Liebe alle,
ich habe das erste Mal Hartz4 beantragt nach meinem Studium ab 1.Oktober 2018. Gleichzeitig habe ich ein Betriebskostenguthaben erstatten bekommen aus dem Vorjahr (Juni 2017- Juni 2018), in dem ich ja als Studentin mit Nebenjob Miete & Co. selbst bezahlt habe. Leider ist das zeitlich echt blöd gelaufen, wäre meine Hausverwaltung einfach etwas eher dran gewesen oder hätte es mir direkt ausgezahlt (der Bescheid kam Anfang September), wär alles gut. Leider hat meine Hausverwaltung es aber mit der nächsten Miete verrechnet, was die Mietzahlung 01.Oktober war. Das Jobcenter zieht mir dieses Geld nun für November ab laut Bescheid. Jetzt weiss ich Zuflussprinzip etc. .. Pech gehabt. Aber ich hab gelesen, dass es so geregelt ist, dass wenn man eine Mietzuzahlung leistet, ein Guthaben bis zu einer bestimmten Summe auch behalten könnte (Zuzahlung x 12 Monate). Wie gesagt, ich bekomme ja erst ab Oktober überhaupt Geld vom JC. Jetzt wird in Zukunft meine Miete übernommen, also vom 1.Oktober an, auch komplett. Wäre es nicht aber logisch, dass mir dieses Guthaben aus dem letzten Mietjahr nicht angerechnet wird, weil es gar nicht aus Jobcenterzahlungen stammt und es (laut meiner Recherchen) auch kein Einkommen ist. Erst im nächsten Jahr müsste es angerechnet werden können oder lieg ich falsch...?
Vielen Dank für eure Hilfe!