Hallo und vielen Dank Tamar.
Wenn Sie es bisher falsch gemacht haben, darf trotzdem für die Zukunft geändert werden
Absolut richtig!. Aber hier geht es um bereits vergangene BWZ, wovon einer schon abschließend bewertet wurde und nur durch die Prüfung des letzten BWZ nochmal aufgegriffen wurde.
Für mich ist es grundsätzlich schwer nachvollziehbar, dass man über Jahre nichts unternimmt und komplett durchwinkt und dann zunächst eine Betriebskostenabrechnung verlangt, diese ebenfalls akzeptiert, um anschließend die Mietzahlung infrage zu stellen.
Für Mietverträge unter Verwandten hat das Bundessozialgericht hohe Anforderungen gesetzt. Ob die bei euch erfüllt sind, wird dann eben notfalls ein Gericht entscheiden.
Das wäre für mich gar kein Problem. Notfalls würde meine Mutter das Ganze durch eine eidesstattliche Erklärung bestätigen. Ich habe mir ja nichts vorzuwerfen, lediglich diesen "Formfehler", den ich durch Barabhebungen etc. glaubhaft machen kann, hoffe ich zumindest. Zumal müsste doch die angesprochene Liste i.V.m. der Erklärung meiner Mutter als Erklärung ausreichen. In der Zukunft werde ich das natürlich durch einen Dauerauftrag ändern. Aber aktuell geht es um die zu erwartende Rückforderung seitens der Behörde.
Tamar: Kann man die von dir angesprochenen Anforderungen des Bundessozialgerichts konkret irgendwo nachlesen (Link etc.)?