Hi Bass,
damit wir hier bei meinen ganzen Fällen nicht durcheinander kommen:
Du schreibst, mir würde ein Überprufungsantrag für die Angelegenheit mit der verspäteten Gehaltszahlung nichts bringen. Jedoch steht dort auf den 3 Gehaltszetteln (habe drei bekommen, da im Vergleich geregelt wurde, dass für drei Monate weiterbezahlt wird= Juli/ Aug./ September 2017) nichts von Nachzahlung. Somit ist das doch keine einmalige Einnahme, sondern eine laufende. Die drei Gehaltszettel habe ich abfotografieren. Falls zur Beurteilung auch der vierte Zettel notwendig ist, für die Auszahlung im Monat Februar 2018, sende ich ihn noch.
Ich vermute abgesehen davon, dass der Betrag der mir dann auf sechs Monate angerechnet wurde, auch nur einmal bereinigt wurde. Das hab ich aber nicht kontrolliert. Meine Vermutung beruht daher, weil man mir einfach die netto Komplettsumme (3.422,61/6= 570,44) der drei Monate auf die sechs folgenden Monate aufgeteilt hat und jeden Monat einen Freibetrag von 30,-€ berücksichtigt hat. Ich habe mal ein Foto von der Berechnung für einen der besagten 6 Monate angehängt.
Zum Fall aktueller Bewilligungsbescheid: Der Sachbearbeiter hat nur die Berechnung für Oktober gesichtet, (Anhang). Da steht Gehalt und sonst nix. Er hat dann Ende November, weil mir das Gehalt von September bis November alles im November zugeflossen ist auf 6 Monate verteilt, obwohl ich keine Leistungen mehr im November zog.
Genau das selbe hat er dann rückwirkend auch für August gemacht. (wegen Einkommen aus der 1. Beschäftigung 2018 (1.8.18-7.9.18)
Daher wollte ich noch dringend wissen, ob es vielleicht sein kann, dass das gesetz sagt, dass wenn man einen Verdienst aus laufenden Einnahmen bezieht, von dem aber in einem einem Monat kein Geld einfließt, weil das Geld ein Tag zu spät überwiesen wurde, das man dann auf 6 Monate verteilen darf, falls der Arbeitnehmer dann doch wieder wegen Kündigung kurze Zeit später arbeitslos ist?!
Im SGB steht ja bei Paragraph 11Abs. 2:
2) Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Zu den laufenden Einnahmen zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden. Für laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließen, gilt Absatz 3 entsprechend.
Wenn nun nur 1 Monat und 1 Tag zwischen den Zahlungen liegt, ist es dann plötzlich nicht mehr als laufende Einnahme? Wenn ja, völliger Denkfehler in der Gesetzgebung. Was kann denn ein Arbeitnehmer dafür, wenn das Geld verspätet eintrifft?!
Zum Thema nicht Bewilligung/ Ablehmung für November:
Der Sachbearbeiter hat mir die Leistungen rückwirkend für November, anteilig bewilligt, damit er mein Gehalt auf 6 Monate verteilen kann!!! Das wollte ich ja nicht mal. Ich schrieb ihm, als ich ihm von meiner Kündigung mitteilte, dass ich ab Dezember Leistungen beantrage.
Es ging gar nicht um eine Bewilligung für November, hier war ich doch voll berufstätig und auch froh keine Leistungen zu beziehen!
Vielleicht hat seine nachträgliche Bewilligung für Leistungen im November auch damit zu tun, weil ich mal einen Bewilligungsbescheid für November 2018 bekam, aber dann ja den letzten Job ab 24. September begann und ihm teilte, dass die Zahlung eingestellt werden sollen. Daraufhin bekam ich dann im Oktober den angehängten Brief....
Emalina
Der Überprüfungsantrag würde dir nichts bringen, da eine Gehaltsnachzahlung eine einmalige Einnahme im Sinne des SGB II ist.
Für den aktuellen Bewilligungszeitraum darf dein Gehalt natürlich nicht auf sechs Monate verteilt werden. Entscheidend ist aber, was auf den Lohnabrechnungen steht. Hier kann ein Wort (z.B. Gehaltsnachzahlung) den Sachbearbeiter dazu bewegt haben, dein Gehalt als einmalige Einnahme anzurechnen.
Ansonsten ist das Gehalt im Zuflussmonat anzurechnen und wenn das Gehalt höher als der errechnete Bedarf ist, muss der Antrag zumindest für diesen Monat abgelehnt werden.
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