Beiträge von Hirnqualle

    Also hab jetzt einen Bescheid vom Gericht bekommen: "Nach dem Gegenstand des Klageverfahren aussichtsreich, das sich die Beteiligten eine eigenverantwortliche Lösung Ihres Konflikts finden."

    Ich wollte mal fragen ob es Sinn macht diesem Güteversuch zuzustimmen und wie das abläuft.

    Besonders darin wird das protokolliert und andere können das auch einsehen und davon auch profitieren oder gilt das nur für mich und das JC kann so weitermachen wie bisher, wenn man sich nicht wehrt.

    ja,weil die Stromkosten auch mit viel Gerede bis jetzt nicht berücksichtigt werden und wenn ein Guthaben Strom da ist sofort vom JC als Betriebskosten verrechnet werden, obwohl bis jetzt die ganzen Stromkosten von mir allein bestritten werden.

    Der Verbrauch einer Therme und eines Untertischboilers mit Strom bleibt ungefähr gleich übers Jahr gerechnet und kann ja auch nur ca. ermittelt werden, wird jedoch da ich jetzt nach ca. 4 Jahren innerhalb von einer Woche, die Widerspruchsbescheide von den letzten 4 Jahren bekommen habe.


    Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Urteil vom 26.03.2012,- L 19 AS 2051/11 -

    Neben der monatlichen Abschlagszahlung für die Energielieferung sind als weitere Heizkosten die Stromkosten für den Betrieb der Gastherme, der sog. Heizstrom zu berücksichtigen (BSG Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R,Rn 15f).

    Da kein separater Zähler oder Zwischenzähler für den Heizungsstrom existiert hat und damit der Verbrauch an Heizstrom nicht konkret nachweisbar ist, sind die Kosten für den Heizstrom nach § 202 SGG i.V.m. § 287 ZPO zu schätzen (BSG Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R, Rn 16).

    Ich wollte nur wissen ob Ihr auch diese Erfahrungen gemacht habt und ob Ihr mir mehr darüber sagen könnt.

    gut den Antrag habe ich nicht gestellt, sondern nur mehrmals vorgetragen das der Strom fehlen würde in der Berechnung warte jetzt auf den Widerspruchsbescheid, da ich als nichts gefruchtet hat Widerspruch gegen jeden Bescheid eingelegt habe den ich bekommen hab.

    Dafür bekomme ich seit Jan.18 gar keine Heizung mehr bezahlt, da das Jobcenter sich bedient hat an meinem Stromguthaben und dies in den Betriebskosten verrechnet hat und mir im Jan.18 nur 42€ ausbezahlte.

    Ach so Begründung liegt darin das ich die Jahresrechnung die aus Gas und Strom besteht., die Stromkosten geschwärzt habe und nur noch die Gasrechnung zu lesen ist.

    ich weiß nicht wie ich es verständlicher erklären soll. Ich habe eine Gastherme und einen Untertischboiler.

    Die Therme funktioniert ohne Strom nicht da kann ich soviel Gas haben wie ich möchte.

    Der Untertischboiler ist in der Küche und verwendet nur Strom.

    Die Heizung wird über die Therme und Warmwasser wird über Therme und Untertischboiler bestritten.

    Somit Therme(Gas und Strom) und Untertischboiler(Strom)= anfallende Kosten für Warmwasser und Heizung.

    Da jedoch nur der Gasabschlag, den der Energieversorger erhebt, verrechnet wird, passt da irgendwas nicht.

    Beide Geräte werden über meine Stromabrechnung abgerechnet.

    Wo sind die Stromkosten verrechnet die beide Geräte verbrauchen?

    Ich versuche es nochmals z.B.:

    Gasabschlag: 60€

    wird vom Jobcenter so verrechnet ich bekomme 9,75 Mehrbedarf Warmwasser und Heizung 50,25€= 60€

    ich bin jedoch der Meinung:

    da die Warmwasserbereitung durch einen Untertischboiler(Strom) und der Gastherme(Gas+Strom), da eine Gastherme ohne Strom gar nicht funktionieren würde und der Stromverbrauch der beiden Geräte zu den Heizkosten addiert werden müsste.

    Rechnung: Gas 60€ +Strom 10€= 70€ das ergibt den Verbrauch von Heizung und Warmwasser, somit ergibt sich eigentlich ein Zahlung vom JC normalerweise von:

    9,75 für Warmwasser Mehrbedarf + für die Heizung 60,25€= 70€

    Hallo,

    ich frage mich wie sich die Heizkosten zusammensetzen, weil ich hab einen Gasabschlag zu bezahlen und von diesem Gasabschlag wird mein Warmwassermehrverbrauch abgezogen und der Rest wird dann vom Jobcenter übernommen.

    Ich hab schon mehrmals im Netz mitgekriegt das die Therme und der Untertischboiler Strom verbraucht und dieser Betrag zu dem Gasabschlag dazugerechnet werde sollte, da dies den vollen angemessene Heizkosten und der Warmwassermehrbedarf beinhaltet.

    Was ist jetzt richtig?