehensweise nun aktuell richtig ist.
Lieben dank im voraus