ja,weil die Stromkosten auch mit viel Gerede bis jetzt nicht berücksichtigt werden und wenn ein Guthaben Strom da ist sofort vom JC als Betriebskosten verrechnet werden, obwohl bis jetzt die ganzen Stromkosten von mir allein bestritten werden.
Der Verbrauch einer Therme und eines Untertischboilers mit Strom bleibt ungefähr gleich übers Jahr gerechnet und kann ja auch nur ca. ermittelt werden, wird jedoch da ich jetzt nach ca. 4 Jahren innerhalb von einer Woche, die Widerspruchsbescheide von den letzten 4 Jahren bekommen habe.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Urteil vom 26.03.2012,- L 19 AS 2051/11 -
Neben der monatlichen Abschlagszahlung für die Energielieferung sind als weitere Heizkosten die Stromkosten für den Betrieb der Gastherme, der sog. Heizstrom zu berücksichtigen (BSG Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R,Rn 15f).
Da kein separater Zähler oder Zwischenzähler für den Heizungsstrom existiert hat und damit der Verbrauch an Heizstrom nicht konkret nachweisbar ist, sind die Kosten für den Heizstrom nach § 202 SGG i.V.m. § 287 ZPO zu schätzen (BSG Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R, Rn 16).
Ich wollte nur wissen ob Ihr auch diese Erfahrungen gemacht habt und ob Ihr mir mehr darüber sagen könnt.