Guten Abend!
Auf unserem städtischen Friedhof werden von den Mitarbeitern der Stadt auf die Gräber, wo sie meinen, diese sind nicht mehr Standsicher, an die Grabsteine gelbe Aufklebezettel geklebt. Das halte natürlich nicht nur ich für eine bodenlose Frechheit! Ich will dagegen eine Unterlassungsklage erheben und würde gerne wissen, ob ich dafür die Prozesskostenhilfe als ALG-II-Empfängerin beantragen kann.
Für diese Unterlassungsklage ist es wichtig, daß jeder, den es betrifft, zusätzlich noch ein Schreiben der Stadt bekommt, wo darauf hingewiesen wird, daß die Standsicherheit der Grabstelle herzustellen ist. Und ich denke, diese Schreiben dürfte reichen.
Also, hier geht es nicht um die Standsicherheit eines Grabes, sondern ich verwehre mich dagegen den Grabstein meiner Verwandten so zu "schänden" um es hart auszudrücken, bzw. zu verunstalten! Das war im letzten Jahr schon so und dieses Jahr wieder. Ich habe der Stadt darauf hin ein sehr lustiges Schreiben übersandt. Aber die werden das nicht so lustig finden!!
Ich habe unter anderem argumentiert, daß ich mich in die Jahre 1937/38 zurück versetzt fühle. Wo bei den Judengräbern von den Nazis gelbe Judensterne auf den Grabstein geklebt wurden. Damals gelbe Judensterne - heute gelbe Aufklebezettel!
Diese Jahr wurde ein weiß-rotes Baustellenband um den Grabstein gewickelt!
Das werde ich so nicht mehr hinnehmen. Ich warte noch auf Rückantwort bevor ich die Unterlassungsklage abschicke.