ich guck noch mal nach, aber ich meine nicht, das da eine Begründung steht. Ich guck mal ob ich das mit dem Hochladen hinbekomme. Danke
Beiträge von Jennifer85
-
-
Leistung für Oktober habe ich erhalten. Für November nicht, wurde ja aufgehoben. Ich habe alle Zahlungen, rechtzeitig also gleich nach Erhalt (im Oktober) gemelde.
-
Ich habe nur einen Änderungsbescheid erhalten. Aufhebung der Leistung für November und Dezember. Dann weiter was ich ab Januar 2019 erhalte. Keine Begründung etc.
-
Die Nachzahlung von meinem ehemaligen Arbeitgeber waren 145,00 EUr und die Gasnachzahlung 833,00 EUR.
-
Vielen lieben Dank
ich habe beide Zahlungen im Oktober erhalten.
Zuschuss/Aufstockung erhalte ich in HÖhe von 300 EUR monatlich.
-
Hallo,
ich bin seit September diesen Jahres Aufstocker.
Nun habe ich im Oktober einmal eine Nachzahlung von meinem ehemaligen Arbeitbeger erhalten und eine Guthabenauszahlung von meinem Gasanbieter (Jahresabrechnung) beides zusammen übersteigt den Bedarf bzw die Aufstockung für Oktober. Oktober wurde mir aber bereits ausgezahlt. Weitere Leistugnen für November und Dezember wurden volsltändig gestrichen. Ist das rechtens? Gilt nicht das Zuflussprinzip? Beide Nachzahlungen ergeben eine Nettosumme von 1000 EUR.
Vielen lieben Dank.