Beiträge von kruemelchen1234

    Hallo Bass 386,

    du scheinst dich gut auszukennen - Was ist denn ein "Mietkontoauszug des Vermieters" überhaupt ? Handelt es sich, wenn von mir gefordert wird, von 01/2017 bis heute Mietkontoauszüge des Vermieters beizubringen, um 24 private Kontoauszüge des Vermieters ?

    Gruß, Kruemelchen

    Nein, mein ALG II (Regelsatz plus Leistungen für die Wohnung) sind nicht niedriger als die Miete zzgl. Nebenkosten und einen Darlehensantrag wegen Mietrückständen habe ich zu keiner Zeit gestellt!

    Gruß, Kruemelchen

    Es handelt sich um die Betriebskostenrechnung 2017 und da habe ich vom 16.01. - 16.06.2017 sozialversichungspflichtig gearbeitet. Nach dem 16.06.2017 bis heute arbeite ich freiberuflich und meine Einkünfte werden mit dem ALG II verrechnet.

    Gruß,kruemelchen

    Nein, um die Betriebskostenabrechnung kann es sich bei dem sog. "Mietkontoauszug" nicht handeln, da ich diese dem Jobcenter bereits zugeschickt hatte und "als Resonanz" auf mein Schreiben die Aufforderung bekam, Mietkontoauszüge vom Vermieter von 01/2017 bis heute zuzuschicken ...

    Gruß, Kruemelchen

    Ja, es geht um die Betriebskosten-Abrechnung. Was die geforderten 24 Mietkontoauszüge vom Vermieter sein sollen, weiß ich halt auch nicht so richtig. Ich dachte da an die Kontoauszüge des Vermieters, aus denen hervorgeht, dass die Miete meinerseits geflossen ist. Allerdings hat das Jobcenter bereits meine Kontoauszüge erhalten, aus denen dies ersichtlich ist.

    Außer dass ich mich wie oben erwähnt, vor dem Vermieter nicht offenbaren möchte, finde ich es äußerst befremdend, dass der Vermieter Daten seiner persönlichen Buchhaltung (über mich) dem Jobcenter zukommen lassen soll ...

    Weiß denn jemand von euch - evtl. Juristen - was ein solcher Mietkontoauszug wirklich ist,

    warum er gefordert wird und hauptsächlich, wie man dem entgehen kann.

    Gruß, Kruemelchen

    Hallo !

    Bedingt durch ein Guthaben bei den Nebenkosten fordert das Jobcenter einen Mietkontoauszug seitens des Vermieters von mir..

    Da der Vermieter nicht von meiner Arbeitslosigkeit weiß und es schon zu Irritationen kam, als der Vermieter durch Zufall erfuhr, dass ich nicht mehr bei meinem langjährigen Arbeitgeber, einem namhaften Automobilhersteller beschäftigt bin, möchte ich partout davon absehen, ihn um den geforderten Mietkontoauszug zu bitten.

    Meines Erachtens müssten doch die bereits zugesandten Kontoauszüge ausreichen.

    Wie seht ihr das ? Gibt es Argumente, um von der geforderten Unterlage absehen zu können ? Gibt es unter euch Juristen, die sich mit dem geschilderten Sachverhalt auskennen ?

    Grüße von Krümelchen