Wie mir mein Bekannter jetzt erzählt hat, ist er ab dem neuen Jahr selber arbeitslos und hat mir, da die Wohnung für ihn allein zu groß und zu teuer wäre, angeboten bei ihm zu wohnen.
Ein Paar sind wir nicht sondern nur gute Freunde.
Wie mir mein Bekannter jetzt erzählt hat, ist er ab dem neuen Jahr selber arbeitslos und hat mir, da die Wohnung für ihn allein zu groß und zu teuer wäre, angeboten bei ihm zu wohnen.
Ein Paar sind wir nicht sondern nur gute Freunde.
Gerne werde ich dich bzw. euch auf dem Laufenden halten.
Wie wäre dass denn dann, wenn ich tatsächlich zu ihm ziehen sollte?
Kommt da jemand vom Jobcenter raus und schaut sich die Wohnung an?
Könnte das Jobcenter uns nicht unterstellen, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft und keine WG (soweit ich weiß, zählt eine solche nicht als Bedarfsgemeinschaft) wären bzw. uns eine Partnerschaft unterstellen?
Hallo H4O,
wir waren heute gemeinsam bei seinem Vermieter und von dessen Seite spricht nichts gegen eine WG.
Hallo ihr Lieben,
ich bin seit dem 11.11.2018 26 Jahre alt und wohne momentan noch bei meinen Eltern.
Meine Ausbildung habe ich erfolgreich beendet und würde jetzt gerne zur Aufnahme einer Arbeit nach xxxxxxx ziehen.
Aus meinem jetzigen Wohnort komme ich schlecht dorthin.
Ich wäre sowohl auf Bus, als auch auf Bahn angewiesen.
Ein Bekannter, der in xxxxxx wohnt, hat mir angeboten, im Rahmen einer WG bei ihm einzuziehen.
Mein Problem ist jetzt jedoch, dass ich, solange ich noch keine Arbeit habe, von Hartz IV leben müsste und ich mich, da ich noch nie Hartz IV bezogen hab, wenig damit auskenne und auch recht wenig davon verstehe.
Ich würde mich daher freuen, wenn mir jemand in einfachen Worten erklären könnte, wie ich am besten vorgehe.
Ich bedanke mich bei euch und freue mich auf eure Antworten
Euer Marienchin
Ort für Hilfestellung unerheblich, gelöscht!
Grace