Beiträge von Schopenhauer
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Vielen Dank, Bass386
Hallo und Herzlich Willkommen im Forum
Ein Aufrechnung von 30 % des maßgeblichen Regelsatzes ist möglich. Ich gehe davon aus, dass das Jobcenter das Verschulden bei dir sieht und deshalb die Überzahlung mit 30 % aufrechnet. Ob das so ist, lässt sich für ein Forum aber nur schwer nachweisen.
Genau! Aber wie sieht es aus, wenn ich beweisen kann, dass ich das Jobcenter rechtzeitig informierte und kein Verschulden meinerseits vorliegt. Dürfen dann trotzdem 30% aufgerechnet werden?
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Hallo,
ich habe zwei Fragen und finde dazu im Internet sehr unterschiedliche Informationen.
Zunächst würde ich gerne wissen, zu wie viel Prozent das Jobcenter eine Überzahlung auf die monatlichen Leistungen aufrechnen darf.
Zur Sache: Ich habe im November 2016 einen Nebenjob angetreten und dies meinem Sachbearbeiter bei einem Termin im Oktober 2016 mitgeteilt, als mein Einkommen nicht angerechnet wurde, bat ich im Dezember 2016 nochmals schriftlich um Prüfung des Sachverhalts und erklärte, dass ich nicht möchte, dass es zu Überzahlungen kommt. Das Jobcenter hatte es leider trotzdem versäumt, mein Einkommen bis März 2017 zu berücksichtigen, weshalb es zu einer Überzahlung in Höhe von knapp 1400€ kam. Zu allem Übel bekam ich über ein Jahr später ein Schreiben des Zolls mit dem Hinweis, dass ein Strafverfahren wegen Betrugs gegen mich läuft. Ich erklärte der zuständigen Staatsanwaltschaft den Sachverhalt und legte entsprechende Nachweise vor, die belegten, dass ich das Jobcenter rechtzeitig informierte. Glücklicherweise bekam ich letzten Freitag die Rückmeldung der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde.Außerdem zahle ich ein Darlehen wegen Mietschulden zurück, las jedoch an verschiedenen Stellen, dass solche Darlehen erst mit Beendigung des ALGII Bezuges zurückgezahlt werden müssen, jedoch fand ich bisher keinen entsprechenden Gesetzestext.
Meine konkreten Fragen:
Dürfen in der Summe aus Darlehen und Überzahlung in meinem Fall 30% monatlich aufgerechnet werden. obwohl das Jobcenter Schuld an der Überzahlung hat oder gilt auch hier die 10% Regelung?
Ist es wahr, dass Darlehen die gewährt wurden um Mietschulden zu begleichen, erst nach Beendigung des ALG II Bezuges zurückgezahlt werden müssen?Danke für eure Hilfe und liebe Grüße