Wenn du eine Wohnung anmietest und der Energieversorger deine Abschläge so hoch einstuft, dass diese nicht angemessen sind, wirst du sofort eine Aufforderung zur Kostensenkung erhalten.
Dies wird in einen Regionen so gemacht, ist aber nicht Normalfall. Im Normalfall gibt es eine Angemessenheitsgrenze, die für alle Häuser gilt.
1. Sag ich ja.
2. Nee ist nicht so. Die Angemessenheit hängt vom konkreten Einzelfall ab. Zb. müssen anteilig Stromkosten als Heizkosten übernommen werden wenn mit Durchlauferhitzern das Wasser erwärmt wird. Die Kosten sind höher als wenn das mit der Zentralheizung passsiert und sind dann in dieser Höhe auch angemessen.
In einem schlecht isolierten Altbau ist die Angemessenheit eine andere als in einem Energiesparneubau. Nicht umsonst will das JC das Bauujahr des Hauses kennen.
Nimmt das Jobcenter eine abstarakte Pauschale an die einzig die m2 Zahl berücksichtigt - was die gerne machen - kann man sich dagegen mit Erfolg wehren, muss man nur wissen und machen.