Hallo Ihr Lieben,
ich habe nächste Woche am 24.07 einen Termin beim Amtsarzt,
der meine Erwerbsfähigkeit prüfen soll.
Nachdem ich 6 Monate Pflegegrad 2 erhalten habe, und am 05.07
ein Wiederholungsgutachten stattfand, habe ich heute das Schreiben
meiner Krankenkasse erhalten, dass ich weiterhin 6 Monate Pflegegrad 2
zuerkannt bekommen habe.
Weil ich im Moment wirklich nicht arbeiten kann, gehe ich davon aus,
dass ich als Erwerbsunfähig eingestuft und das Jobcenter meine Leistungen
einstellen wird und ich Sozialhilfe beantragen muss.
Jetzt zu meiner Frage: wenn ich am 24.07 als Erwerbsunfähig eingestuft
werde, kann das Jobcenter zum 01.08 dann schon die Leistungen einstellen,
obwohl der Zeitraum zu kurz ist, um Leistungen vom Sozialamt bewilligt zu
bekommen?
Danke für Eure Antworten
Frauke