Beiträge von hellten

    So wie ich das sehe sagt das Jobcenter, bis 400 € können keine Werbungskosten etc. anerkannt werden.

    Das gilt allerdings nicht für selbstständig Tätige, da hier § 3 ALG2-V in Abzug zu bringen ist.

    Widerspruch und gleichzeitig einstweilige Anordnung. Insbesondere darauf hinweisen, dass gem. § 41a SGB II notwendiges Ermessen erkennbar nicht ausgeübt wurde.

    Das ER-Verfahren kann selbst betrieben werden. Ein Rechtsanwalt kann aber helfen.

    Danke für die Antwort.... so etwas in der Art habe ich erhofft.

    Selbständig. Jobcenter Bescheid zu Niedrig berechnet. Miete nicht voll gestattet, etc...

    Ich habe vor einigen Tagen einen ersten Beitrag bezüglich des kommenden Bewilligungszeitraumes in einem anderen Forum eröffnet. Darin informierte man mich, dass man "laufende Kosten" meiner Selbständigkeit nicht länger anerkennen wollte. Dazu zählen Beispielsweise Künstlersozialkasse, Bürokosten, Internet, etc... xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Nun ist der Bescheid für den nächsten Abschnitt gekommen und was ich da erhalten habe ist schon ziemlich dreist und ich geh fest davon aus auch rechtwidrig.

    • Nummer 1: Man hat tatsächlich keine Betriebskosten anerkannt, sondern einfach nur den Freibetrag.
    • Nummer 2: Darunter auch die Miete für das Büro in meiner Wohnung - man hat aber gleichzeitig nicht die Mietzahlungen erhöht. Die liegen bei etwa 443,15 statt der bewilligten 376,62€
    • Man zieht nun monatlich 160 Euro ab - ein ziemlich stolzer Betrag den ich erst einmal neben Bürokosten und Betriebskosten erwirtschaften muss...

    Meine Fragen:

    • Wie sollte ich am besten dagegen vorgehen? Widerspruch und direkt Rechtsschutz? Kann man mir beim verfassen helfen?
    • Gibt es eine Möglichkeit der Sachbearbeiterin ihre Grenzen aufzuzeigen... Strafanzeige, Befangenheit oder so etwas?

    Im Anhang der Bescheid. Ich hoffe das ich hier Hilfe finde. Danke.

    Dokumente bitte über Dateianhang des Forum als PDF

    Bilder und Link gelöscht

    Grace