Und die letzte Prüfungsleistung?
Oder hast du das Studium ohne Abschluss beendet?
Wegen des engen zeitlichen Zusammenhangs mit dem SGB II-Leistungsbezug kommt es darauf an, wann du gekündigt hast und ob der ALG2-Bezug absehbar war.
War es ein Minijob oder eine Werkstudententätigkeit?
Ich musste das Studium ohne Abschluss beenden und bin nun auf der Suche nach einer Ausbildung oder dualem Studium, in welchen ich meine bisherigen Leistungen anrechnen lassen kann. Es war ein Minijob.